Fraktionsanträge Erlanger Linke Nummern 126 und 262/2014 sowie Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nummer 250/2014
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Die Fraktionsanträge 126, 250 sowie 262 aus 2014 sind damit abschließend
bearbeitet.
Mit Schreiben vom 10.9. und 10.11.2014 beantragt die
Fraktion erlanger linke auf der BAB A 73 im Bereich des Erlanger Stadtgebiets
folgende Maßnahmen:
Ø Zeitlich zwischen 22 und 6 Uhr befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h
Ø Stationäre 24-Stunden-Radarkontrollen an Siedlungsschwerpunkten
Ø Während der Bauzeit an der Bahnstrecke Reservierung einer Spur der A 73 für öffentlichen Nahverkehr und Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen
Ø Beschränkung
der Geschwindigkeit von 80 km/h tagsüber sowie 60 km/h nachts im Bereich des
Ortsteils Eltersdorf
Die SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 21.10.2014, dass der Erlanger Stadtrat die Forderung des Ortsbeirats Eltersdorf auf Einführung eines Tempolimits auf 80 km/h auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf unterstützt und der Oberbürgermeister sich beim Innenminister für dieses Tempolimit einsetzt.
Die Anträge werden insbesondere mit Lärmbelästigung der an der Autobahn
wohnenden Bürger begründet. Eine detaillierte Begründung kann den als Anlage
beigefügten Fraktionsanträgen entnommen werden (Anlagen 1 - 3).
Für die Anordnung bzw. Ausführung der o. g. Maßnahmen auf der A 73 ist die
Autobahndirektion Nordbayern zuständig. Die rechtliche Situation stellt sich
wie folgt dar:
1)
Geschwindigkeitsbeschränkung 60 km/h zwischen 22
und 6 Uhr
Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen gesetzlich geregelt sind.
Für Autobahnen kommen Tempolimits wegen ihrer der Widmung entsprechenden
Verkehrsbedeutung grundsätzlich nur in Betracht, wenn im begründeten Einzelfall
besondere Umstände dies zwingend gebieten und verkehrliche Belange dem nicht
entgegenstehen. Doch auch wenn solche Einzelfälle vorliegen, darf die zulässige
Höchstgeschwindigkeit nur während der Nachtstunden reduziert werden. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt dann in Ballungsräumen 80 km/h, ansonsten
100 km/h. Im Bereich von Erlangen ist die Geschwindigkeit auf der A 73 aus
Verkehrssicherheitsgründen bereits ganztägig auf 80 km/h beschränkt, so dass
der zulässige Spielraum damit ausgeschöpft ist. Eine weitere Reduzierung ist
nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig.
2)
Fahrstreifenreservierung
Nach Mitteilung der Autobahndirektion gibt es für die Reservierung von
Fahrstreifen der Autobahn für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs und
Fahrzeuge mit mehr als zwei Insassen in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Bei
einer Autobahn mit nur zwei Fahrstreifen pro Richtung wäre eine solche Maßnahme
auch kontraproduktiv, weil durch den einzig verbleibenden Fahrstreifen und
wegen des hohen Verkehrsaufkommens die notwendige Leistungsfähigkeit der
Autobahn im Hinblick auf eine schnellstmögliche Abwicklung des Verkehrs nicht
mehr gegeben wäre. Dies hätte wiederum Staus und Behinderungen während der
Spitzenzeiten und damit verbunden eine noch höhere Belastung der Anwohner durch
Lärm und Schadstoffe zur Folge.
3)
Geschwindigkeitsbeschränkung Ortsteil Eltersdorf
Derzeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 in Höhe des
Ortsteils Eltersdorf ganztags auf 100 km/h beschränkt. Die von der A 73
ausgehenden und auf Eltersdorf einwirkenden Lärmemissionen wurden zuletzt im
Dezember 2012 berechnet. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wurden dabei die
Werte aus der letzten offiziellen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 zugrunde
gelegt. Hieraus ergab sich, dass die gewünschte Beschränkung auf 80 km/h
während der Nachtstunden lediglich eine Pegelminderung von maximal 0,7 dB(A)
bewirken würde. Da nach allgemein gültiger wissenschaftlicher Erkenntnis eine
Lärmreduzierung für das menschliche Ohr aber erst ab einer Pegeldifferenz von 3
db(A) wahrnehmbar ist, war damals festzustellen, dass ein Tempolimit von 80
km/h keine geeignete Maßnahme ist, um die Verkehrslärmsituation für die
Bewohner von Eltersdorf zu verbessern.
Das Verkehrsaufkommen auf der A 73 weist seither im Streckenabschnitt zwischen
dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und der Autobahnausfahrt Nürnberg/Fürth keine
erkennbare Steigerung auf, so dass das damalige Ergebnis nach wie vor
Gültigkeit hat. Eine endgültige Auswertung kann erst mit dem Ergebnis der
Straßenverkehrszählung 2015 getroffen werden.
Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass es nach aktueller Rechtslage
derzeit nicht möglich ist, für den Streckenabschnitt im Bereich des Ortsteils
Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbeschränkung von
80 km/h anzuordnen.
4)
Stationäre Radarkontrollen
Die Verkehrsüberwachung fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Verkehrspolizeiinspektion Erlangen. Diese teilt hierzu folgendes mit:
Die VPI Erlangen führt auf der A 73
stationäre Geschwindigkeitsmessungen von 06.00 bis 01.00 Uhr durch. Während der
restlichen schwachfrequentierten Nachtzeit findet die
Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des Streifendienstes mobil, mit Provida-
und Streifenfahrzeugen, statt. Bei allen Messmethoden ist die Beachtung der
geltenden Richtlinien und Vorgaben obligatorisch. Im Jahr 2014 wurden 21
stationäre Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (Stand 13.11.2014). Die
Beanstandungsquote lag im Durchschnitt bei 5,14 %. Die mobile Überwachung
findet, im Rahmen des Streifendienstes, täglich statt. Es ist
angestrebt, die derzeitige hohe Überwachungsdichte auch zukünftig zu halten.
Seitens der VPI Erlangen wird kein Handlungsbedarf bezüglich weiterer
Geschwindigkeitskontrollen gesehen.
Resümee
Nach Rechtsauffassung der Autobahndirektion ist es nach aktueller
Rechtslage derzeit nicht möglich im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus
Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80Km/h anzuordnen.
Oberbürgermeister Dr. Janik hat sich mit Schreiben vom 19.1.2015 an den
Bayerischen Innenminister gewendet und für eine Verlängerung der bis zum
Autobahnkreuz Fürth/Erlangen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 80
km/h bis zur Autobahnausfahrt Erlangen-Eltersdorf eingesetzt. Dabei wurde in
der Begründung der Notwendigkeit dieser Beschränkung auf
Verkehrssicherheitsaspekte abgestellt. Sollte ein Antwortschreiben des
Innenministeriums zwischenzeitlich eingegangen sein, wird über das Ergebnis in
der Sitzung mündlich berichtet.
Anlagen: Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr.
126/2014 (Anlage 1)
Fraktionsantrag
Erlanger Linke Nr. 262/2014 (Anlage 2)
Fraktionsantrag
SPD Nr. 250/2014 (Anlage 3)