Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Seniorenbeirat
Vorlage
30-R/024/2015
Aktenzeichen
III/30-R
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Seniorenbeirat (Entwurf vom 18.03.2015, Anlage) wird beschlossen.


In der erstmals im Jahr 1986 erlassenen Satzung des Seniorenbeirats wurde bei der Festlegung der jeweiligen Anzahl der aus den einzelnen Bereichen zu benennenden Mitglieder auf die damals relevanten Akteure abgestellt. Mittlerweile haben sich die speziellen Wohnformen für Seniorinnen und Senioren weiterentwickelt. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch weitere wichtige in der Seniorenarbeit tätige Einrichtungen, Gruppen und Initiativen. Es besteht grundsätzlich das Interesse, diesen allen die Beteiligung an dem Seniorenbeirat zu ermöglichen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Sitze für die Mitglieder aus dem Bereich der Altenclubs und Seniorenorganisationen sowie die Mitglieder aus dem Bereich der in der Altenarbeit erfahrenen Persönlichkeiten oder sonstigen Verbänden, die durch die Stadt Erlangen benannt werden von derzeit jeweils 3 auf jeweils mindestens 3 bis maximal 5 festzulegen.

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung vom 09.03.2015 eine einstimmige Empfehlung für diesen Änderungsvorschlag abgegeben. Zudem hat der Seniorenbeirat empfohlen, die Worte „Altenclubs“ durch „Seniorenclubs“ und „Altenarbeit“ durch „Seniorenarbeit“ zu ersetzen, was im Entwurf der Änderungssatzung berücksichtigt wurde.

 

Haushaltsmittel  werden im Satzungsvollzug benötigt. Pro Mitglied und Sitzung (derzeit 5 im Jahr)
      wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € bezahlt. Diese Mittel sind vorhanden im
      Budget auf Kst/KTr/Sk  130090/11110013/542121


Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung des Seniorenbeirats vom 18.03.2015