hier: Interkommunale Zusammenarbeit
- Mit der Gemeinde Bubenreuth soll im Rahmen
des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am
09.07.2014) interkommunal zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen
Planungen sind miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Gemeinde Bubenreuth unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet
durchzuführen.
- Mit
der Gemeinde Bubenreuth wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B.
„Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4 KommZG – Gesetz über die
kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen wird in entsprechend unterversorgten Stadtbereichen die Versorgung mit Internetverbindungen verbessern. Dazu führt das Wirtschaftsreferat derzeit ein Verfahren nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch.
Der Freistaat Bayern gibt für die Investitionen einen Zuschuss von 60 %, maximal 550.000 €.
Wenn zwei Nachbarkommunen eine
sogenannte „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Breitbandrichtlinie
durchführen, wird dieser Höchstbetrag um weitere 50.000 € je
Gemeinde erhöht.
Die Gemeinde Bubenreuth hat angefragt, ob die Stadt Erlangen mit ihr zu diesem Zweck eine Arbeitsgemeinschaft nach KommZG bildet.
Zusätzliche Haushaltsmittel sind
nicht erforderlich, da im Haushalt 2015 insgesamt 950.000 € bereitgestellt
sind, davon sind 550.000 € durch den staatlichen Zuschuss refinanziert. Die
400.000 € Eigenmittel übersteigen den ergänzenden 40 %-igen städtischen Anteil
um
33.333 €. Dies entspricht genau dem städtischen Anteil für die
Zuschusserhöhung. Es müssen also keine zusätzlichen Eigenmittel aufgebracht
werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen gründet zusammen mit der Gemeinde Bubenreuth eine Arbeitsgemeinschaft nach KommZG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen und die Gemeinde Bubenreuth schreiben ein oder mehrere Erschließungsgebiete für den Breitbandausbau gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Veröffentlichungen der Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum Auswahlverfahren müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen) aus.
Da die Erschließungsgebiete benachbarter Kommunen nicht aneinander angrenzen müssen, wird durch die Interkommunale Zusammenarbeit die Stadt Erlangen nicht in ihren Ausbauplanungen eingeschränkt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: