Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau des Gehwegs An der Wied in Tennenlohe gemäß
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1502-0
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1502-1
1 Regelquerschnitt Pl.-Nr.: 2-1502-4
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Gehweg der Straße An der Wied in Tennenlohe zwischen Franzosenweg und Heuweg ist in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand. Wegen dieses Zustandes gab es wiederholte Beschwerden aus dem Ortsbeirat Tennenlohe und „Senioren melden sich zu Wort“.
Gegenstand dieses Beschlusses ist der für 2015 vorgesehene Neubau des Gehwegs An der Wied.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Neubau des Gehwegs An der Wied zwischen Franzosenweg und Heuweg erarbeitet.
Die Querschnittaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Im Zuge des Gehwegneubaus ist eine Verbreiterung des im Bestand sehr schmalen Gehwegs vorgesehen. Außerdem ist eine Fahrbahndeckenerneuerung geplant.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist nicht geplant.
Die Belange von Rettungsdiensten (insbesondere Feuerwehr) und Müllabfuhr machen es er-forderlich, dass das Parken am südlichen Fahrbahnrand verboten wird. Am nördlichen Fahr-bahnrand kann, wie bisher, weiterhin geparkt werden.
Wenn zukünftig Fahrzeuge nicht nah genug am Fahrbahnrand parken oder breite Fahrzeuge in der schmalen Straße parken, bestünde für die Rettungsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge die Möglichkeit im Notfall den Gehweg mitzubenutzen, um an dem Hindernis vorbeizukommen.
Mit der derzeitigen Parkregelung (Parken auch am südlichen Fahrbahnrand möglich) ist dieses Ausweichen der Rettungsdienste nicht möglich und es besteht die Gefahr, dass Rettungsdienste oder Müllfahrzeuge in der Straße „stecken bleiben“.
Bei dem Neubau des Gehweges wird dieser unter Inanspruchnahme der vorhandenen Ent-wässerungsrinne geringfügig verbreitert (um ca. 0,20 m). Ein Standard-Wegequerschnitt von i.d.R. 2,50 m kann aufgrund der insgesamt geringen Straßenbreite nicht hergestellt werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme auszuschreiben und sie ab Juli 2015 durchzuführen.
Die
Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Gehwegausbau ein
Investitionsvolumen in Höhe von 70.000 €. Die Erneuerung der Fahrbahndecke wird
auf
ca. 55.000 € geschätzt.
Für den Gehwegausbau sind KAG-Beiträge in Höhe von ca. 45.000 € nach der Straßenbaubei-tragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Für die Fahrbahndeckenerneuerung werden keine Beiträge erhoben.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Ver-fügung.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
GW
FB.-Erneuerung |
70.000 € 55.000 € |
bei IPNr.: 541.833 bei IPNr.: 522.102 |
Sachkosten: |
|
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
|
bei Sachkonto: |
Folgekosten: -jährliche
Unterhaltskosten |
ca. 600 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
ca.45.000 € |
KAG-Beiträge |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
in Höhe von 60.000 € sind bei IP.Nr. 541.833 „Gehweg An der Wied“ für das HH- Jahr 2015 vorgesehen. Sollte hierfür ein ergänzender Mittelbedarf erforderlich wer- den, erfolgt zu gegebener Zeit ein entsprechender Mittelbereitstellungsantrag mit Deckungsvorschlag.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
27.02.2015, gez. Deuerling
Anlagen: Anlage
1: Übersichtslageplan
Anlage
2: Lageplan
Anlage
3: Regelquerschnitte
Anlage 4: Konzept Querschnittsaufteilung