hier: erneute öffentliche Auslegung
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Hinzu kommen die Teilflächen der Flst.-Nrn. 334, 346/2 und 355 der Gemarkung Eltersdorf, die Teilfläche Flst.-Nr. 205 der Gemarkung Hüttendorf und die Teilfläche Flst.-Nr. 248/1 der Gemarkung Bruck. Herausgenommen werden die Teilflächen der Flurstücke Nr. 295/2 und 331/2 der Gemarkung Eltersdorf. Weiterhin liegt jetzt die gesamte Fläche des Grundstücks Flst.-Nr. 355/1 der Gemarkung Eltersdorf innerhalb des Geltungsbereichs. Das Grundstück Flst.-Nr. 189/36 der Gemarkung Eltersdorf befindet sich nur noch als Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei
Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 wird entsprechend der Anlage 2 geändert.
4. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der geänderten Fassung vom 12.05.2015 erneut öffentlich auszulegen und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Das
Regnitztal durchzieht die Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt
sowohl für den östlichen als auch den westlichen Stadtbereich eine große
Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radachse von Nord nach Süd wäre
sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen Radverkehr
(z.B. Regnitztalradweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.
Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radachse
im Talbereich realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf
das städtische Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen
werden (u.a. Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch
das Bebauungsplanverfahren BP Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das bereits 1976 formulierte Ziel eines Lückenschlusses des
Regnitztalradweges in Höhe des Eltersdorfer Ortskerns geschaffen. Dabei soll
die geplante Wegestrecke nicht nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt,
sondern auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden können.
Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und
mit den betreffenden Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.
Im Ergebnis der Gespräche stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an
verschiedenen Stellen nicht unproblematisch abzuwickeln wäre. Der in
Aufstellung befindliche Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage,
den erforderlichen Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 326/2 und 355/1 sowie
Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 3/2, 56/3, 145, 156/2, 189, 189/36,
295/7, 327, 332, 334, 346/2, 349, 355, 356 und 424/2 der Gemarkung Eltersdorf.
Externe
Ausgleichsflächen sind auf den Teilflächen der Flst.-Nr. 293 (A1) der Gemarkung
Tennenlohe, der Flst.-Nr. 1614 (A2) der Gemarkung Eltersdorf, der Flst.-Nr. 205
(A3) der Gemarkung Hüttendorf und der Flst.-Nr. 248/1 (A4) der Gemarkung Bruck
vorgesehen.
Der räumliche
Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradwegs bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat
am 19.02.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 392 – Lückenschluss
des Regnitztalradwegs bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der
Fassung vom 14.01.2013 gebilligt und
die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung lag in der Zeit vom 22.04.2014
bis einschließlich 23.05.2014 öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden Stellungnahmen vorgebracht, die
in Anlage 2 behandelt werden. Weiterhin wurden im Rahmen der Ämterbeteiligung
Änderungsvorschläge abgegeben, die teilweise berücksichtigt wurden.
Die vorgebrachten Äußerungen haben zu folgenden Änderungen der Planung
geführt:
-
Die
öffentliche Verkehrsfläche wurde aufgrund eines zusätzlichen Flächenbedarfs für
den Höhenausgleich insbesondere im Einmündungsbereich am Regnitzweg und im
Bereich der Brücke sowie für einen 1 m breiten, für die breitflächige
Entwässerung erforderlichen, straßenbegleitenden Grünstreifen verbreitert.
Hinzu kommen die Verbreiterung des beidseitigen Banketts von 0,5 m auf 0,75 m
und die Anpassung der Straßen- und Einmündungsradien an die
landwirtschaftlichen Gliederzüge.
-
Während
des Baus des Geh- und Radwegs werden Flächen für die Baustelleneinrichtungen
zur Lagerung von Materialien und Geräten sowie zur Abwicklung des
Baustellenverkehrs benötigt. Diese Flächen für die Landwirtschaft mit einer
Breite von ca. 3 m bzw. im Bereich der Biotopflächen 1,25 m werden unmittelbar
nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt.
Entsprechende Festsetzungen wurden im vorliegenden Bebauungsplan vorgenommen.
-
Das
Überschwemmungsgebiet Eltersdorfer Bach/Hutgraben wird nachrichtlich in den
Bebauungsplan aufgenommen.
-
Der im
Bestand vorhandene Eltersdorfer Bach/Hutgraben wird nach § 9 (1) Nr. 16 BauGB
als Wasserfläche festgesetzt.
-
Auf der
bereits existierenden Grünfläche zwischen der Schießhausstraße und dem
Wiesengrundweg werden Pflanzungen von 6 mittel- bis großkronigen Bäumen ohne
Standortbindung festgesetzt.
-
Zudem
wurden weitere Ergänzungen bei den Festsetzungen und Hinweisen zum Bebauungsplan
und zur Grünordnung sowie Ergänzungen und Präzisierungen von Erläuterungen in
der Begründung und im Umweltbericht vorgenommen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb Wegebauarbeiten Brücke Grünflächen
inkl. |
ca. 13.000 € ca. 135.000 € ca. 10.000 € |
bei IPNr.: 541.324 bei IPNr.: 541.834 135.000 € sind derzeit für nach
2018 vorgesehen. Der
zusätzliche Mittelbedarf von 105.000€ wird zum HH 2016 angemeldet. |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: Unterhaltskosten Weg Unterhaltskosten Brücke Für den Grünflächenunterhalt Ausgleichsmaßnahmen |
ca. 2000 €/Jahr ca. 3500 €/Jahr ca. 950 € /Jahr ca.
1000 €/Jahr |
bei Sachkonto: Aufstockung
des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IPNr. siehe v.g. Tabelle
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1.
Übersichtslageplan
mit Geltungsbereich
2.
Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis