Bebauungsplan 411: Baumpflanzungen im öffentlichen Raum
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ausführungsplanung
und Ausschreibung für die öffentlichen Flächen im Baugebiet 411 Baumarten
zugrunde zu legen, die folgende Höhen erreichen:
- eine Wuchshöhe von 9 m in direkter Nähe zu den Gebäuden
- eine Wuchshöhe von 12 m bei einem Gebäudeabstand ab ca. 25 m
- eine Wuchshöhe von 20 m im Freiflächenbereich östlich der Bebauung.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 75 vom 14.05.2014 ist damit bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Energie-Plus-Siedlung
Das
Baugebiet 411 soll als Energie-Plus-Siedlung realisiert werden. In der
Jahresbilanz soll der Energieertrag durch erneuerbare Energien in dem Gebiet
höher liegen als der jährliche Energiebedarf für Heizen, Warmwasserbereitung,
Kühlen, Hilfsenergien und Haushaltsstrom.
Straßenraumgestaltung
Die raumbildende Wirkung von Bäumen hat bei der Gestaltung des öffentlichen Raums wesentliche Bedeutung. Bäume erhöhen die Aufenthaltsqualität im Straßenraum, erleichtern die Orientierung und tragen zur Attraktivität des Wohnumfelds bei.
Ökologische und
kleinklimatische Qualitäten
Bäume erfüllen in Baugebieten auch ökologische und kleinklimatische Funktionen. Sie spenden im Sommer Schatten, produzieren Sauerstoff und entziehen der Luft das Treibhausgas Kohlendioxid. Ein Baum wirkt wie ein großer Staubfilter, wodurch die Staubbelastung in baumbestandenen Straßen deutlich reduziert wird. Bäume erhöhen durch Verdunstung an sonnigen Tagen die Luftfeuchtigkeit und kühlen die nähere Umgebung. In dicht bebauten Wohnsiedlungen bieten sie vielen Tierarten Lebensraum und Schutz. Daher werden Baumpflanzungen in Neubaugebieten auch als Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft angerechnet.
Nutzung von
Photovoltaikanlagen
Durch Pflanzung von geeigneten Bäumen im öffentlichen Raum soll die Verschattung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern benachbarter Gebäude weitgehend vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Grünkonzept zum BPlan 411 werden Bäume im Straßenraum als gestalterische, raumbildende und ökologische Elemente vorgesehen. Die Anforderungen an die Auswahl der Baumarten wurden während der Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen eines solarenergetischen Gutachtens (Dr. Goretzki, Stuttgart) geprüft.
Standorte der Bäume
Entlang der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Haupterschließungsachse (Goeschelstraße) sind einseitig Senkrechtparkplätze geplant, die durch Baumstandorte gegliedert werden. In den Wohnhöfen und in der Gebietsmitte sind öffentliche Plätze mit Bäumen vorgesehen. Im Grünzug soll eine Randeingrünung des Baugebiets mit Einzelbäumen entstehen.
Kronengrößen der Bäume
Aufgrund der Empfehlungen des o.g. Gutachtens, wonach die Baumhöhen im öffentlichen Bereich auf 12 m begrenzt werden sollen, wurden im integrierten Grünordnungsplan mittel- bis großkronige Bäume planerisch zugrundgelegt. Hierzu gab es folgende Überlegungen:
- Die
Haupterschließungsachse im Baugebiet 411 wird eine Gesamtbreite von 12,5 m
haben und soll als verkehrsberuhigte Mischfläche genutzt werden. Die
Charakteristik dieses großzügigen Straßenraums mit seinen vielfältigen
Nutzungsmöglichkeiten erfordert eine angemessene Baumhöhe, um die gewünschte
Raumwirkung zu erhalten.
- Bäume
erreichen im Straßenraum wegen der engen Wurzelräume und der extremen
stadtklimatischen Bedingungen (Wärme, Sonneneinstrahlung, Trockenheit) bei weitem
nicht die von den Baumschulen angegebenen Höchstmaße.
- Zur
Freihaltung des Lichtraumprofils für Müllfahrzeuge und LKW ist es erforderlich,
die unteren Äste von Straßenbäumen bis zu einer Höhe von ca. 4,50 m zu
entfernen. Kleinkronige Bäume würden dadurch einen Großteil ihrer Krone
einbüßen - auch im ausgewachsenen Zustand.
- Im
ländlich geprägten Erlanger Westen sollen bevorzugt landschaftstypische Bäume
gepflanzt werden, die überwiegend den mittelkronigen Baumarten zuzuordnen sind.
Die Auswahl standorttypischer kleinkroniger Baumarten für den Straßenraum ist gering.
- Durch Klimaveränderungen wird zukünftig die Bedeutung größerer Bäume in den Städten zunehmen, wenn zum Abbau von Hitzebelastungen eine stärkere Durchgrünung der Siedlungsbereiche erforderlich wird.
Gutachterliche Stellungnahme zu den Baumhöhen
Im Febr. 2015 wurde Herr Dr. Schulze Darup (Nürnberg) um eine Stellungnahme zu den Baumhöhen im geplanten Baugebiet 411 im Hinblick auf die Zielsetzungen einer Energie-Plus-Siedlung gebeten. Im Rahmen einer Güterabwägung stellt er fest, dass die Optimierung der solaren Gewinne allein kein Planungsziel sein könne und verweist auf die stadträumlichen und kleinklimatischen Funktionen der Bäume. Jedoch wäre das Ziel einer Energie-Plus-Siedlung aus seiner Sicht gefährdet, wenn Bäume in Gebäudenähe eine Wuchshöhe von 12 m erreichen würden. Er schlägt daher nach Standorten differenzierte Baumhöhen vor und gibt Empfehlungen zur Wuchsform (siehe Anlagen 2 und 3).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die im integrierten Grünordnungsplan zum BPlan 411 getroffene Festsetzung ermöglicht es, mittelkronige Baumarten auszuwählen, deren Wuchshöhen im unteren Bereich des Größenspektrums liegen. Dadurch kann die Verschattung gering gehalten werden, die stadträumlichen Funktionen der Straßenbäume bleiben jedoch erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Änderung des integrierten Grünordnungsplanes zum BPlan 411 nicht erforderlich, da die notwendigen Konkretisierungen in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden können.
Entsprechende Ziele wurden auch von der Stadtratsfraktions Grüne Liste im Fraktionsantrag Nr. 096/2014 und in dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Grüne Liste Nr. 116/2014 formuliert, mit denen mehr großkronige Laubbäume im Stadtbereich zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Einhaltung der UN-Klimaziele gewünscht werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, in der Ausführungsplanung und Ausschreibung für die öffentlichen Flächen im Baugebiet 411 Baumarten zugrunde zu legen, die eine Wuchshöhe von 9 m in direkter Nähe zu den Gebäuden, eine Wuchshöhe von 12 m bei einem Gebäudeabstand ab ca. 25 m, und eine Wuchshöhe von 20 m im Freiflächenbereich östlich der Bebauung erreichen können.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1
SPD-Fraktionsantrag Nr. 75/2014
Anlage 2
Stellungnahme Dr. Schulze Darup
Anlage 3 Übersichtsplan