Betreff
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie Durchführung von Radarkontrollen auf der A 73;
Fraktionsanträge Erlanger Linke Nummern 126 und 262/2014 sowie Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nummer 250/2014
Vorlage
321/017/2015
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Fraktionsanträge 126, 250 sowie 262 aus 2014 sind damit abschließend bearbeitet.


Mit Schreiben vom 10.9. und 10.11.2014 beantragt die Fraktion erlanger linke auf der BAB A 73 im Bereich des Erlanger Stadtgebiets folgende Maßnahmen:

Ø  Zeitlich zwischen 22 und 6 Uhr befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h

Ø  Stationäre 24-Stunden-Radarkontrollen an Siedlungsschwerpunkten

Ø  Während der Bauzeit an der Bahnstrecke Reservierung einer Spur der A 73 für öffentlichen Nahverkehr und Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen

Ø  Beschränkung der Geschwindigkeit von 80 km/h tagsüber sowie 60 km/h nachts im Bereich des Ortsteils Eltersdorf

Die SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 21.10.2014, dass der Erlanger Stadtrat die Forderung des Ortsbeirats Eltersdorf auf Einführung eines Tempolimits auf 80 km/h auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf unterstützt und der Oberbürgermeister sich beim Innenminister für dieses Tempolimit einsetzt.


Die Anträge werden insbesondere mit Lärmbelästigung der an der Autobahn wohnenden Bürger begründet. Eine detaillierte Begründung kann den als Anlage beigefügten Fraktionsanträgen entnommen werden (Anlagen 1 - 3).


Für die Anordnung bzw. Ausführung der o. g. Maßnahmen auf der A 73 ist die Autobahndirektion Nordbayern zuständig. Die rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar: 

 

1)    Geschwindigkeitsbeschränkung 60 km/h zwischen 22 und 6 Uhr

Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen gesetzlich geregelt sind. Für Autobahnen kommen Tempolimits wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung grundsätzlich nur in Betracht, wenn im begründeten Einzelfall besondere Umstände dies zwingend gebieten und verkehrliche Belange dem nicht entgegenstehen. Doch auch wenn solche Einzelfälle vorliegen, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur während der Nachtstunden reduziert werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt dann in Ballungsräumen 80 km/h, ansonsten 100 km/h. Im Bereich von Erlangen ist die Geschwindigkeit auf der A 73 aus Verkehrssicherheitsgründen bereits ganztägig auf 80 km/h beschränkt, so dass der zulässige Spielraum damit ausgeschöpft ist. Eine weitere Reduzierung ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig.

2)    Fahrstreifenreservierung

Nach Mitteilung der Autobahndirektion gibt es für die Reservierung von Fahrstreifen der Autobahn für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs und Fahrzeuge mit mehr als zwei Insassen in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Bei einer Autobahn mit nur zwei Fahrstreifen pro Richtung wäre eine solche Maßnahme auch kontraproduktiv, weil durch den einzig verbleibenden Fahrstreifen und wegen des hohen Verkehrsaufkommens die notwendige Leistungsfähigkeit der Autobahn im Hinblick auf eine schnellstmögliche Abwicklung des Verkehrs nicht mehr gegeben wäre. Dies hätte wiederum Staus und Behinderungen während der Spitzenzeiten und damit verbunden eine noch höhere Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe zur Folge.

3)    Geschwindigkeitsbeschränkung Ortsteil Eltersdorf

Derzeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf ganztags auf 100 km/h beschränkt. Die von der A 73 ausgehenden und auf Eltersdorf einwirkenden Lärmemissionen wurden zuletzt im Dezember 2012 berechnet. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wurden dabei die Werte aus der letzten offiziellen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 zugrunde gelegt. Hieraus ergab sich, dass die gewünschte Beschränkung auf 80 km/h während der Nachtstunden lediglich eine Pegelminderung von maximal 0,7 dB(A) bewirken würde. Da nach allgemein gültiger wissenschaftlicher Erkenntnis eine Lärmreduzierung für das menschliche Ohr aber erst ab einer Pegeldifferenz von 3 db(A) wahrnehmbar ist, war damals festzustellen, dass ein Tempolimit von 80 km/h keine geeignete Maßnahme ist, um die Verkehrslärmsituation für die Bewohner von Eltersdorf zu verbessern.

Das Verkehrsaufkommen auf der A 73 weist seither im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und der Autobahnausfahrt Nürnberg/Fürth keine erkennbare Steigerung auf, so dass das damalige Ergebnis nach wie vor Gültigkeit hat. Eine endgültige Auswertung kann erst mit dem Ergebnis der Straßenverkehrszählung 2015 getroffen werden.

Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass es nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich ist, für den Streckenabschnitt im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h anzuordnen. 

4)    Stationäre Radarkontrollen

Die Verkehrsüberwachung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrspolizeiinspektion Erlangen. Diese teilt hierzu folgendes mit:

Die VPI Erlangen führt auf der A 73 stationäre Geschwindigkeitsmessungen von 06.00 bis 01.00 Uhr durch. Während der restlichen schwachfrequentierten Nachtzeit findet die Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des Streifendienstes mobil, mit Provida- und Streifenfahrzeugen, statt. Bei allen Messmethoden ist die Beachtung der geltenden Richtlinien und Vorgaben obligatorisch. Im Jahr 2014 wurden 21 stationäre Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (Stand 13.11.2014). Die Beanstandungsquote lag im Durchschnitt bei 5,14 %. Die mobile Überwachung findet, im Rahmen des Streifendienstes, täglich statt. Es ist angestrebt, die derzeitige hohe Überwachungsdichte auch zukünftig zu halten. Seitens der VPI Erlangen wird kein Handlungsbedarf bezüglich weiterer Geschwindigkeitskontrollen gesehen.

Resümee

Nach Rechtsauffassung der Autobahndirektion ist es nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80Km/h anzuordnen. Oberbürgermeister Dr. Janik hat sich mit Schreiben vom 19.1.2015 an den Bayerischen Innenminister gewendet und für eine Verlängerung der bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h bis zur Autobahnausfahrt Erlangen-Eltersdorf eingesetzt. Dabei wurde in der Begründung der Notwendigkeit dieser Beschränkung auf Verkehrssicherheitsaspekte abgestellt. Sollte ein Antwortschreiben des Innenministeriums zwischenzeitlich eingegangen sein, wird über das Ergebnis in der Sitzung mündlich berichtet.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 126/2014 (Anlage 1)
                        Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 262/2014 (Anlage 2)
                        Fraktionsantrag SPD Nr. 250/2014 (Anlage 3)