Betreff
Weiterführung "Erlanger Runder Tisch Mobilfunk" nach Novellierung der 26. BImSchV
Vorlage
31/046/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Auf den Mobilfunkausbau in Erlangen soll auch weiterhin, wie im bisherigen Verfahren über den „Runden Tisch Mobilfunk“ Einfluss genommen werden. Eine Fortführung des „Runden Tisches Mobilfunk“ ist nur dann sinnvoll, wenn die Netzbetreiber die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Über die gesetzlichen Vorgaben, auch nach Änderung der neuen  BImSchV  hinaus, soll in der bisherigen Weise über den „Runden Tisch Mobilfunk“ frühzeitig Einfluss auf den Mobilfunkausbau in Erlangen genommen werden.

 

Am 19.09.2001 wurde im Rahmen eines Pilotversuches, an dem neben Erlangen fünf weitere bayerische Städte teilnahmen, die erste Sitzung des Runden Tisches Mobilfunk einberufen.

In der Zwischenzeit fanden im Rahmen des „Erlanger Runden Tisches Mobilfunk“ anlassbezogen verschiedenste Besprechungen zwischen dem Umweltamt, Fachämtern und den Netzbetreibern (E-Plus, Telefónica O2, Deutsche Telekom  und Vodafone) statt.

 

Vom Stadtrat und vom UVPA wurden die folgenden, vom Runden Tisch Mobilfunk vorgeschlagenen, Voraussetzungen für den Ausbau des Mobilfunknetzes in Erlangen festgelegt:

 

a)      Die Belastung der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern soll so gering wie möglich gehalten werden (Minimierungsgebot).

b)      Unter Berücksichtigung des Minimierungsgebotes sollen Standorte gebündelt werden.

 

c)       Unter Beachtung der technischen Möglichkeiten sollen Mobilfunkbasisstationen einen möglichst großen Abstand zu sensiblen Bereichen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime) einhalten.

 

Bei allen, seit der Einführung des Runden Tisches Mobilfunk errichteten Sendeanlagen, wurde jeweils durch ein Gutachten eines Sachverständigen angestrebt, den gesetzlichen Grenzwert bei in der Nähe befindlichen „sensiblen Nutzungen“ mindestens um den Faktor 10 zu unter-schreiten.

 

Seit Einführung des Runden Tisches wurde die Mobilfunkthematik in ca. 25 Stadtrats- bzw. Ausschusssitzungen behandelt. Standorte wurden möglichst im Dialog mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt.

 

Durch die Novellierung der 26. BImSchV  im August 2013 ist die Anzeigepflicht von Hochfrequenzanlagen (Mobilfunkanlagen) für die Mobilfunkbetreiber entfallen. Hierdurch wurden die Immissionsschutzbehörden weitestgehend von wichtigen Entscheidungen im Vorfeld von Neu-errichtung oder dem erheblichen Ausbau sowie Veränderung von Mobilfunkanlagen abgeschnitten. Es ist daher nicht mehr möglich sach- und zeitgerecht auf Standortplanungen bzw. Änderungen zu reagieren, wenn die Netzbetreiber die Daten nicht auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen.

 

Die Immissionsschutzbehörde ist die erste Anlaufstelle bei Anfragen aus der Bürgerschaft. In Erlangen existiert noch ein genaues Standortverzeichnis über Mobilfunksendeanlagen, so dass im Bedarfsfall unverzüglich Auskunft gegeben werden kann. Dieses Verzeichnis ist bei Beibehaltung des neuen Verfahrens innerhalb kürzester Zeit überholt. Eine, im Einzelfall zeit- und arbeitsintensive Einholung aktueller Standortbescheinigungen, über die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur, wie in der Verordnung vorgesehen, scheitert bisher ausnahmslos an deren veraltetem Datenbestand.

 

Dies bedeutet nur noch ein verspätetes Reagieren auf bekannt gewordene Änderungen mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus werden dadurch Mobilfunkmessungen erschwert, da die Messungen anhand von Standortkonstellationen geplant werden.

Gerade im Zuge des derzeitigen, intensiven LTE-Netzausbaues, einer zusätzlichen aktuellen Mobilfunktechnik, die höhere Datenübertragungen ermöglicht, sind genaue Standortinformationen wichtig um die Netz- und Immissionsentwicklung in Erlangen beurteilen und abschätzen zu können.

 

Die Stadt Erlangen kann den Netzausbau unter Berücksichtigung der Prämissen des „Runden Tisches Mobilfunk“ nur dann vernünftig begleiten, wenn die Netzbetreiber die erforderlichen Informationen, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, freiwillig zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Fortführung des „Runden Tisches Mobilfunk“ nicht sinnvoll.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung wird im Frühjahr 2015 einen Runden Tisch einberufen, bei dem die Fortsetzung der bewährten Vorgehensweise diskutiert werden soll. Die Verwaltung, wird  sich dafür einsetzen, dass der Mobilfunkausbau in Erlangen unter Berücksichtigung der bisher angewendeten Voraussetzungen des „Erlanger Runden Tisches Mobilfunk“ fortgeführt wird. Dafür müssen die Netzbetreiber auf freiwilliger Basis die erforderlichen Informationen über den geplanten Netzausbau zur Verfügung stellen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Fortführung „Erlanger Runder Tisch Mobilfunk“.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: