Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth (Entwurf vom 24.02.2015, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Gründen des bakteriologischen
Trinkwasserschutzes hat das Bayerische Staatsministe-rium für Umwelt und
Gesundheit die unteren Wasserrechtsbehörden aufgefordert, die beste-henden
Wasserschutzgebietsverordnungen hinsichtlich der Schutzbestimmungen an die aktuellen
Regelungen der Musterverordnung anzupassen. Aus Gründen des bakteriologischen
Trinkwasserschutzes soll in den engeren Schutzzonen demnach die Ausbringung von
Festmist, Gülle, Jauche und Gärresten aus Biogasanlagen verboten werden. Die
derzeit gültige Verordnung der Stadt Erlangen enthält diese Verbote nicht.
Weiterhin wird die derzeit gültige Verordnung an die geänderten wasserrechtlichen Bestim-mungen angepasst.
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Amt 31 hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.
Im
Rahmen des Verfahrens wurde das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als amtlicher
Sach-verständiger, das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt, das Amt für
Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten sowie die Erlanger Stadtwerke AG
(Trinkwasserversorger) gehört. Die Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth wurden
als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt, da sich das
Wasserschutzgebiet der Stadt Erlangen auch auf Teilgebiete in den beiden
angrenzenden Gemeinden erstreckt. Die
Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben der Änderung der
Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt Erlangen zugestimmt.
Die
Änderungsverordnung wurde in der Zeit vom 09.08.2012 bis 06.09.2012 bei der
Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth zur Einsichtnahme
ausgelegt.
Innerhalb der Einwendungsfrist wurden 36 Einwendungen (Serieneinwendungen) gegen die Änderung der Verordnung erhoben. Die Einwendungen wurden im Rahmen eines Erörte-rungstermins am 01.10.2014 mit den Fachbehörden und den Beteiligten erörtert. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 zusammengefasst wiedergegeben.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth
- Synopse
- Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung