Betreff
Breitbandausbau in Erlangen
hier: Interkommunale Zusammenarbeit
Vorlage
II/066/2015
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage
  1. Mit der Gemeinde Bubenreuth soll im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014) interkommunal zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen Planungen sind miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Gemeinde Bubenreuth unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.

  2. Mit der Gemeinde Bubenreuth wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4 KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen wird in entsprechend unterversorgten Stadtbereichen die Versorgung mit Internetverbindungen verbessern. Dazu führt das Wirtschaftsreferat derzeit ein Verfahren nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch.

Der Freistaat Bayern gibt für die Investitionen einen Zuschuss von 60 %, maximal 550.000 €.

Wenn zwei Nachbarkommunen eine sogenannte „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Breitbandrichtlinie durchführen, wird dieser Höchstbetrag um weitere 50.000 € je
Gemeinde erhöht.

Die Gemeinde Bubenreuth hat angefragt, ob die Stadt Erlangen mit ihr zu diesem Zweck eine  Arbeitsgemeinschaft nach KommZG bildet.

Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich, da im Haushalt 2015 insgesamt 950.000 € bereitgestellt sind, davon sind 550.000 € durch den staatlichen Zuschuss refinanziert. Die 400.000 € Eigenmittel übersteigen den ergänzenden 40 %-igen städtischen Anteil um
33.333 €. Dies entspricht genau dem städtischen Anteil für die Zuschusserhöhung. Es müssen also keine zusätzlichen Eigenmittel aufgebracht werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen gründet zusammen mit der Gemeinde Bubenreuth eine Arbeitsgemeinschaft nach KommZG.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen und die Gemeinde Bubenreuth schreiben ein oder mehrere Erschließungsgebiete für den Breitbandausbau gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Veröffentlichungen der Bekanntmachungen der beiden Kommunen zum Auswahlverfahren müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen) aus.

Da die Erschließungsgebiete benachbarter Kommunen nicht aneinander angrenzen müssen, wird durch die Interkommunale Zusammenarbeit die Stadt Erlangen nicht in ihren Ausbauplanungen eingeschränkt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: