Betreff
Maßnahmen gegen die Stickoxidbelastung in der Pfarrstraße
Vorlage
31/052/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Berechnungen des LfU für die Pfarrstraße in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Immissionsberechnungen für die Henkestraße zwischen Nürnberger Straße und Schuhstraße, für den Straßenzug Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße einzuholen.
  3. Die Ergebnisse sind im Jahr 2015 zur erneuten Beratung in den Stadtrat einzubringen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen sind auch diese Ergebnisse in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen und sind Vorschläge zum Umgang mit den Grenzwertüberschreitungen zu erarbeiten.
  4. Die Stadt Erlangen wird keine NO2-Messstation für die Pfarrstraße beschaffen und betreiben. Anschaffungskosten von 40.000 € und 5.000 € jährliche Unterhaltskosten werden nicht in den Haushalt des Jahres 2015 oder in folgende eingestellt.
  5. Tempo 30 mit stationärer Überwachung ist lufthygienisch in der Pfarrstraße nicht zielführend und wird nicht eingeführt.
  6. Ein LKW-Verbot bei Überschreitung der Grenzwerte in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) wird in der Pfarrstraße nicht eingerichtet.

 

Der Antrag der Fraktion erlanger linke Nr. 124/2014 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es sollen im ganzen Stadtgebiet von Erlangen Bedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Grenzwerte der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht überschritten werden (Grenzwerte siehe Anlage 1).

 

Mit diesem Ziel ist es erforderlich die Situation in folgenden lufthygienisch problematischen
Straßenbereichen (Verdachtsflächen im Luftreinhalteplan Erlangen) zu analysieren und ggf. Maßnahmen zu entwickeln:

           Pfarrstraße im Bereich Mittlere Schulstraße – Martin-Luther-Platz (50 m)

           Henkestraße auf den Abschnitt Nürnberger Straße – Schuhstraße 166 m)

           Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße (900 m)

           Neue Straße (300 m).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bisher wurde die Luftbelastung in Erlangen mit Hilfe der Messergebnisse der Messstationen Pfarrstraße und Kraepelinstraße ermittelt. Berechnungen wurden bis jetzt nicht herangezogen, weil diese bei früheren Verfahren erhebliche Fehler zeigten. Z.B. wurden für die A 73 rechnerisch über
41 – 45 µg/m3 Feinstaub ermittelt; die einjährige Messung nahe bei der A 73 ergab dann jedoch nur noch einen Messwert von ca. 6 µg/m3 Feinstaub.

Inzwischen sind die Berechnungen genauer und zuverlässiger.

Sind keine Messwerte vorhanden und liegt ein begründeter Verdacht für eine mögliche Überschreitung eines Luftschadstoff-Grenzwertes für eine stark frequentierte Innerortsstraße mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen vor, lassen sich mit Modellrechnungen in der Regel angemessene In-formationen über die Luftbelastung ermitteln. Eine Berechnung mit aktuellen Verkehrsdaten ist gegenüber einer Messung außerdem weniger zeit- und kostenaufwändig. Bei den Modellrechnungen werden konservative Ansätze gewählt, um Ergebnisse „auf der sicheren Seite“ zu erhalten. Daher werden die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt als Bewertungsgrundlage herangezogen. Angesichts der vorhandenen Messungen sind die Berechnungsergebnisse durchaus plausibel.

Die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt belegen, dass nur für die Komponente NO2 mit Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und PM 2,5 werden überall unterschritten.

In der Pfarrstraße wurden in bestimmten Straßenabschnitten Überschreitungen des Grenzwertes für NO2 ermittelt. Für den Umgang mit diesen Überschreitungen muss ein Konzept entwickelt wer-den.

Weitere Straßenabschnitte, für die Berechnungen angestellt werden sollten, sind die Henkestraße, der Straßenzug Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße.

Die Einrichtung einer konventionellen Messstation ist in den genannten Straßenzügen nicht möglich (Anlage Seite 6). Unter der Voraussetzung, dass die Immissionswerte sicher berechnet werden können, wird von Ausgaben mit ca. 40.000 € Anschaffungskosten und ca. 5.000 € Unterhaltkosten pro Jahr abgeraten.

Laut Anlage, Seite 9 ist von Tempo 30 in der Pfarrstraße keine Emissionsminderung zu erwarten.

Das Landesamt für Umwelt hat die früher vertretene Meinung geändert und verneint nun eine Übertragbarkeit der verkehrsnah ermittelten Belastungssituation in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) auf die Pfarrstraße in Erlangen. Eine ausreichende Korrelation der
NO2-Konzentrationen ist nicht gegeben.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

  1. Die Ergebnisse für die Pfarrstraße werden zur weiteren Behandlung in den Prozess des Verkehrsentwicklungsplans weitergeleitet.
  2. Die Verwaltung beauftragt ein kompetentes Büro mit der Berechnung der Luftbelastung in Abschnitten der Henkestraße, der Goethe-Heuwaag-/Hauptstraße und der Neuen Straße
  3. Im Falle von Grenzwert-Überschreitungen in den neu zu berechnenden Straßenabschnitten werden diese ebenfalls in den VEP-Prozess zur weiteren Behandlung weitergegeben.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   Die Finanzierung der Sachkosten in Höhe von ca. 6.500 € ist aus Mitteln der
Budgetrücklage vorgesehen.

 

 


Anlagen:       

Antrag erlanger linke vom 07.09.2014

Tabelle Grenzwerte Stickstoffdioxid
Schreiben des LfU vom 24.11.2014