Betreff
Einhaltung des Tempos 30 in der Michael-Kreß-Straße
Vorlage
321/011/2014/1
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Ortsausfahrt Dechsendorf in Richtung Kosbach ist nicht weiter zu verfolgen.


I.             Mit Schreiben - eingegangen am 11.3.2014 - beantragte die SPD Fraktion das Ausweisen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Ausfahrt von Dechsendorf in Richtung Kosbach. Des Weiteren wurden die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Michael-Kreß-Straße sowie die Bestückung des vorinstallierten "Überwachungskastens" an der Ampelanlage in der Weisendorfer Straße erbeten. Nähere Informationen können dem damaligen Antrag (vgl. Anlage 1) entnommen werden, der sich durch Ablauf der Legislaturperiode erledigt hat. In der Sitzung des UVPA am 23.9.2014 wurde die Vorlage vertagt und die Verwaltung gebeten, die Angelegenheit in den Ortsbeiräten Kosbach und Dechsendorf zu behandeln und anschließend dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

II.            Sachverhalt

Informativ wird darauf hingewiesen, dass auf Grund einer Beschwerde aus der Bürgerschaft im Dezember 2013 die etwa 100 m südlich der Tafel Ortsende des Ortsteils Dechsendorf aufgestellte Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h (VZ 274-70 StVO) in Fahrtrichtung Kosbach bis an die Ortstafel Ende versetzt wurde. Diese Versetzung sollte die Lücke zwischen Ortstafel Ende Dechsendorf und der Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h schließen und einem unnötigen Beschleunigen an der Ortsausfahrt entgegenwirken.

 

III.           Rechtliche Situation

 

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausweisen zu können, muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage gegeben sein. Diese ist an der Ausfahrt von Dechsendorf in Richtung Kosbach nach hiesiger Einschätzung nicht gegeben. Der Verlauf der Fahrbahn ist übersichtlich, zudem sind andere Gründe, die eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h rechtfertigen könnten, nicht erkennbar.

Auch der Ausfahrtsbereich von Kosbach in Richtung Dechsendorf rechtfertigt keine Beschränkung der Geschwindigkeit von 50 km/h. Dieser Bereich der Forststraße zwischen Ende Kosbach und dem Waldgebiet Mönau wurde mit VAO vom 2.5.1978 auf 50 km/h beschränkt, weil er damals noch unzureichend ausgebaut war. Nachdem der Grund des unzureichenden Ausbauzustands nicht mehr existent ist, ist die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an die geltende Beschränkung von 70 km/h im Verlauf der Forststraße anzupassen.

Die Geschwindigkeitsreduzierungen von 50 km/h in Richtung Dechsendorf bzw. Kosbach sind als sogenannte Geschwindigkeitstrichter sinnvoll und erforderlich. Mit dieser Beschilderung werden Kraftfahrer zur rechtzeitigen Geschwindigkeitsminderung angehalten und einem Einfahren in die geschlossene Ortschaft mit überhöhter Geschwindigkeit entgegengewirkt.


Stellungnahmen der Polizei, der städtischen Fachdienststellen sowie der Ortsbeiräte Kosbach und Dechsendorf

Im Zuge des Anhörverfahrens wurden die Polizei, der ZV-KVÜ, das Tiefbauamt sowie die Abteilung Verkehrsplanung um fachliche Stellungnahme gebeten. Auf Wunsch des UVPA wurden im Nachhinein die Ortsbeiräte Kosbach und Dechsendorf beteiligt.

Tiefbauamt


Das Tiefbauamt teilt die rechtliche Einschätzung der Verkehrsbehörde. Zum "vorinstallierten Überwachungskasten" weist das Tiefbauamt darauf hin, dass es sich hierbei um ein Detektionsgerät zur Bemessung des Signalprogramms bzw. zur Anforderung bestimmter Verkehrsbeziehungen handelt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Vorrichtung zur Verkehrsüberwachung.

 

Polizei


Die Polizei schließt sich der rechtlichen Beurteilung der Verkehrsbehörde an und befürwortet die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Ausfahrt Kosbach aufzuheben und diesen Bereich an die bestehende Tempo 70-Regelung in der Forststraße anzugleichen. Die vorhandenen Geschwindigkeitstrichter an den Einfahrten in die Ortsteile werden als erforderlich eingestuft sollen beibehalten bleiben.

Des Weiteren weist die Polizei darauf hin, dass im Jahr 2013 in der Forststraße zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Bei 18 Messungen und einer Durchlaufzahl von 2592 Fahrzeugen wurden insgesamt 25 Fahrzeugführer angezeigt und 106 gebührenpflichtig verwarnt. Nachdem die durchschnittliche Beanstandungsquote bei ca. 5,1 % liegt, bleibt die Forststraße als feste Messstelle in der Überwachungsliste bestehen.

In der Forststraße haben sich nach Auskunft der Polizei in den beiden letzten Jahren insgesamt
6 Verkehrsunfälle ereignet. Die Unfallursache zu hohe Geschwindigkeit wurde dabei nicht registriert.

Auch gingen bei der Polizei im Jahr 2013 Beschwerden von Bürgern aus Dechsendorf über Missachtung der bestehenden Tempo-30-Regelung in der Michael-Kreß-Straße ein. Sowohl die Polizei als auch der Zweckverband KVÜ weisen darauf hin, dass die Michael-Kreß-Straße für Messungen mit einem Großgerät ungeeignet ist und auch Lasermessungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sehr schwierig bzw. wenig erfolgversprechend sind.

Zum Punkt 3 des Fraktionsantrags informiert die Polizei darüber, dass die Ampelanlage an der Weisendorfer Straße/Brühl regelmäßig auf Rotlichtverstöße überwacht wird. Dabei werden auch immer wieder qualifizierte Rotlichtverstöße geahndet. Trotz konsequenter Überwachung konnte keine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Im Vergleich zu Rotlichtverstößen an anderen Signalanlagen im Stadtgebiet ist an dieser LSA eine höhere "Frequenz" festzustellen. Im Interesse einer Reduzierung der Rotlichtverstöße könnte die Einrichtung eines Überwachungskastens sinnvoll sein. Nach Auskunft der Polizei ist auf Grund der veralteten Technik gegenwärtig ein solcher Einsatz jedoch nicht möglich. Die PI Erlangen-Stadt wird die LSA im Rahmen der personellen Möglichkeiten auf Rotlichtverstöße überwachen.

 

Abteilung Verkehrsplanung


Die Abteilung Verkehrsplanung spricht sich dafür aus, dass einheitliche Regelungen im Bereich der Ortseingänge bzw. -ausgänge von Kosbach und Dechsendorf bestehen und befürwortet die Tempo-50-Beschilderung am nördlichen Ortsausgang von Kosbach zu entfernen und durch das Verkehrszeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h" zu ersetzen.

Um die gefahrenen Geschwindigkeiten in den betreffenden Bereichen beurteilen zu können, wurden verschiedene Messungen durchgeführt. Für die Bearbeitung des Fraktionsantrags waren ausschließlich Messungen in Dechsendorf in Fahrtrichtung Kosbach relevant.

Die Messungen innerhalb der Wohnbebauung (Messpunkt unmittelbar südlich Witikoweg) zeigten, dass dort 85 % der Kraftfahrzeugführer eine Geschwindigkeit von 40 km/h bzw. eine langsamere Geschwindigkeit wählen (V 85 %). Außerhalb der Wohnbebauung etwa in Höhe der südlichen Einengung lag die Geschwindigkeit V 85 % im Durchschnitt bei 43,5 km/h.

 

Ortsbeirat Kosbach


Der Ortsbeirat für den Ortsteil Kosbach äußerte in seiner Sitzung am 14.10.2014 großes Unverständnis über den Vorschlag der Verwaltung, die Geschwindigkeitsbeschränkung von
50 km/h  im Ausfahrtbereich von Kosbach in Richtung Dechsendorf aufzuheben und in die bestehende Beschränkung von 70 km/h zu integrieren. Der OBR war erstaunt, dass aufgrund eines Antrages in Dechsendorf etwas zu verbessern nun in Kosbach etwas verschlechtert werden soll. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich am Ortsausgang Kosbach der sog. Waldkindergarten befindet und dort der Bring- und Abholverkehr der Eltern stattfindet. Der Wunsch der Eltern und der Kindergartenleitung ist sogar, die Beschränkung von 50 km/h zu verlängern, um eine gefahrlose Einfahrt in die Forststraße zu ermöglichen. Die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h wurde einstimmig beantragt. Zudem wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Ein- und Ausfahren in die Forststraße in Höhe des Parkplatzes am Waldkindergarten zu verbessern. Eine Anpassung an 70 km/h kommt für die Bürger und den Ortsbeirat nicht in Frage.

 

Ortsbeirat Dechsendorf


Der Ortsbeirat Dechsendorf hat sich in seiner Sitzung am 2.12.2014 mit der Thematik Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h in der Michael-Kreß-Straße an der Ausfahrt Dechsendorf in Richtung Kosbach befasst. Der Ortsbeirat spricht sich einstimmig gegen eine Veränderung aus und empfiehlt die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

 

Resümee

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vorhandenen Einengungen am südlichen Ortsausgang von Dechsendorf ihre Funktion zur Reduzierung bzw. zur Beibehaltung der gefahrenen Geschwindigkeiten adäquat erfüllen. Die von der Abteilung Verkehrsplanung durchgeführten Messungen zeigen, dass der Geschwindigkeitsunterschied von 40 km/h innerhalb der Wohnbebauung zu 43,5 km/h außerhalb der Wohnbebauung als gering einzustufen ist. Es entspricht dem natürlichen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, dass beim Verlassen der geschlossenen Ortschaft beschleunigt wird.

Die Auffassung der Antragstellerin, dass die vorhandene von weitem gut erkennbare Beschilderung von 70 km/h zur Beschleunigung und Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung in Dechsendorf führt, kann nicht geteilt werden. Erstens ist dieses Verkehrszeichen nicht gut sichtbar, zudem müssen sich die Fahrzeugführer auf die vorhandenen Einengungen konzentrieren. Ein Beschleunigen findet daher erst im Bereich der südlichen Einengung außerhalb der Wohnbebauung statt. Nachdem der Ortsbeirat für den Ortsteil Dechsendorf die Auffassung der Verwaltung und Polizei uneingeschränkt teilt, ist die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h nicht weiter zu verfolgen.

Eine Überprüfung der Situation im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz des Waldkindergartens in der Forststraße - wie vom Ortsbeirat Kosbach erbeten - hat ergeben, dass im betreffenden Bereich bereits Tempo 70 gilt. Die Sichtverhältnisse sind auf Grund des breiten Einfahrttrichters als sehr gut einzustufen (vgl. Anlage 2), so dass eine besondere Gefahrenlage nicht erkennbar ist und deshalb die zwingende Notwendigkeit einer Beschränkung auf 50 km/h nicht attestiert werden kann. Im Übrigen wird auf die o. g. Ausführungen zur rechtlichen Situation Bezug genommen.

Hinsichtlich der Überwachung der Rotlichtverstöße in der Weisendorfer Straße hat die Polizei eine Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten zugesagt. Zum gegebenen Zeitpunkt muss geprüft werden, ob eine automatische Überwachungsmöglichkeit installiert werden kann.

 


Anlagen:         -  Aufnahme der Ausfahrt Waldkindergarten

                        -  Fraktionsantrag Nr. 053/2014 der SPD Fraktion