Beschluss nach DA Bau
Der Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll wie in der Begründung beschrieben saniert werden.
Folgende Pläne werden ausgehängt: Sanierungsplan
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Sanierung des Bauwerkes Brücke über die Bimbach in der Schallershofer Straße werden die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bauwerk wird entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten individuellen Schäden saniert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Brücke über den Bimbach im Zuge der Schallershofer Straße befindet sich direkt nördlich der Auf- und Abfahrtsrampe Büchenbacher Damm. Das Bauwerk wurde gemäß DIN 1076 re-gelmäßig und zusätzlich im Jahr 2014 durch den ADAC geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand, d. h. die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt, die Standsicherheit des Bauwerkes ist gegeben.
Ursächlich für den schlechten Bauwerkszustand sind die mangelhafte Bauwerksabdichtung im Fahrbahnbereich sowie erhebliche Schäden im Bereich der Brückenkappen.
Um das Bauwerk instand zu setzen, ist beabsichtigt die Bauwerksabdichtung im Fahrbahnbereich inkl. Randprofil zu erneuern sowie die beiden Brückenkappen zu sanieren. Dabei wird die östliche Brückenkappe gemäß der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen (RPS) erhöht, so dass am Fahrbahnrand ein Schrammbord mit einer Höhe von 15 cm angeordnet wird. Bei der Sanierung der westlichen Kappe muss die vorhandene Zufahrt eines Gewerbetriebes mit berücksichtigt werden, d. h. die Kappe erhält eine Aufkantung von 2 cm. Zusätzlich sind im Bereich der Untersicht Betonsanierungen kleineren Umfangs durchzuführen.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten mit jeweils halbseitiger Sperrung für den Kfz-Verkehr, wobei der Verkehr in beiden Phasen in einer Einbahnrichtung von Norden in Richtung Süden durch die Baustelle geführt wird. Die anliegenden Gewerbebetriebe bleiben grundsätzlich erreichbar und der Fußgänger- und Radfahrerverkehr bleibt aufrecht erhalten. Wegen der Lage des Bauwerks muss die Abfahrtsrampe vom Büchenbacher Damm während der 2. Bauphase gesperrt werden. Eine entsprechende Umleitung wird eingerichtet.
Weiterhin wurde die Bauwerkssanierung auch mit der Kanalbaustelle des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen in der Schallershofer Straße koordiniert. In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, dem EBE und den weiteren fachlich Beteiligten wurde festgelegt, dass der Baubeginn der Brückensanierung erst ab Juni 2015 erfolgt, um einen ausreichend großen räumlichen Abstand zwischen beiden Baustellen sicher zu stellen.
Für die im beiliegenden Plan dargestellten Sanierungsmaßnahmen ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 300.000,- €.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
300.000,00 € |
bei IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
09.02.2015, gez. Deuerling
Anlagen: Sanierungsplan