Die Vergaberichtlinien werden gemäß dem anliegenden Entwurf vom 03.03.2015 (Anlage 1) beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sei der letzten Novellierung haben sich folgende Neuerungen ergeben, die eine Änderung der
Vergaberichtlinien erforderlich machen:
· Änderung der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Stadtrates (Vergabebefugnisse);
· Beteiligung an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV eG);
· Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen, zuletzt durch das MiLoG.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Einfügung einer Regelung zu Auftragserweiterungen in Anlage 2 der Geschäftsordnung sind die Ausführungen hierzu in den Vergaberichtlinien überflüssig bzw. widersprüchlich geworden. Es genügt künftig ein Verweis auf Anlage 2 der Geschäftsordnung.
Die Stadt ist seit 01.04.2012 Mitglied der EKV eG. Nach den ersten Auftragsvergaben über diese Einkaufsgenossenschaft hat sich gezeigt, dass die Abläufe nicht mit den derzeit geltenden Vergaberichtlinien konform gehen. Außerdem hat die Abwicklung über Abt. 243 als Kontaktstelle dazu geführt, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten entstanden sind. Die vorgeschlagenen Änderungen der Vergaberichtlinien sollen diesbezüglich für Klarheit sorgen.
Mit dem Verweis auf das Mindestlohngesetz und der Vorgabe, eine Auskömmlichkeitsprüfung in Bezug auf die Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlöhnen vorzunehmen, soll der Beschluss des Stadtrates vom 26.02.2015 umgesetzt werden. Die Regelung wurde bewusst knapp formuliert, um den Vergabestellen einen Ermessensspielraum dahingehend zu belassen, wie intensiv die Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird. Während bei lohnintensiven Leistungen wie z.B. Reinigung, Postdienstleistungen oder Botendiensten in der Regel eine eingehende Auseinandersetzung mit der Kalkulation erforderlich sein wird, kann bei anderen Leistungen eine Unterschreitung der Mindestlöhne von vornherein abwegig sein, wie z. B. bei Unternehmensberatungen, so dass eine Überprüfung der Kalkulation einen unnötigen Formalismus darstellen würde.
Die übrigen Änderungen kleinerer Art gehen auf Anregungen der Vergabestellen zurück bzw. dienen der Aktualisierung des Textes.
Eine Synopse der alten und neuen Fassung der Vergaberichtlinien findet sich in Anlage 2.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die neuen Vergaberichtlinien sollen am 01.04.2015 in Kraft treten und die Vergaberichtlinien vom 01.08.2012 ersetzen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Vergaberichtlinien
Anlage 2: Synopse