- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Berechnungen des LfU für
die Pfarrstraße in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, Immissionsberechnungen für die Henkestraße zwischen
Nürnberger Straße und Schuhstraße, für den Straßenzug
Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße einzuholen.
- Die
Ergebnisse sind im Jahr 2015 zur erneuten Beratung in den Stadtrat
einzubringen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen sind auch diese
Ergebnisse in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen und sind
Vorschläge zum Umgang mit den Grenzwertüberschreitungen zu erarbeiten.
- Die
Stadt Erlangen wird keine NO2-Messstation für die Pfarrstraße
beschaffen und betreiben. Anschaffungskosten von 40.000 € und 5.000 €
jährliche Unterhaltskosten werden nicht in den Haushalt des Jahres 2015 oder
in folgende eingestellt.
- Tempo
30 mit stationärer Überwachung ist lufthygienisch in der Pfarrstraße nicht
zielführend und wird nicht eingeführt.
- Ein
LKW-Verbot bei Überschreitung der Grenzwerte in Nürnberg
(Von-der-Tann-Straße) wird in der Pfarrstraße nicht eingerichtet.
Der Antrag der Fraktion erlanger linke Nr. 124/2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es sollen im ganzen Stadtgebiet von Erlangen Bedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Grenzwerte der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht überschritten werden (Grenzwerte siehe Anlage 1).
Mit diesem Ziel ist es erforderlich die Situation in
folgenden lufthygienisch problematischen
Straßenbereichen (Verdachtsflächen im Luftreinhalteplan Erlangen) zu
analysieren und ggf. Maßnahmen zu entwickeln:
• Pfarrstraße im Bereich Mittlere Schulstraße – Martin-Luther-Platz (50 m)
• Henkestraße auf den Abschnitt Nürnberger Straße – Schuhstraße 166 m)
• Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße (900 m)
• Neue Straße (300 m).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bisher wurde die Luftbelastung in Erlangen
mit Hilfe der Messergebnisse der Messstationen Pfarrstraße und Kraepelinstraße
ermittelt. Berechnungen wurden bis jetzt nicht herangezogen, weil diese bei
früheren Verfahren erhebliche Fehler zeigten. Z.B. wurden für die A 73
rechnerisch über
41 – 45 µg/m3 Feinstaub ermittelt; die einjährige Messung nahe bei
der A 73 ergab dann jedoch nur noch einen Messwert von ca. 6 µg/m3 Feinstaub.
Inzwischen sind die Berechnungen genauer und
zuverlässiger.
Sind keine Messwerte
vorhanden und liegt ein begründeter Verdacht für eine mögliche Überschreitung
eines Luftschadstoff-Grenzwertes für eine stark frequentierte Innerortsstraße
mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen vor, lassen sich mit Modellrechnungen
in der Regel angemessene In-formationen über die Luftbelastung ermitteln. Eine
Berechnung mit aktuellen Verkehrsdaten ist gegenüber einer Messung außerdem
weniger zeit- und kostenaufwändig. Bei den Modellrechnungen werden konservative
Ansätze gewählt, um Ergebnisse „auf der sicheren Seite“ zu erhalten. Daher
werden die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt als Bewertungsgrundlage
herangezogen. Angesichts der vorhandenen Messungen sind die
Berechnungsergebnisse durchaus plausibel.
Die Berechnungen des
Landesamtes für Umwelt belegen, dass nur für die Komponente NO2 mit
Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und
PM 2,5 werden überall unterschritten.
In der Pfarrstraße
wurden in bestimmten Straßenabschnitten Überschreitungen des Grenzwertes für NO2
ermittelt. Für den Umgang mit diesen Überschreitungen muss ein Konzept
entwickelt wer-den.
Weitere
Straßenabschnitte, für die Berechnungen angestellt werden sollten, sind die Henkestraße,
der Straßenzug Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße.
Die Einrichtung einer
konventionellen Messstation ist in den genannten Straßenzügen nicht möglich
(Anlage Seite 6). Unter der Voraussetzung, dass die Immissionswerte sicher
berechnet werden können, wird von Ausgaben mit ca. 40.000 € Anschaffungskosten
und ca. 5.000 € Unterhaltkosten pro Jahr abgeraten.
Laut Anlage, Seite 9 ist von Tempo 30 in
der Pfarrstraße keine Emissionsminderung zu erwarten.
Das Landesamt für Umwelt hat die früher vertretene
Meinung geändert und verneint nun eine Übertragbarkeit der verkehrsnah
ermittelten Belastungssituation in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) auf die
Pfarrstraße in Erlangen. Eine ausreichende Korrelation der
NO2-Konzentrationen ist nicht gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Die Ergebnisse für die Pfarrstraße werden zur weiteren Behandlung in den Prozess des Verkehrsentwicklungsplans weitergeleitet.
- Die Verwaltung beauftragt ein kompetentes Büro mit der Berechnung der Luftbelastung in Abschnitten der Henkestraße, der Goethe-Heuwaag-/Hauptstraße und der Neuen Straße
- Im Falle von Grenzwert-Überschreitungen in den neu zu berechnenden Straßenabschnitten werden diese ebenfalls in den VEP-Prozess zur weiteren Behandlung weitergegeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
Die Finanzierung
der Sachkosten in Höhe von ca. 6.500 € ist aus Mitteln der
Budgetrücklage vorgesehen.
Anlagen:
Antrag erlanger linke vom 07.09.2014
Tabelle Grenzwerte Stickstoffdioxid
Schreiben des LfU vom 24.11.2014