Betreff
Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth
Vorlage
30-R/020/2015
Aktenzeichen
III/30; I/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth (Entwurf vom 24.02.2015, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Aus Gründen des bakteriologischen Trinkwasserschutzes hat das Bayerische Staatsministe-rium für Umwelt und Gesundheit die unteren Wasserrechtsbehörden aufgefordert, die beste-henden Wasserschutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Schutzbestimmungen an die aktuellen Regelungen der Musterverordnung anzupassen. Aus Gründen des bakteriologischen Trinkwasserschutzes soll in den engeren Schutzzonen demnach die Ausbringung von Festmist, Gülle, Jauche und Gärresten aus Biogasanlagen verboten werden. Die derzeit gültige Verordnung der Stadt Erlangen enthält diese Verbote nicht.

      Weiterhin wird die derzeit gültige Verordnung an die geänderten wasserrechtlichen Bestim-mungen angepasst.

 

2.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Das Amt 31 hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.

      Im Rahmen des Verfahrens wurde das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als amtlicher Sach-verständiger, das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt, das Amt für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten sowie die Erlanger Stadtwerke AG (Trinkwasserversorger) gehört. Die Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth wurden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt, da sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Erlangen auch auf Teilgebiete in den beiden angrenzenden Gemeinden erstreckt.  Die Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben der Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt Erlangen zugestimmt.

      Die Änderungsverordnung wurde in der Zeit vom 09.08.2012 bis 06.09.2012 bei der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Innerhalb der Einwendungsfrist wurden 36 Einwendungen (Serieneinwendungen) gegen die Änderung der Verordnung  erhoben. Die Einwendungen wurden im Rahmen eines Erörte-rungstermins am 01.10.2014 mit den Fachbehörden und den Beteiligten erörtert. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 zusammengefasst wiedergegeben.

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

  1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth
  2. Synopse
  3. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung