Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zur Umsetzung des SGB II in Erlangen werden zur Kenntnis genommen.
1. Aktuelle
Zahlentwicklung
siehe Anlage
2. Zahlenentwicklung
in Erlangen im Mehrjahresvergleich 2005-2014
Zur näheren Einschätzung der Entwicklung seit
2005 (Inkrafttreten des SGB II) werden nachfolgend wieder die jeweiligen
Dezember-Werte aus den Jahren 2005 bis 2014 gegenübergestellt.
Tabelle 1 Entwicklung der SGB
II-Leistungsempfänger
|
12/05 |
12/06 |
12/07 |
12/08 |
12/09 |
12/10 |
12/11 |
12/12 |
12/13 |
12/14 |
+/- |
Bedarfs-gemeinschaften Erlangen |
2.688 |
2.750 |
2.595 |
2.412 |
2.563 |
2.472 |
2.304 |
2.357 |
2.376 |
2.362 |
-12,1 % |
eLB´s Erlangen |
3.588 |
3.626 |
3.483 |
3.187 |
3.377 |
3.251 |
2.978 |
2.994 |
3.010 |
3.063 |
-14,6 % |
Sozialgeld-empfänger Erlangen |
1.568 |
1.585 |
1.532 |
1.444 |
1.428 |
1.398 |
1.267 |
1.320 |
1.457 |
1.484 |
-5,3 % |
Personen insgesamt Erlangen |
5.156 |
5.211 |
5.015 |
4.642 |
4.805 |
4.649 |
4.245 |
4.314 |
4.467 |
4.547 |
-11,8 % |
Tabelle 1 zeigt die Zahlenwerte der SGB
II-Empfänger (Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Leistungsbezieher,
Sozialgeldbezieher, Personen im SGB II insgesamt) in der Stadt Erlangen und im
Bundesgebiet in diesem 9-Jahreszeitraum auf. Noch deutlicher ist die jeweilige
Zahlenentwicklung auf den nachfolgenden beiden Grafiken erkennbar, in denen
Anstieg oder Rückgang der jeweiligen SGB II beziehenden Personengruppe –
gemessen jeweils vom Basiswert Dezember 2005 aus – für das Jobcenter Erlangen
und für den Durchschnitt aller bundesdeutschen Jobcenter grafisch dargestellt
wird.
Aus diesen Grafiken lässt sich unschwer
erkennen, dass die Entwicklung im Jobcenter Erlangen in den ersten Jahren bis
einschließlich 2010 deutlich günstiger verlief, als im Bundesdurchschnitt.
Beginnend mit dem Jahr 2011 kehrte sich dieser Trend jedoch um. In den letzten
drei Jahren bis Dezember 2014 wurde der Vorsprung des Jobcenters Erlangen vor
dem Durchschnittswert aller bundesdeutschen Jobcenter sowohl bei der Anzahl der
erwerbsfähigen Leistungsbezieher, wie auch bei der Anzahl der
Sozialgeldempfänger nahezu vollständig aufgebraucht. Es liegt nahe daran zu
denken, dass die Ursache für diese Trendwende in den drastischen Kürzungen der
Eingliederungsmittel liegen könnte, die der Bund ab dem Jahr 2010 vorgenommen
hat. Auf der anderen Seite ist aber auch darauf hinzuweisen, dass diese
Mittelkürzung nicht nur das Jobcenter Erlangen, sondern alle bundesdeutschen
Jobcenter gleichermaßen betroffen hat.
Tabelle 2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit
|
12/05 |
12/06 |
12/07 |
12/08 |
12/09 |
12/10 |
12/11 |
12/12 |
12/13 |
12/14 |
+/- |
Arbeitslose ges. Erlangen |
4.014 |
3.432 |
2.392 |
2.120 |
2.543 |
2.209 |
2.027 |
2.395 |
2.446 |
2.386 |
-40,5 % |
Alo-quote |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
SGB II Arbeitslose Erlangen |
2.077 |
2.018 |
1.504 |
1.323 |
1.413 |
1.337 |
1.296 |
1.450 |
1.455 |
1.566 |
-24,6 % |
SGB II-Alo-quote Erlangen |
3,8 % |
3,7 % |
2,7 % |
2,3 % |
2,5 % |
2,3 % |
2,2 % |
2,4 % |
2,4 % |
2,6 % |
|
Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Entwicklung von
Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquoten – und zwar nicht nur bei Betrachtung
der Arbeitslosigkeit insgesamt (Rechtskreis SGB II und Rechtskreis SGB III),
sondern auch bei Betrachtung der Arbeitslosigkeit von SGB II-Beziehern in
Erlangen und im Bund. Auch hier wird der Trend aus den nachfolgenden grafischen
Darstellungen noch deutlicher, in denen die jeweilige Entwicklung in Erlangen
und im Bund ausgehend vom Bezugswert Dezember 2005 für beide Bereiche
nachgezeichnet wird.
Auch hier wird erkennbar, dass die Entwicklung in Erlangen (sowohl bei
den Arbeitslosen insgesamt, wie auch bei den SGB II Arbeitslosen) beginnend im
Jahr 2007 deutlich positiver gestaltet werden konnte und die Arbeitslosigkeit
deutlich stärker zurückging, als im Bund. Dieser Vorsprung der Erlanger Werte
konnte über 4 Jahre bis 2011 weitgehend gehalten werden. Ab 2012 entwickelten
sich die Erlanger Werte jedoch ungünstiger, sodass die Veränderung der
Arbeitslosenzahlen in Erlangen insgesamt (SGB II und SGB III) praktisch keinen
Unterschied mehr zum Bundesdurchschnitt aufweist. Bei der Entwicklung der
Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB II dagegen ist aktuell der Wert für das
Jobcenter Erlangen bereits deutlich ungünstiger, als bei dem Durchschnittswert
für alle bundesdeutschen Jobcenter.
Aus den Tabellen 1 und 2 wird allerdings auch deutlich, dass die
Arbeitslosenzahlen (sowohl in Erlangen, wie auch bundesweit) erheblich stärker
reduziert werden konnten, als die Anzahl der Menschen und Familien im SGB
II-Leistungsbezug. Der Grund dafür liegt sicherlich in den gesetzlichen
Statistikregeln. Es ist wesentlich leichter, einen Menschen aus der Arbeitslosenstatistik
herauszubekommen (z.B. durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung oder durch
Zuweisung in eine Maßnahme), als eine Familie, bzw. Bedarfsgemeinschaft, aus
der finanziellen Bedürftigkeit – und damit aus dem SGB II-Leistungsbezug –
herauszubekommen. Nach unserer Auffassung stehen die Zahlen der
Arbeitslosenstatistik nach wie vor zu sehr im Vordergrund in der öffentlichen
Wahrnehmung. Stattdessen sollte dem Ziel der Armutsbekämpfung (Reduzierung der
Anzahl der SGB II-Leistungsempfänger) mehr Beachtung geschenkt werden.
Tabelle 3 Entwicklung der Integrationen in den Arbeitsmarkt Erlangen
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Integrationen |
502 |
1.105 |
1.181 |
1.149 |
941 |
1.156 |
1.106 |
1.008 |
1.044 |
1.067 |
Davon Vermittlung in Ausbildung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auch im vergangenen Jahr konnte – laut Angaben der GGFA – bei den
Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt wieder die 1.000er Grenze übersprungen
werden. Strategisch sollte jedoch nach Auffassung der Verwaltung dem Rückgang
bei den Erfolgszahlen der Vermittlung in Ausbildung besondere Achtung geschenkt
werden. Darüber hinaus sollte – entsprechend dem Wunsch des GGFA
Verwaltungsrates – auch heuer wieder das Ergebnis der Integrationszahlen des
Vorjahres durch das Sozialamt nachgeprüft werden.
Tabelle 4 Entwicklung der SGB II-Ausgaben in Erlangen (ohne BuT)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Transfer-leistungen |
23,0 Mio |
28,2 Mio |
24,4 Mio |
23,1 Mio |
24,6 Mio |
25,1 Mio |
21,8 Mio |
21,5 Mio |
22,7 Mio |
23,3 Mio |
Eingliederungskosten |
2,0 Mio |
2,8 Mio |
2,8 Mio |
2,8 Mio |
2,75 Mio |
2,57 Mio |
2,18 Mio |
1,5 Mio |
1,08 Mio |
1,0 Mio |
Verwaltungskosten |
3,5 Mio |
3,5 Mio |
3,3 Mio |
3,1 Mio |
3,53 Mio |
3,53 Mio |
3,5 Mio |
3,4 Mio |
3,6 Mio |
3,8 Mio |
Gesamtaufwand |
28,5 Mio |
34,5 Mio |
30,5 Mio |
29,0 Mio |
31,2 Mio |
31,2 Mio |
27,5 Mio |
26,4 Mio |
27,4 Mio |
28,1 Mio |
Bei dem für die SGB II-Umsetzung verbundenen finanziellen Aufwand hat
sich im Jahr 2014 wieder eine Steigerung der Gesamtkosten ergeben (+ 700.000
Euro gegenüber 2013). Bei nur mäßig angestiegenen Verwaltungskosten beruht der
Anstieg der Gesamtkosten nahezu vollständig auf den benötigten höheren
Transferleistungen (+ 600.000 Euro).
Die Steigerung bei den Transferleistungen resultiert zum einen aus der
Erhöhung der Regelbedarfssätze zum 01.01.2014 sowie der Anhebung der
angemessenen Mieten zum 01.07.2014 sowie zum anderen aus den Einnahmeausfällen
durch ausbleibende Erstattungen von Renten aufgrund der Urteile des
Bundessozialgerichts zu den Erstattungsnormen im SGB X.
Besonders ins Auge fällt, dass die benötigten Eingliederungsmittel mit
1,0 Millionen Euro so niedrig waren, wie in keinem Jahr zuvor (gegenüber dem
Höchststand an ausgegebenen Eingliederungsmitteln von 2,8 Millionen Euro in den
Jahren 2006 bis 2008 also nur etwas mehr als ein Drittel der damals
aufgewendeten Eingliederungskosten). Es muss konstatiert werden, dass die
finanzielle Ausstattung durch den Bund mittlerweile ein grenzwertig niedriges Niveau
erreicht hat und eine wirksame Aufgabenerfüllung durch die Jobcenter bei dieser
niedrigen finanziellen Ausstattung durch den Bund gefährdet ist.
Tabelle 5 Entwicklung des Finanzaufwandes der beteiligten Kostenträger in
Erlangen (ohne BuT-Leistungen)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Gesamtaufwand |
28,5 Mo |
34,5 Mio |
30,5 Mio |
29,0 Mio |
30,7 Mio |
31,2 Mio |
27,5 Mio |
26,4 Mio |
27,4 Mio |
28,1 Mio |
davon Bund |
22,1 Mio |
26,8 Mio |
23,25Mio |
21,7 Mio |
22,75Mio |
22,5 Mio |
19,6 Mio |
18,7 Mio |
19,36Mio |
19,85Mio |
Stadt Erlangen |
6,4 Mio |
7,7 Mio |
7,25 Mio |
7,3 Mio |
7,98 Mio |
8,7 Mio |
7,55 Mio |
7,7 Mio |
8,04 Mio |
8,25 Mio |
Kommunaler Anteil an den Gesamtkosten |
22,5 % |
22,24 % |
23,75 % |
25,13 % |
25,98 % |
27,88 % |
27,45 % |
29,22 % |
29,36 % |
29,36 % |
Der Anstieg des finanziellen Gesamtaufwandes um 1,6 Millionen Euro im
Jahr 2014 gegenüber 2013 teilt sich auf in einen Anstieg der Bundesausgaben um
ca. 1,4 Millionen Euro (insb. bedingt durch die benötigten höheren Transferleistungen)
und in einen Anstieg der kommunalen Ausgaben um ca. 0,2 Millionen Euro. Dies
bewirkt, dass die kommunale Finanzierungsquote an den gesamten Hartz
IV-Ausgaben in Erlangen im Jahr 2014 wieder leicht zurückgeht auf nunmehr 28,43
% (nach 29,36 % im Jahr 2013).
Tabelle 6 KdU-Kosten und KdU-Bundesbeteiligung in Erlangen (ohne
BuT-Leistungen)
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
KdU-Aufwand |
8,44
|
9,87 Mio |
9,49 Mio |
9,28 Mio |
9,75 Mio |
10,09 Mio |
9,09 Mio |
9,37 Mio |
9,73 Mio |
10,02 Mio |
Bundesbeteiligung |
29,1 % |
29,1 % |
31,2 % |
28,6 % |
25,4 % |
23,0 % |
26,4 % |
26,4 % |
26,4 % |
26,4 % |
Bundesaufwand |
2,45 Mio |
2,87 Mio |
2,95 Mio |
2,65 Mio |
2,48 Mio |
2,32 Mio |
2,40 Mio |
2,47 Mio |
2,57 Mio |
2,64 Mio |
Aufwand Stadt |
5,99 Mio |
7,00 Mio |
6,50 Mio |
6,63 Mio |
7,27 Mio |
7,77 Mio |
6,69 Mio |
6,90 Mio |
7,16 Mio |
7,38 Mio |
Der Gesamtaufwand für die Kosten der Unterkunft, dem mit Abstand größten
kommunalen Kostenblock, ist im abgelaufenen Jahr 2014 erneut angestiegen. Dies
ist sowohl durch die geringfügig höhere Anzahl der Hilfeempfänger, wie auch
wohl durch steigende Miet- und Mietnebenkosten bedingt. Darüber hinaus sind
Mitte 2014 die neuen, spürbar angehobenen Mietobergrenzen in Erlangen in Kraft
getreten – in welchem Umfang diese Maßnahme zu einem Anstieg des KdU-Aufwandes
beigetragen hat, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen
werden.
Tabelle 7 Anzahl der gegen SGB II-Bescheide eingelegten Widersprüche
|
Widersprüche |
||
|
2012 |
2013 |
2014 |
Eingegangen |
249 |
327 |
382 |
entschieden |
234 |
288 |
348 |
Davon Abhilfe/Stattgabe |
39 |
59 |
66 |
Teilabhilfe/Vergleich |
19 |
16 |
19 |
Abweisung |
171 |
205 |
255 |
Rücknahme/Erledigung |
5 |
8 |
8 |
Bei der Anzahl der gegen SGB II-Bescheide eingelegten Widersprüche hat
sich der – bereits im Vorjahr beobachtete – deutliche Anstieg fortgesetzt. Eine
logisch nachvollziehbare Erklärung für diese Entwicklung hat die Verwaltung
nicht (Personalfluktuation, nicht besetzte Stellen im Jobcenter und dadurch
bedingt das Problem, dass immer häufiger Bescheide von Sachbearbeitern zu
erlassen waren, die den jeweiligen Fall nicht in allen Details aus eigener Erfahrung
kannten, mag zu dieser Tendenz beigetragen haben – dürfte aber für eine Erklärung
dieses deutlichen Anstiegs der Widerspruchszahlen bei weitem nicht ausreichen).
Im Ergebnis ist die Anzahl der Widersprüche im Jobcenter Erlangen damit in den
letzten beiden Jahren um mehr als 50 % angestiegen. Die Quote der unerledigten
Fälle ist dagegen von 2013 auf 2014 von 12 % auf 8,9 % abgesunken.
Hinsichtlich der Ergebnisse der eingelegten Widersprüche im Jobcenter
Erlangen haben sich die entsprechenden Kennzahlen von 2013 auf 2014 dagegen
weiter verbessert, sodass der Sachbearbeitung im Sozialamt auch weiterhin eine
sehr gute Arbeit bescheinigt werden kann: die Quote der – aus Sicht der
Leistungsempfänger – erfolgreichen Widersprüche (Abhilfe und Teilabhilfe) ist
im vergangenen Jahr von 26 % auf 24,4 % gesunken. Dem gegenüber ist die Quote
der – aus Sicht der Leistungsempfänger – erfolglosen Widersprüche (Abweisungen)
im letzten Jahr von 71,2 % auf 73,3 % angestiegen.
Tabelle 8 Anzahl der eingelegten Eilanträge und Klagen zum Sozialgericht
Nürnberg
|
Eilanträge |
Klagen |
||||
|
2012 |
2013 |
2014 |
2012 |
2013 |
2014 |
Eingegangen |
18 |
20 |
25 |
56 |
48 |
88 |
entschieden |
18 |
16 |
29 |
48 |
46 |
61 |
Davon Abhilfe/Stattgabe |
2 |
3 |
2 |
5 |
1 |
6 |
Teilabhilfe/Vergleich |
5 |
3 |
5 |
22 |
21 |
25 |
Abweisung |
6 |
2 |
9 |
5 |
9 |
6 |
Rücknahme/Erledigung |
5 |
8 |
13 |
16 |
15 |
24 |
Auch bei den im Jahr 2014 eingereichten gerichtlichen Rechtsmitteln gegen
SGB II-Bescheide des Jobcenters Erlangen war ein deutlicher Anstieg zu
verzeichnen. Bei den eingereichten Klagen hat sich dabei im Ergebnis die Quote
der erfolgreichen Klagen – Stattgabe, Vergleich, Anerkenntnis – leicht erhöht
(von 47,6 % auf 50,8 %), während sich die Quote der erfolglos eingereichten
Klagen – Abweisung, Erledigung, Rücknahme – gegenüber dem Vorjahr geringfügig
abgesenkt hat (von 52,2 % auf 49,2 %).
- Sachstandsbericht über aktuelle Neuerungen/
Entwicklungen im Leistungsbereich des Jobcenters
3.1
Übergang
vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II
Zum 01.03.2015 trat eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in
Kraft.
Die Änderung beinhaltet unter anderem, dass Inhaber mit einem humanitären
Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG vom Anwendungsbereich des AsylbLG
ausgeschlossen sind, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der
Abschiebung bereits 18 Monate zurückliegt.
Von der Änderung im AsylbLG waren bzw. sind auch Inhaber mit dem
Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4a und Abs. 4b AufenthG umfasst worden. Auch
dieser Personenkreis, d.h. Opfer bestimmter Straftaten (insb. Menschenhandel)
und Personen die in einem Zeugenschutzprogramm aufgenommen sind, können ab
01.03.2015 keine Leistungen nach dem AsylbLG mehr beanspruchen.
Sie haben entsprechend ihrem Grad der Erwerbsfähigkeit nun Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.
Das Jobcenter hat durch die Änderung in der Leistungszuständigkeit
insgesamt 18 Fälle bzw. Bedarfsgemeinschaften zugewiesen bekommen. Diese
beinhalten Fälle mit einem direkten Leistungszugang aus dem Asylbereich und
Fälle bzw. Personen unter 15 Jahren, die durch Änderung der Zuständigkeit des Anspruchs
der Eltern nun einen Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II haben.
Von den insgesamt 18 Fällen verzichtete eine Bedarfsgemeinschaft auf
Leistungen, da durch eine Änderung in den Verhältnissen keine
Hilfebedürftigkeit mehr bestand.
3.2
Implementierung
der Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im SGB II
Der Mindestlohn beträgt
8,50 € brutto pro Zeitstunde und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Der Mindestlohn ist unabdingbar, das heißt, dass Vereinbarungen
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten,
unwirksam sind. Darüber hinaus wurden folgende Ausnahmeregelungen getroffen,
die auch für den SGB II- Bereich relevant sind:
- Praktikanten
- Jugendliche
unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
sowie ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose
Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB III sind für die
ersten 6 Monate nicht vom Mindestlohn erfasst (gemäß § 22 Abs. 4 MiLoG).
Eine Bescheinigung über die Langzeitarbeitslosigkeit ist nur durch den
Fallmanager/ Arbeitsvermittler auf Wunsch des erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ausschließlich für den Leistungsberechtigten
auszustellen.
Zudem gehen - gemäß § 24 MiLoG -
Abweichungen vom Mindestlohn aufgrund Regelungen eines Tarifvertrages dem
Mindestlohn bis zum 31.12.2017 vor. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von
Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung, damit auch für Personen in
geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV.
Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungen wird aufgrund der
meist flexiblen Arbeitszeiten zukünftig eine Berechnung des Mindestlohns
unerlässlich, wenn der Arbeitgeber diesen im Arbeitsvertrag nicht bereits
ausweist. Dies erfolgt mit Hilfe eines Mindestlohnrechners.
Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen seinen Arbeitgeber gehen auf
das Jobcenter Stadt Erlangen über (§115 SGB X), wenn der Arbeitgeber den
Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht oder nur teilweise erfüllt
und das Jobcenter Erlangen aufgrund dessen Leistungen nach dem SGB II erbracht
hat. Es besteht die Möglichkeit, Arbeitsentgelte in Höhe des Anspruchs auf SGB
II-Leistungen beim Arbeitgeber geltend zu machen.
Somit ist vom Sachbearbeiter die Einhaltung und Zahlung eines
Mindestlohns durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Dabei ist ein
unterschiedliches Vorgehen geregelt je nachdem, ob sich der
Leistungsberechtigte bereits in einem Arbeitsverhältnis befindet oder ob
der Abschluss eines Arbeitsvertrags bevorsteht bzw. dem Jobcenter Stadt Erlangen
ein neu abgeschlossener Arbeitsvertrag zugeht.
Bei einem klaren Verstoß gegen das Mindestlohngesetz erfolgt eine
gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Jobcenters (§115 SGB X) gegenüber
dem Arbeitgeber.
Da die Regelungen erst implementiert wurden, konnten noch keine
Erfahrungen gesammelt werden.
3.3
Angemessenheit
der Kosten der Unterkunft und Heizung – Vorlagebeschluss an das BVerfG
Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist
Gegenstand eines aktuellen Beschlusses des Sozialgerichts Mainz zur Vorlage
beim Bundesverfassungsgericht (konkrete Normenkontrolle). Das Gericht erachtet
die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II für verfassungswidrig: dem Gesetzgeber
sei es verwehrt, die Höhe des Anspruchs auf Leistungen zur Existenzsicherung im
Bereich der Unterkunftsbedarfe ausschließlich unter Verwendung des unbestimmten
Rechtsbegriffs der Angemessenheit zu begrenzen. So wird u.a. konstatiert:
Die Unbestimmtheit des § §22 Abs. 1 Satz 1 HS 2 SGB II hat praktisch zur
Folge, dass die wesentlichen Entscheidungen über die Höhe der
unterkunftsbezogenen Leistungen durch das Bundessozialgericht, die Verwaltung
und die Instanzgerichte getroffen werden. Hiermit verbunden ist zunächst das
Problem, dass die genannten Institutionen über keine hinreichende demokratische
Legitimation verfügen. Die Umsetzung der Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene
erfolgt ohne spezifische Verfahrensvoraussetzungen, so dass eine Mitwirkung
demokratischer Selbstverwaltungsgremien nicht sichergestellt und praktisch wohl
eher die Ausnahme ist. Gelegentlich wird die gesamte Erstellung eines
„schlüssigen Konzeptes“ durch externe Dienstleister vorgenommen, wodurch die
Normsetzung in gewissem Umfang privatisiert wird.
Der Ausgang dieses Urteils bleibt mit Spannung abzuwarten.
3.4
Sicherheit
im Jobcenter
Aufgrund der zahlreichen
„Vorfälle“ in den letzten Monaten hat sich das Thema „Sicherheit im Jobcenter“
zu einem zentralen Thema für die Mitarbeiter und Führungskräfte entwickelt.
Im Laufe des Monats April bietet die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Nürnberg für die Mitarbeiter im Jobcenter ein Sicherheitstraining an. Dieses
umfasst neben einem theoretischen auch einen praktischen Teil.
Daneben wurde seit Februar 2015 ein mtl. Coachingangebot eingerichtet.
Mitarbeiter in Belastungssituationen werden hier durch eine professionale Kraft
unterstützt und betreut.
Anlagen: 1. Eckwerte
2. Mittelverbrauch
3. Sachstandsbericht GGFA