Der Bericht des Revisionsamtes vom 02.02.2015 über die Prüfung im Stadtarchiv (Nr. 17/2014) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes für Gebäudemanagement vom 05.02.2015 zum technischen Teil der Prüfung wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Das Stadtarchiv hat keine Stellungnahme abgegeben und
damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht
Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Dienststellen umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Dienststellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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