hier: Antrag Ortsbeirat Kosbach vom 3. Feb. 2015
1. Gesonderte Budgets für Ortsbeiräte im Sinne
des Antrages des Ortsbeirates Kosbach vom
3. Februar 2015 sind nicht einzurichten.
2. Der Antrag des Ortsbeirates Kosbach vom 3. Februar 2015 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Sachbericht/Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Ortsbeirat Kosbach hat ein eigenes Budget beantragt, damit zur Verbesserung des Ortsbildes kleinere Maßnahmen / Reparaturen schnell veranlasst werden können (vgl. Antrag).
Die Verwaltung hat bisher Anregungen aus den Ortsbeiräten aufgegriffen und nach Prüfung zeitnah im Rahmen der vorhandenen Mittel abgearbeitet. Dieses Vorgehen soll auch weiterhin praktiziert werden.
Zudem ist anzumerken, dass insbesondere Maßnahmen im öffentlichen Raum nur von den zuständigen städtischen Dienststellen veranlasst werden dürfen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das bisherige Verfahren ist beizubehalten; eigene Budgets für Ortsbeiräte sind nicht einzurichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
im Sinne des OBR-Antrages werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
im Sinne des OBR-Antrages sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag OBR Kosbach vom 3. Feb. 2015