Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR,
Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung: Wirtschaftsplan 2015
Vorlage
ZV/004/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT“
werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

 

Der ordentliche Wirtschaftsplan 2015 in der vorgelegten Form (siehe Anlagen) wird beschlossen. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 


1 Ergebnis/Wirkungen

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats
(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Unternehmenssatzung).
Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 der Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

 

Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.

 

3.    Prozesse und Strukturen

 

Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.

In den Städten Fürth und Schwabach werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.

Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen ordentlichen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.

Der Wirtschaftsplan ist in Form einer Plan-GuV, sowie einer Plan-Kapitalflussrechnung in der Anlage dargestellt. Der Stellenplan ist in anonymisierter Form beigefügt.

Die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 ist ebenfalls hinsichtlich Erfolgs- und Vermögensplan in der Anlage enthalten.


 


Anlagen:        Wirtschaftsplan der KommunalBIT
                       
Plan-GuV und Plan-Kapitalflussrechnung

                        Stellenplan 2015

                        Mittelfristige Finanzplanung bis 2018