Betreff
Neubau Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum - Aktueller Sachstand, Beantwortung Anfrage „Die Linke“ vom 01.02.2015
Vorlage
242/061/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aktueller Sachstand:

Den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb „Zentrum für angewandte Sportwissenschaft und Technologie sowie Neubau einer Vierfach-Sporthalle in Erlangen“ gewann im Juni 2014 das Architekturbüro Behnisch Architekten aus München. Im Stadtrat wurden am 23.10.2014 die weiteren Planungsschritte beschlossen, sowie die Durchführung zweier VOF-Verfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerks- und TA-Planung.

 

Die weitere Planung sieht vor, im April mit der Durchführung des Vorentwurfs zu beginnen, im direkten Anschluss erfolgt dann der Entwurf und die Genehmigungsplanung. Nach Zusammenstellen der Zuschussunterlagen erfolgt  die Werkplanung sowie die für den Baubeginn Anfang des Jahres 2016 notwendigen Ausschreibungen.

 

Im Zuge der Feinjustierung der fortgeschriebenen Planung des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums in der Hartmannstraße sind die angedachten Räumlichkeiten einer Boulderhalle mit angeschlossenen Geschäftsräumen des Deutschen Alpenvereins Sektion Erlangen aus dem Realisierungsteil des BBGZ entkoppelt worden. In enger Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem DAV wurde einvernehmlich eine Positionierung der DAV-Räume im Ideenteil östlich des BBGZ gefunden. Ein detaillierter Sachstandsbericht erfolgte am 26.02.2015 im Stadtrat.

 

Die Verhandlungen mit der Franconian International School - die FIS wird Nutzer des 4. Hallenteils der Schulsporthalle - sind auf einem guten Weg. Ein Vorvertrag über eine Beteiligung der FIS mittels einer Investitionsmiete steht kurz vor Abschluss.

 

In enger Abstimmung mit der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co KG sind Untersuchungen des Architekturbüros hinsichtlich zusätzlicher Umkleiden für den HCE und eine Vergrößerung der Anzahl der Zuschauerplätze gemacht worden. Durch Optimierungen der Planung, sowie der Anpassung an die veränderten Anforderungen (Entfall der Flächen für die Uni, Entkopplung des DAV) können nun ca. 3.250 Zuschauerplätze realisiert werden. Die Mehrkosten fließen ein in die laufenden Vertragsverhandlungsgespräche mit der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co KG, die Ausgestaltung der Beteiligung des HCE an der Nutzung ist am Laufen. Die grundsätzliche Beteiligung wird nicht in Frage gestellt und auch in der Größenordnung bei Miete und Betriebskosten ist man sich im Grundsatz einig.

 

Zwischenzeitlich ist mit den ersten Voruntersuchungen für die Planung eines Familienzentrums (Bauherr Stadt Erlangen) im östlichen Ideenteil ein adäquater Ersatz für die frei gestellten Flächen für die Uni (ZASTER) gefunden worden. Die direkte Nähe zum BBGZ mit den dort untergebrachten Bewegungs- und Gymnastikräumen ergänzt das Anforderungsprofil und lässt Synergien zu. Das Jugendamt wird im April einen Bedarfsbeschluss veranlassen und erste Haushaltsmittel für einen sofortigen Planungseinstieg des Familienzentrums  per Mittelbereitstellung organisieren. Mit dem NLZ des Fraunhofer Instituts – die Bereitschaft zur Realisierung ist signalisiert – sowie der Anordnung des DAV-Komplexes schließt sich die Einheit des Ideenteils zu einem funktionierenden „Ganzen“.

 

Um den Vorentwurf abzuschließen, sind unter anderem die Beauftragungen der Fachplaner für Tragwerksplanung und für die Technische Ausrüstung notwendig. Die Vergabe der Planungsleistung Tragwerk ist im BWA am 17.03.2015 vorgesehen.

Da im abgelaufenem EU-weiten Bewerbungsverfahren für die Auswahl eines Büros für die Technische Ausrüstung keine adäquaten Bewerbungen eingegangen waren (es haben lediglich zwei Büros ihre Bewerbung abgegeben), wird aktuell ein erneutes VOF-Verfahren mit reduzierten Bewerbungskriterien durchgeführt. Das Ergebnis des erneuten Verfahrens wird für Mitte April 2015 erwartet. Im Anschluss an die Beauftragungen beginnt die Vorplanung, diese ist mit ca. 2 Monaten veranschlagt.

 

Die Entkopplung des DAV vom BBGZ in den Bauabschnitt „Ideenteil“ sowie der Ausstieg der Uni aus dem Projekt ergibt eine aktualisierte Kostenprognose:

 

„Bauherr“

Stadt Erlangen 3-fach-Schulsporthalle

Stadt Erlangen
BBGZ

Franconian International School

HC Erlangen

Summe

Gesamtkosten netto

[nach DIN 276, KG 200 – 700]

Beteiligung mit Fördermitteln

Beteiligung mit Fördermitteln

Beteiligung

Beteiligung

16.632.062 €

 

Für die Errichtung der Dreifach-Schulsporthalle werden FAG-Zuschüsse in Höhe von 2,1 Mio € (brutto), für das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum über das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ in Zuschüsse Höhe von 60 % (5,34 Mio.) der Gesamtsumme des BBGZ erwartet. Die weitere Beteiligung von FIS und HCE ist sowohl bei den Investkosten wie auch bei den Betriebskosten vorgesehen.

 

Beantwortung Anfrage „Die Linke“ vom 01.02.2015:

Da die Verhandlungen (s. auch Abschnitt „Aktueller Sachstand“) und auch die Planungen noch im Fluss sind, kann noch keine konkrete Aussage zur Art und Höhe der finanziellen Beteiligung und auch nicht zu den Konstellationen der Beteiligungen der einzelnen Nutzer getroffen werden.

 

Das Gymnasium Fridericianum hat aktuell 21 Klassen/Kurse, das ergibt einen Sportstättenbedarf von 2 ÜE. Diese sind in Form von 2 Einfachhallen am Schulgebäude vorhanden.

Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass für das Ohmgymnasium 2 ÜE und für die Wirtschaftsschule 1 ÜE  im BBGZ reserviert werden.

Alternativ wurde im Vorfeld geprüft, ob die nötigen Sportflächen direkt am Ohmgymnasium erstellt werden können. Dies ist flächentechnisch nicht möglich. Die dort vorhandene Sporthalle entspricht 2 ÜE, das Ohmgymnasium hat Bedarf für insgesamt 4 ÜE. Im Hinblick auf den Bedarf der Wirtschaftsschule wurden die Belegungspläne der Hirsemannhalle sowie der Egon-von-Stephani-Halle auf ausreichend freie Sportkapazitäten geprüft. Diese sind ebenfalls nicht vorhanden.

 

Durch den Entfall der Universität FAU werden keine Kinderbetreuungseinrichtungen in den geplanten „Hallenkomplex“ verlegt. Dadurch entstehen auch keine Kosten dafür.

 

Die Straßen rund um die Hartmannstraße sind ausreichend dimensioniert und können den Verkehr im normalen Betrieb gut auffangen. Bei der Halle werden knapp 400 Parkplätze geschaffen, die für den normalen Betrieb ebenfalls absolut ausreichen. 

Bei einem HCE Spiel sind die Straßen auch ausreichend. Normalerweise wickeln diese ja auch den Berufsverkehr ab. Der ist weit belastender, als dieser Verkehr in den Abendstunden.

Zum Thema Parken: Die Verwaltung verhandelt derzeit mit der Uni, dass die Parkflächen auf dem Südgelände für Heimspiele genutzt werden können. Eine Mitnutzung an den Spieltagen scheint möglich. Dann gäbe es quasi eine Anbindung über die Kurt-Schumacher-Str. Es sieht auch so aus, als würde das klappen. Ganz generell arbeitet die Universität an einem verbesserten Verkehrskonzept für das Südgelände, womit der Parkdruck in dem Wohngebiet ebenfalls abnehmen dürfte.

 

Die Schaffung von zusätzlichen Fahrrad- und Motorradstellplätzen richtet sich nach den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. Zusätzliche Stellplätze darüber hinaus sind nicht vorgesehen. Bereits jetzt ist der Bereich im 15-30 Minuten-Takt (HVZ – NVZ) sehr gut durch die Linie 293 erschlossen. Im Rahmen des NVP wird hier noch eine weitere Buslinie geplant.

 

Die Ausbildung der Zuschauerplätze erfolgt (s. auch Abschnitt „Aktueller Sachstand“) in enger Abstimmung mit der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co KG. Eine Erweiterung der Anzahl ist nicht vorgesehen.

 

Im Zuge der weiteren Planung werden in Abstimmung mit den entscheidenden Ämtern die Belange hinsichtlich Immissionsschutz, Grundwasser, Umgang mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet und Anforderungen an den Natur- und Umweltschutz geprüft.

 

Im Investitionsprogramm der Stadt Erlangen ist das BBGZ 2015 mit 350.000 Euro veranschlagt; sowie für die Jahre 2016 – 2018 mit weiteren rund 13 Mio Euro und korrespondierenden Einnahmen in Höhe von ca. 7,5 Mio. als Entwurf veranschlagt.

 

Antworten konkret zu den Fragen:

 

1. Mieteigentum und Bauherren, Finanzierung

Beim Ortstermin zur Vorstellung der Handballhalle am 24. Januar 2015 sprach Herr Weber von Bauherren, die Eigentum oder Mieteigentum erwerben.

 

1.1  Was ist unter Mieteigentum zu verstehen?

 

Antwort:
Nicht „Mieteigentum“ sondern eine sogenannte "Investitionsmiete". Dies heißt, die Investition ist die Grundlage der ausgehandelten Miethöhe über eine gewisse Laufzeit.

 

1.2  Welche weiteren Bauherren sind noch „mit im Boot“? 

 

Antwort:
FIS, HCE, BBGZ (Stadt/Soziale Stadt) und Schulsport (Stadt/Schulsport) sowie Gymnastikräume für Familienzentrum im 1. Bauabschnitt. Zudem Fraunhofer, DAV und Familienzentrum im 2. Bauabschnitt im Osten. Es kann sein, dass der 2. Bauabschnitt schnell kommt; zumindest wird dieser bereits bei der Planung jetzt berücksichtigt.

 

1.3 Welcher einmalige Gesamtbetrag dieser Mit-Bauherren ist

          a)verbindlich vereinbart zu Baubeginn?

          b)verbindlich vereinbart zu Baufertigstellung?

          c)unverbindlich zugesagt zu Baubeginn?

          d)unverbindlich zugesagt zu Baufertigstellung?

 

Antwort:
Es gibt dazu noch keine endgültigen Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt.


 

1.4 Welcher regelmäßige jährliche Gesamt-Beitrag dieser Mit-Bauherren ist für
       mindestens 10 Jahre zugesagt:    

               a)verbindlich

               b)unverbindlich

 

Antwort:
Es gibt dazu noch keine endgültigen Aussagen. Diese werden mit dem Vertragsbeschluss vorliegen.

 

 

2. Schulen     

 

2.1    Bleibt die Verwaltung bei der Aussage, dass das Gymnasium Fridericianum nach den Richtlinien keinen Bedarf an weiteren Turn-/Sporthallen hat? 

 

Antwort:
Ja! Bei aktuell 21 Klassen/Kursen ergibt sich ein Sportstättenbedarf von 2 ÜE. Diese sind in Form von 2 Einfachhallen am Schulgebäude vorhanden.

 

2.2    Welche alternativen Standorte in der Nähe der jeweiligen Schule sind zur Deckung eines anerkannten Bedarfs nach Schulturnhallen jeweils geprüft worden? Bitte um Auflistung.

 

Antwort:
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass für das Ohmgymnasium 2 ÜE und für die Wirtschaftsschule 1 ÜE in der neuen Halle reserviert werden.

Alternativ wurde im Vorfeld geprüft, ob die nötigen Sportflächen direkt am Ohmgymnasium erstellt werden können. Dies ist nicht allerdings flächentechnisch nicht möglich. Im Hinblick auf den Bedarf der Wirtschaftsschule wurden die Belegungspläne der Hiersemann-Halle sowie der Egon-von-Stephani-Halle auf ausreichend freie Sportkapazitäten geprüft. Diese sind ebenfalls nicht vorhanden.

 

 

3. Kinderbetreuungseinrichtungen

 

3.1    Die Stadt will als Ersatz für den Wegfall des Anteils der Universität Kinderbetreuungseinrichtungen in den geplanten Handballhallenkomplex verlegen.   

 

Antwort:
Ist keine Frage sondern eine Aussage.

 

3.2    Welche Mehrkosten entstehen dadurch für die Stadt?     

 

Antwort:
Die möglichen Kosten für die Mehrzweckräume werden dem BBGZ/Familienzentrum eingerechnet. Das Familienzentrum ist ein eigener 2. Bauabschnitt. Die Planungen werden durch Wohnungsbau und den neuen Bedarf im Umfeld notwendig.


 

3.3    Wie ist es gewährleistet, dass die Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen während der unterschiedlichen Nutzungszeiten der Halle ohne Einschränkungen möglich ist?    

 

Antwort:
Die Mehrzweckräume sind getrennte Räumlichkeiten und werden getrennt benutzt.

 

3.4    Mit welchen Einschränkungen ist ggf. zu rechnen?   

 

Antwort:
Keine Einschränkungen

 

 

4 Verkehrskonzepte     

 

Vorab kann die Einschätzung abgegeben werden, dass die verkehrliche Abwicklung der Handballspiele des HCE am Standort Hartmannstraße deutlich besser umzusetzen ist als am Standort der Hiersemann-Halle.

 

4.1 Ist abgeschätzt worden, welcher Anteil der ZuschauerInnen mit welchen Verkehrsmittel kommt und wie lautet das Ergebnis? 

 

Antwort:
Die Verwaltung geht von den gleichen Verkehrsverhältnisse wie bei den bisherigen Spielen in Erlangen aus. Der Anteil der Zuschauer sollte mehr werden. Diese Spitzenlast ist aber nicht Grundlage der Auslegung der verkehrlichen Infrastruktur. Die Aufteilung ist nicht vorhersehbar und hängt stark von den angebotenen Stellplätzen und dem angebotenen ÖPNV ab.

 

4.2    Aufgrund welcher Daten und Erkenntnisse wurde geschätzt?

 

Antwort:
siehe 4.1

 

4.3    Wie ist das grobe Verkehrskonzept der Stadt für die An- und Abfahrt der bis zu 3.200 ZuschauerInnen?

 

Antwort:
Die Zufahrten zu den Parkplatzflächen und den angebotenen Parkierungsflächen der Uni sind ausreichend dimensioniert. Es wird aber auch einen Anteil geben, der mit Rad oder ÖPNV kommen wird, je nach Angebot. Es wird über ein Kombination Ticket und ÖPNV Ticket nachgedacht. Es wurde noch kein Verkehrskonzept entworfen. Es wäre denkbar, den Motorisierten Individualverkehr mit Hilfe eines PLS ggf. zu Überlaufplätzen mit Shuttle-Busverkehr zu steuern. Durch den ÖV ist der Bereich bereits jetzt sehr gut erschlossen (siehe Frage 4.16).

 

Die Parkplatzsituation ist mit 400 Parkplätzen für den normalen Betrieb völlig ausreichend und entspricht auch der Stellplatzordnung der Stadt Erlangen. Für Großereignisse wie es bei einem Heimspiel des HC Erlangen der Fall ist, haben wir die Möglichkeit die Parkhäuser und Parkflächen der Friedrich-Alexander-Universität mit zu benutzen, was mit der Universität gerade verhandelt wird. Im Bereich des Physikalischen Instituts sind aktuell Parkflächen/Parkhaus vorhanden, die z.T. über die Staudtstr. und über die Erwin-Rommel-Str. anfahrbar sind. Dabei sind Kapazitäten von 24, 16, 120, 177, 60 (insg. 397) Stellplätze vorhanden. Fußläufig ist das BBGZ über die Sebaldusstr. in 750 m zu erreichen.

Weiterhin wird im Bereich der Studentenwohnheime in der Erwin Rommel Str. ein Parkhaus mit 600 Parkplätzen entstehen. Dabei werden 400 Plätze für die FAU bereitstehen, die auch für die oben beschriebenen Ereignisse genutzt werden könnten. Entfernung ca. 1,2 km zum BBGZ über die Sebaldusstr. erreichbar.

Weitere Parkflächen befinden sich in ausreichender Zahl (ca. 700 +350) im Bereich der Technischen Fakultät und dem roten Platz.

Somit sollte die Verkehrsbelastung an den Tagen, die eine volle Halle nach sich ziehen, weitestgehend über die Kurt-Schumacher-Straße, Staudtstraße und Erwin-Rommel-Straße abgefangen werden, so dass eine Belastung für die Bevölkerung möglichst gering gehalten wird.

 

4.4    Welche Maßnahmen sind dabei vorausgesetzt? (z. B. Sonderbusse ab Großparkplatz West, technische, Sperrungen, Straßen- und Wegeausbau)?

 

Antwort:
Das logistische Konzept wird noch nicht erarbeitet. Die ankommenden Verkehre sind aber grundsätzlich in der Stadt abwickelbar.

 

4.5    Mit welchen laufenden und einmaligen Kosten ist dabei zu rechnen?

 

Antwort:
siehe 4.4

 

4.6    Wer trägt diese Kosten jeweils?

 

Antwort:
siehe 4.4

 

4.7    Sind die Straßen, von denen die Zufahrt zur Halle erfolgen soll, insbesondere die Hartmannstr. zwischen Breslauer Str. und Schenkstr. bzw. Röthelheimallee in einem Zustand, der den zusätzlichen Belastungen gerecht wird?

 

Antwort:
Die angrenzenden Straßen sind für die angedachte max. Stellplatzanzahl von 400 StPl. aufnahmefähig.

 

4.8    Sind Straßenbaumaßnahmen in der Hartmannstr. zwischen Breslauer Straße. und Schenkstraße. bzw. Röthelheimallee erforderlich oder vorgesehen?

 

Antwort:
Nein, derzeit nicht. Evtl. Bordsteinabsenkung und neue Zufahrt auf den Parkplatz.

 

4.9    Ist ein Ausbau/Verbreiterung der Fahrspur bzw. zusätzliche Fahrspuren in der Hartmannstr. in dem o.g. Bereich vorgesehen? Wenn ja, mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen und wer trägt diese?

 

Antwort:
Nein. An der derzeitigen Zufahrtssituation ändert sich verkehrlich derzeitnichts.


 

4.10    Ist eine Zufahrt über die Erwin-Rommel-Str./ Sebaldusstr./Hartmannstr. oder Erwin-Rommel-Str./Breslauer Str./Hartmannstr. vorgesehen?

 

Antwort:
Nein. Die Sebaldussiedlung soll nicht mit Durchgangsverkehr belastet werden. Eine Anbindung an die Erwin-Rommel-Straße ist daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zielführend.

 

4.11    Wenn ja: Mit wie viel zusätzlichen PKW-Fahrten pro Veranstaltungen müssen die Anwohner rechnen? Sind diese Straßen vom Querschnitt und Zustand her dafür geeignet? 

 

Antwort:
Erledigt, da nein.

 

4.12    Kann die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgeschlossen werden, falls wegen der Halle Straßenbauarbeiten erforderlich werden?

 

Antwort:
Baumaßnahmen wegen des BBGZ werden durch das Projekt nach den bestehenden Regeln der Stadt beglichen.

 

4.13    Bleibt die Verwaltung bei der Aussage vom Samstag, 24.01.15: „Über die Staudtstrasse dürfen und werden wir die Halle nicht erschließen?“ Warum darf die Stadt das nicht?

 

Antwort:
Die Stadtverwaltung und die Beschlüsse des Stadtrates sehen das aus verschiedenen Gründen nicht vor.

 

4.14    Wie wird gewährleistet, dass die Staudtstraße nicht faktisch doch dafür genutzt wird z. B. bei Nutzung der neu geschaffenen oder noch zu bauenden Parkplätze des MPI?

 

Antwort:
Eine MIV-Durchbindung ist nicht vorgesehen. Eine fußläufige Erschließung ist heute schon vorhanden (Trampelpfad) und kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

 

4.15    Wie wird sichergestellt, dass ab Staudtstraße keine Fußwege (sog. Trampelpfade) genutzt werden als massenhafter Zugang zur Halle vom Osten?

 

Antwort:
Zwischen Staudtstraße und Sporthalle besteht bereits eine ausgebaute Fuß- / Radwegachse.

 

4.16    Wie ist die An- und Abfahrt von Bussen vorgesehen (Zeit für Ein- und Ausstieg, Anzahl gleichzeitig haltender Busse, etc.)?

 

Antwort:
Bereits jetzt ist der Bereich im 15-30 Minuten-Takt (HVZ – NVZ) sehr gut durch die Linie 293 erschlossen. Im Rahmen des NVP wird hier noch eine weitere Buslinie geplant. Besucherbusse von Spielen können am Parkplatz nördlich der Halle halten.

 

4.17    Sind Busparkplätze vorgesehen? Wenn ja, wie viele und welche zusätzlichen Kosten sind damit verbunden?

 

Antwort:
Diese Fragen werden in der Detailplanung weiterbearbeitet. Derzeit sind diese bei einer Detailplanung des Ruhenden Verkehrs mit vorzusehen, ist aber ebenfalls konzeptabhängig.

 

4.18    Sind zusätzliche Parkplätze für Fahrräder und Motorräder vorgesehen? Falls ja, wie viele und welche Kosten entstehen dadurch? Falls nein, was ist alternativ dafür vorgesehen?

 

Antwort:
Die einzuhaltende Stellplatzsatzung regelt auch die Zahl der notwendigen Fahrradstellplätze. Motorräder können berücksichtigt werden in der Detailplanung.

 

4.19    Ist die jederzeitige Anfahrt von Polizei, Feuerwehr, Sanitätern, Notarzt in Notfallsituationen gewährleistet?

 

Antwort:
Ja, nach gesetzlicher Grundlage.

 

 

5. Zuschauerzahlen

 

Nach einem Bericht in den EN waren es 5.311 Zuschauer in der Nürnberger Arena beim Spiel des HC gegen die "Rhein-Neckar Löwen". Auch bei weiteren Spielen lag die Zuschauerzahl über der geplanten Hallenkapazität.

 

5.1    Wie sinnvoll ist angesichts dieser Zahlen eine Halle mit nur 3.100 Plätzen zu planen, wenn in Nürnberg eine geeignete Spielstätte verfügbar ist? 

 

Antwort:
Die Halle in Nürnberg fasst ca. 8000 Zuschauer. Eine kleinere Kategorie im Großraum Nürnberg für Erlangen ist sinnvoll. 

 

5.2    Schließen Sie aus, dass die Zahl von 3.100 Zuschauerplätzen zu einem späteren Zeitpunkt erhöht wird?  

 

Antwort:
Nach dem Bau ist eine Erhöhung schwierig, in der Planung ist dies eine Entscheidung in den Gremien.

 

5.3    Ist nach der jetzigen Planung eine spätere Erhöhung der Zuschauerzahl möglich? Wenn ja, mit welchem Aufwand ? Wurde von den Architekten erwartet, dies einzuplanen?  

 

Antwort:
Siehe 5.2

 

 

6. Alternative Nutzungskonzepte

 

6.1    Gibt es Nutzungskonzepte für den Fall, dass die ausgebaute Hallenkapazität bzw. Kosten der Nutzung nicht mehr vom HC oder anderen Sportvereinen genutzt werden kann (z. B. durch sportlichen Abstieg des HC und erheblichen Nachlassens des Zuschauerinteresses oder durch Aufgabe des Profisports z. B. aus finanziellen Gründen)  

 

Antwort:
Das Nutzungskonzept hat derzeit den HCE als einen nutzenden Verein. Die meiste Zeit wird die Halle vom Schulsport genutzt. Hallenflächen sind in Erlangen sehr begehrt.

 

6.2    Gibt es dafür bereits Planungen dafür beim Bauvorhaben?  

 

Antwort:
Nein

 

6.3    Sind neben dem Bundesligahandball weitere sportliche Großveranstaltungen vorgesehen? Wenn ja, welche?  

 

Antwort:
Laut Wettbewerbsausschreibung derzeit keine Konzerte, Nutzung lediglich für Abiturprüfungen, Hallenfußballturniere, öffentliche Bürgerveranstaltungen, andere Sportveranstaltungen u.ä.

 

6.4    Sind neben der sportlichen Nutzung andere Nutzungsarten (z.B. Konzerte, Feste usw.) vorgesehen, wie dies bereits von Stadtratskollegen angeregt wurde? Wenn ja, welche? 

 

Antwort: 
Nein, derzeit nicht.

 

6.5    Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch beim Bau und bei der Einrichtung?  

 

Antwort:
siehe 6.4

 

 

7. Natur- und Umweltschutz  

 

7.1    Wie wird gewährleistet, dass das angrenzende Naturschutzgebiet mit seine spezifischen Flora und Fauna sowie Tierwelt nicht beeinträchtigt wird bzw. erhalten bleibt?

 

I.     Antwort:
Prinzipiell wird es nach derzeitigem Kenntnisstand zu keiner Bebauung innerhalb der Schutzgebietsgrenzen kommen. Aber auch eine Bebauung am Rande des Schutzgebietes kann zu Beeinträchtigungen führen. Daher wird die Naturschutzbehörde erst zu einer abschließenden Stellungnahme kommen können, wenn aussagekräftige Unterlagen (Gutachten) zum Thema Artenschutz eingereicht wurden. In der näheren Umgebung ist mit dem Vorkommen mehrerer besonders bzw. streng geschützter Arten zu rechnen. Dieses Gutachten prüft dann inwiefern durch das Vorhaben Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG (Tötungsverbot/Störverbot/Lebensstättenschutz) erfüllt werden, wie das Eintreten eben Dieser verhindert werden kann, oder ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG gegeben sind.

 

7.2    Welche Maßnahmen werden dafür ergriffen? Welche Kosten entstehen dadurch? Wer trägt diese?

 

II.   Antwort:
Geeignete Maßnahmen werden erst nach Einreichen des oben genannten Gutachtens formuliert werden können. In vielen Fällen werden Einschränkungen der Bauzeiten, Gehölzpflanzungen, Umsiedlungen von geschützten Tieren, Erstellen von Ersatzbiotopen, etc. festgesetzt.

III.  Die Kosten trägt hierbei der Verursacher.

 

7.3          Gibt es eine Prüfung der Verträglichkeit mit dem Naturschutzgebiet oder ist eine solche Prüfung geplant?

 

IV. Antwort:
Da es sich bei dem NSG Exerzierplatz Erlangen nicht um ein Natura 2000 Gebiet handelt, ist eine Verträglichkeitsprüfung mit Prüfung der Summationswirkungen mit anderen Plänen und Vorhaben nicht vorgesehen. Auch gilt nicht das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie. Es gilt jedoch immer die Verordnung über das Naturschutzgebiet Exerzierplatz.

 

7.4    Wie wird gewährleistet, dass der bisher mögliche Luftaustausch mit dem Stadtgebiet (Kaltluftschneise) auch nach dem Bau in gleicher Weise bzw. Umfang stattfinden kann?

 

Antwort:
Es gibt keine Untersuchungen oder gar Einschätzungen, dass die Halle den angenommen Luftaustausch behindert
.

 

7.5    Wie ist die Stellungnahme zur Habitat-Regelung der EU, wonach in naturschutznahen Gebieten keine Gebäude erstellt werden dürfen?

 

V.   Antwort:
Vermutlich ist die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie gemeint. Wie unter 7.3 beschrieben fällt das Naturschutzgebiet Exerzierplatz nicht unter diese Richtlinie.

 

7.6    Gibt es Immissionsschutzprüfungen? Wenn nein, warum ? Wenn ja, welche? Welche Kosten entstehen dadurch? Sind diese bereits in den bisher geschätzten Baukosten enthalten?

 

Antwort:
Es gibt schalltechnische Aussagen. Eine Berechnung erfolgt, wenn die Planung weiter geht in Leistungsphase 3.

 

7.7    Sind zusätzliche Abwasserkanalbauten vorgesehen?

 

Antwort:
Die Halle muss und wird auch einen Abwasseranschluss haben. Ein Abwasserkanal läuft südlich des jetzigen geplanten Hallenstandortes.

 

7.8    Wie sind die hohen Grundwasserspiegel im vorgesehenen Baugrund sowie Parkplatzbereich zu bewerten? Sind dadurch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen?

          Wenn ja:

a) Welche Folgen können dadurch für das angrenzende Naturschutzgebiet entstehen?

b) Welche Kosten entstehen dadurch sowohl beim Bau als auch während des Betriebs?

 

Antwort:
Nach dem uns vorliegenden hydrogeologischen Gutachten beträgt der Grundwasserflurabstand in diesem Bereich ca. 2 m.

Bei dieser Bauausführung sind keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen während des Betriebs notwendig.

Während des Baus ist ggf. eine Bauwasserhaltung erforderlich.

 

Für den Parkplatzbereich ist bei dem genannten Grundwasserflurabstand eine gewässerunschädliche Versickerung über Oberflächenmulden grundsätzlich möglich.

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Aus Sicht des Gewässerschutzes sollte diese Art der Entwässerung auch angestrebt werden.

 

 

8. Festplatz

 

8.1    Am 24. Januar 2015 sagten sie, Herr Oberbürgermeister uns auch Herr Weber, dass der Festplatz als Festplatz erhalten bleibt. Wenn ein Zirkus kommt, könnten in dieser Zeit eben keine Großveranstaltungen stattfinden. Bleiben sie bei dieser Aussage?

 

Antwort:
Es kann auf dem neuen Parkplatz weiterhin ein „Zirkus“ oder andere Veranstaltungen auf dieser Fläche stattfinden.

 

8.2    Die Nutzung für Zirkusse setzt voraus, dass der Grund nicht versiegelt (asphaltiert oder gepflastert) wird, da sonst große Zirkuszelte nicht verankert werden können. Ist geplant, auf Versiegelung und Entwässerung des Festplatzes zu verzichten?    

 

Antwort:
siehe 8.1

 

 


Anlagen:  Anfrage der Erlanger Linke vom 01.02.2015