Betreff
Antragsrecht für Ausländer- und Integrationsbeirat, Ortsbeiräte, Personalrat und Gewerkschaften
hier: Stadtratsantrag erlanger linke Nr. 132/2014 vom 22.9.2014
Vorlage
13/038/2015
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
  1. Mit dem Bericht  der Verwaltung und dem Verfahrensvorschlag des Oberbürgermeisters besteht Einverständnis. Eine Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat ist nicht erforderlich.

 

  1. Der Stadtratsantrag erlanger linke Nr. 132/2014 vom 22.9.2014 ist damit abschließend
    bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Formale Anträge der Beiräte (z.B. Ausländer- und Integrationsbeirat, Ortsbeiräte, Seniorenbeirat, Jugendparlament) werden nach Prüfung vom Oberbürgermeister übernommen und von ihm (wie Stadtrats-/Fraktionsanträge) den zuständigen Fachbereichen zur Bearbeitung und Einbringung in die zuständigen Stadtratsgremien zugewiesen.

 

Der Personalrat ist in der Verwaltungsstruktur angemessen vertreten und benötigt kein gesondertes Antragsrecht.

 

Ein vergleichbares Recht kann externen Organisationen wie z.B. Gewerkschaften nicht eingeräumt werden. Diese haben wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit sich an den Oberbürgermeister, die Stadtverwaltung und an die Stadtratsmitglieder zu wenden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Den Beiräten wird mit dieser Regelung die Möglichkeit eröffnet, formale Anträge über den Oberbürgermeister direkt in die Verwaltung und die Stadtratsgremien einzubringen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Oberbürgermeister veranlasst nach § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Bearbeitung der Anträge.

Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich.


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 132/2014 v. 22.9.2014