Betreff
Sanierung BW 1.10 des Aurachdurchlasses im Zuge der Kraftwerkstraße
Beschluss nach DA Bau
Vorlage
66/046/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll wie in der Begründung beschrie-ben saniert werden.

Folgende Pläne werden ausgehängt:            Sanierungsplan


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Bauwerkssanierung des Aurachdurchlasses im Zuge der Kraftwerkstraße wird bei dem genannten Bauwerk die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bauwerk wird entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten individuellen Schäden saniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Leistungen werden gemäß VOB öffentlich ausgeschrieben.

 

BW 1.10 Aurachdurchlass

Der Aurachdurchlass im Zuge der Kraftwerkstraße befindet sich im Bereich unterhalb der öffentlichen Straße gemäß einer Vereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg in der Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen. Das Bauwerk wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich gemäß der im Jahr 2013 durch-geführten Hauptprüfung ein ausreichender Zustand. Maßgeblich für den ausreichenden Zustand sind vor allem die massiven Schäden an der östlichen Kappe sowie die fehlenden passiven Schutzeinrichtungen an der anbaufreien Straße. Daher ist beabsichtigt, die Kappe derart umzubauen, dass diese den aktuellen Vorschriften und Regen entspricht. Zur Neukonzeptionierung der Brückenkappe wurde innerhalb der Verwaltung die vorzusehende Breite abgestimmt und festgelegt. Basierend auf dieser Festlegung wird die vorhandene Kappe mit einer Breite von 2,45 m komplett ausgebaut und eine Kappe mit einer Breite von 2,05 m eingebaut. Auf der Kappe wird eine einfache Distanzschutzplanke einschließlich eines neuen Geländers installiert.

Die Maßnahme wird unter einer halbseitigen Sperrung der Kraftwerkstraße baulich umgesetzt.

Für die im beiliegenden Plan dargestellten Sanierungsmaßnahme ergibt sich gemäß einer gro-ben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 180.000,- €.

Die Maßnahme wurde mit dem Wasserschifffahrtsamt Nürnberg abgestimmt.

 

Die Maßnahme soll ab Mitte Mai 2015 baulich umgesetzt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

180.000,00 €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          09.02.2015, gez. Deuerling

 

 

Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Detailkappenplan (Anlag 2)