Betreff
Bebauungsplan Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: erneute öffentliche Auslegung
Vorlage
611/041/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Hinzu kommen die Teilflächen der Flst.-Nrn. 334, 346/2 und 355 der Gemarkung Eltersdorf, die Teilfläche Flst.-Nr. 205 der Gemarkung Hüttendorf und die Teilfläche Flst.-Nr. 248/1 der Gemarkung Bruck. Herausgenommen werden die Teilflächen der Flurstücke Nr. 295/2 und 331/2 der Gemarkung Eltersdorf. Weiterhin liegt jetzt die gesamte Fläche des Grundstücks Flst.-Nr. 355/1 der Gemarkung Eltersdorf innerhalb des Geltungsbereichs. Das Grundstück Flst.-Nr. 189/36 der Gemarkung Eltersdorf befindet sich nur noch als Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei

Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 wird entsprechend der Anlage 2 geändert.

 

4.    Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der geänderten Fassung vom 12.05.2015 erneut öffentlich auszulegen und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Das Regnitztal durchzieht die Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt sowohl für den östlichen als auch den westlichen Stadtbereich eine große Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radachse von Nord nach Süd wäre sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen Radverkehr (z.B. Regnitztalradweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.

Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radachse im Talbereich realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf das städtische Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen werden (u.a. Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch das Bebauungsplanverfahren BP Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits 1976 formulierte Ziel eines Lückenschlusses des Regnitztalradweges in Höhe des Eltersdorfer Ortskerns geschaffen. Dabei soll die geplante Wegestrecke nicht nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt, sondern auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können.

Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und mit den betreffenden Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Im Ergebnis der Gespräche stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch abzuwickeln wäre. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 326/2 und 355/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 3/2, 56/3, 145, 156/2, 189, 189/36, 295/7, 327, 332, 334, 346/2, 349, 355, 356 und 424/2 der Gemarkung Eltersdorf.

Externe Ausgleichsflächen sind auf den Teilflächen der Flst.-Nr. 293 (A1) der Gemarkung Tennenlohe, der Flst.-Nr. 1614 (A2) der Gemarkung Eltersdorf, der Flst.-Nr. 205 (A3) der Gemarkung Hüttendorf und der Flst.-Nr. 248/1 (A4) der Gemarkung Bruck vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradwegs bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 19.02.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradwegs bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung lag in der Zeit vom 22.04.2014 bis einschließlich 23.05.2014 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in Anlage 2 behandelt werden. Weiterhin wurden im Rahmen der Ämterbeteiligung Änderungsvorschläge abgegeben, die teilweise berücksichtigt wurden.

Die vorgebrachten Äußerungen haben zu folgenden Änderungen der Planung geführt:

 

-       Die öffentliche Verkehrsfläche wurde aufgrund eines zusätzlichen Flächenbedarfs für den Höhenausgleich insbesondere im Einmündungsbereich am Regnitzweg und im Bereich der Brücke sowie für einen 1 m breiten, für die breitflächige Entwässerung erforderlichen, straßenbegleitenden Grünstreifen verbreitert. Hinzu kommen die Verbreiterung des beidseitigen Banketts von 0,5 m auf 0,75 m und die Anpassung der Straßen- und Einmündungsradien an die landwirtschaftlichen Gliederzüge.

-       Während des Baus des Geh- und Radwegs werden Flächen für die Baustelleneinrichtungen zur Lagerung von Materialien und Geräten sowie zur Abwicklung des Baustellenverkehrs benötigt. Diese Flächen für die Landwirtschaft mit einer Breite von ca. 3 m bzw. im Bereich der Biotopflächen 1,25 m werden unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Entsprechende Festsetzungen wurden im vorliegenden Bebauungsplan vorgenommen.

-       Das Überschwemmungsgebiet Eltersdorfer Bach/Hutgraben wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen.

-       Der im Bestand vorhandene Eltersdorfer Bach/Hutgraben wird nach § 9 (1) Nr. 16 BauGB als Wasserfläche festgesetzt.

-       Auf der bereits existierenden Grünfläche zwischen der Schießhausstraße und dem Wiesengrundweg werden Pflanzungen von 6 mittel- bis großkronigen Bäumen ohne Standortbindung festgesetzt.

-       Zudem wurden weitere Ergänzungen bei den Festsetzungen und Hinweisen zum Bebauungsplan und zur Grünordnung sowie Ergänzungen und Präzisierungen von Erläuterungen in der Begründung und im Umweltbericht vorgenommen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

Wegebauarbeiten

Brücke

Grünflächen inkl.
Baumpflanzungen

 

ca. 13.000 €

ca. 135.000 €
ca. 95.000 €

ca. 10.000 €

 

bei IPNr.: 541.324

bei IPNr.: 541.834

135.000 € sind derzeit für nach 2018 vorgesehen.

Der zusätzliche Mittelbedarf von 105.000€ wird zum HH 2016 angemeldet.

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

Unterhaltskosten Weg

Unterhaltskosten Brücke

Für den Grünflächenunterhalt

 

Ausgleichsmaßnahmen

 

ca. 2000 €/Jahr

ca. 3500 €/Jahr

ca. 950 € /Jahr

 

ca. 1000 €/Jahr

bei Sachkonto:

 

 

Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IPNr. siehe v.g. Tabelle      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle     

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

1.    Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

2.    Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis