Betreff
Ausbau Mozartstraße-West zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Sieboldstraße
Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/049/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Mozartstraße- West zwischen Werner- von- Siemens- Straße und Sieboldstraße gemäß

 

                        1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:                        2-1406-0        

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1406-1

                        1 Höhenplan                           Pl.-Nr.:            2-1406-3

                        3 Regelquerschnitten             Pl.-Nr.:            2-1406-4.1 bis 2-1406-4.3

                       

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahn der Mozartstraße befindet sich nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand. Eine Erneuerung der Fahrbahndecke ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich und kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen. Gegenstand dieses Beschlusses ist der für 2015 vorgesehene Umbau des westlichen Bereiches der Mozartstraße zwischen Werner- von- Siemens- und Sieboldstraße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des UVPA Beschlusses vom 23.07.2013 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Mozartstraße–West zwischen Werner-v.-Siemens-Str. und Siebold-straße erarbeitet.

Die Querschnittaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Durch die Herausnahme des Busverkehrs aus der Mozartstraße kann die Fahrbahnbreite reduziert werden. Der Radverkehr wird künftig auf der Fahrbahn geführt. Für den ruhenden Verkehr sind Parkbuchten vorgesehen.

Im Straßenseitenraum sind Fahrradstellplätze, sowie zahlreiche Grünflächen für die Pflanzung von Bäumen und Großsträuchern geplant. Der im Plan gekennzeichnete Baumbestand soll möglichst erhalten werden. Die Entscheidung hierüber wird jedoch erst im Rahmen der Baumaßnahme getroffen werden, wenn die Auswirkungen unvermeidbarer baulicher Eingriffe im Wurzelbereich auf die Standsicherheit und Vitalität der Bäume erkennbar werden.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die Beleuchtung wird in gleichen Abständen wie vorhanden ausgeführt und der neuen Straßenführung angepasst, wobei die überalterten Beleuchtungsanlagen zur Erneuerung vorgesehen sind.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme auszuschreiben und sie von Anfang Juni bis Anfang Dezember durchzuführen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 580.000 €.

Für den gesamten Ausbaubereich sind KAG- Beiträge in Höhe von ca. 320.000 € nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.

Gemäß UVPA-Beschluss vom 17.04.2012 sollen die Buslinien dauerhaft aus der Siebold- / Mozartstraße in die Werner-von-Siemens-Straße verlegt werden. Hierzu ist neben dem Neubau von 2 Bushaltestellen auch die grundlegende Erneuerung der beiden Fahrbahnen der Werner-von-Siemens-Straße erforderlich (s. hierzu DA Bau-Beschluss vom 07.10.2014).

Vor diesem Hintergrund muss der Ausbau der Mozartstraße zusammen mit dem Ausbau der Werner-von-Siemens-Straße (zw. Hofmannstraße und Mozartstraße) in der Zeit zwischen Juni und Dezember 2015 abgewickelt werden.

Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung erfolgte u.a. mit Vertretern des Straßenverkehrsamts, der Feuerwehr, der Polizei und der VAG (ESTW) ein Abstimmungsgespräch über die geplante Verkehrsführung während der Bauzeit mit folgendem Ergebnis:

A.  Mozartstraße
      - grundsätzlich Vollsperrung
      - Anliegerverkehr wird soweit dies möglich ist eingeschränkt zugelassen
      - Umleitung der Buslinien über Henke-/W.-v.-Siemens-Straße

 

B.  Werner-von-Siemens-Straße
      - Sperrung jeweils einer Fahrbahn
      - Bau von Mittelstreifenüberfahrten
      - Verkehrsführung jeweils einspurig in beiden Richtungen auf der anderen Fahrbahn

 

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

580.000 €

bei IPNr.:  541.125

Sachkosten:

 

 

Personalkosten (brutto):

 

 

Folgekosten:

   Jährliche Unterhaltskosten:
   Straßenbau
   Beleuchtung
   Grünflächen

 


            ca. 6.000 €
            ca.    500 €
            ca. 3.800 €

Korrespondierende Einnahmen

 

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              sind bei IvP- Nr. 541.125 „Mozartstraße zwischen Siebold- und Gebbertstraße“ in Höhe von 470.000 € für das HH-Jahr 2015 und als VE in Höhe von 80.000 € für das HH-Jahr 2016 vorgesehen. Sollte ein ergänzender Mittelbedarf erforderlich werden, erfolgt zu gegebener Zeit ein entsprechender Mittelbereitstellungsantrag mit Deckungsvorschlag.

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                    veranlasst (siehe anhängenden Vermerk


                                                                                                          09.02.2015, gez. Deuerling

Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan

                        Anlage 2: Lageplan

                        Anlage 3: Höhenplan

                        Anlage 4: Regelquerschnitt 1

                        Anlage 5: Regelquerschnitt 2

                        Anlage 6: Regelquerschnitt 3