Betreff
Kindertagesstätten als Ort für die ganze Familie e.V. ,Hort Engelstraße - hier: Mietkostenbezuschussung
Vorlage
51/033/2015
Aktenzeichen
IV/512/PKO10 T.2729
Art
Beschlussvorlage

Für den Hort Engelstraße des Vereins „Kindertagesstätten als Ort für die ganze Familie e.V.“ wird ein Mietkostenzuschuss nach der aktuell geltenden Regelung ab 01.05.2015 gewährt. Bei in Krafttreten einer Neuregelung wird der Mietkostenzuschuss entsprechend angepasst.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unterstützung des Trägervereins „Kindertagesstätten als Ort für die ganze Familie e.V.“ für den Betrieb eines Kinderhortes mit 24 Plätzen in der Engelstraße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mietkostenbezuschussung gemäß der Richtlinie vom 23.05.2007 in Höhe von 60% der förderfähigen Miete. Bei Änderung der Mietkosten-Richtlinien wird die Zuschusshöhe entsprechend angepasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Trägerverein „Kindertagesstätten als Ort der ganzen Familie e.V.“ hat Räumlichkeiten in der ehemaligen Metzgerei Vierzigmann angemietet, die ein privater Bauträger ohne staatliche und städtische Investitionskostenzuschüsse entsprechend der baulichen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen umgebaut hat.

 

Der Bedarf für einen Hort ist in der Innenstadt gegeben. Die Jugendhilfeplanung führt dazu aus: Die Einrichtung liegt im Gebiet des Grundschulsprengels der Loschgeschule. Diese wird im Schuljahr 2014/15 von 322 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen eins bis vier besucht. Für diese stehen innerhalb des Sprengels insgesamt 251 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und schulischer Mittagsbetreuung zur Verfügung. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 78%. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Sprengel wurde in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, konnte jedoch bislang mit der Geschwindigkeit des wachsenden Bedarfs vor Ort nicht Schritt halten. In der Vergangenheit lagen der Jugendhilfeplanung immer wieder Nachrichten über einen ungedeckten Bedarf vor Ort vor. Auch wenn mittelfristig von einem Rückgang der Schülerzahlen an der Loschgeschule ausgegangen werden muss, ist zur Deckung des aktuell vorliegenden Bedarfs eine Erhöhung der Platzzahlen angemessen. Aus diesem Grund ist die der Hort in der Engelstraße aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Einrichtung ist am 16.02.2015 in Betrieb gegangen. Sie erfüllt die Fördervoraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Art. 19 BayKiBiG) und hat damit Anspruch auf die staatliche und städtische Betriebskostenbezuschussung. Für eine Hortgruppe werden im Durchschnitt rd. 85.000,- € Betriebskostenbezuschussung veranschlagt, wobei 50 % durch den Freistaat refinanziert werden. Der Mietkostenzuschuss richtet sich nach der Richtlinie vom 23.05.2007 in Höhe von 60% der förderfähigen Miete.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

rd. 85.000,00 € jährlich f. Betriebskosten

rd. 10.000,00 € jährlich f. Mietkosten

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

rd. 42.500,00 € jährlich f. Betriebskosten

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

x                sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: