Betreff
Eigenes Budget für Ortsbeiräte
hier: Antrag Ortsbeirat Kosbach vom 3. Feb. 2015
Vorlage
13/039/2015
Aktenzeichen
OBM/13/LH003
Art
Beschlussvorlage

1.  Gesonderte Budgets für Ortsbeiräte im Sinne des Antrages des Ortsbeirates Kosbach vom
3. Februar 2015 sind nicht einzurichten.

 

2.  Der Antrag des Ortsbeirates Kosbach vom 3. Februar 2015 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Sachbericht/Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Ortsbeirat Kosbach hat ein eigenes Budget beantragt, damit zur Verbesserung des Ortsbildes kleinere Maßnahmen / Reparaturen schnell veranlasst werden können (vgl. Antrag).

 

Die Verwaltung hat bisher Anregungen aus den Ortsbeiräten aufgegriffen und nach Prüfung zeitnah im Rahmen der vorhandenen Mittel abgearbeitet. Dieses Vorgehen soll auch weiterhin praktiziert werden.

 

Zudem ist anzumerken, dass insbesondere Maßnahmen im öffentlichen Raum nur von den zuständigen städtischen Dienststellen veranlasst werden dürfen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das bisherige Verfahren ist beizubehalten; eigene Budgets für Ortsbeiräte sind nicht einzurichten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

----------------

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             im Sinne des OBR-Antrages werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   im Sinne des OBR-Antrages sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag OBR Kosbach vom 3. Feb. 2015