Betreff
Teilerneuerung BW 5.41 Steinforstgrabenverrohrung unterhalb der Schallershofer Straße und Teilerneuerung BW 5.33 Rittersbachverrohrung unterhalb der Gundstraße und der Frauenauracher Straße
Beschluss nach DA Bau (Bedarfsnachweis)
Vorlage
66/039/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen wie in der Begründung be-schrieben teilerneuert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanungen zu erstellen, die erforderlichen Mittel im Haushalt unter Berücksichtigung der Grundsätze der doppischen Haushaltsführung der Stadt Er-langen anzumelden und die entsprechenden Maßnahmen in das Arbeitsprogramm 2016 aufzu-nehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Teilerneuerung der Stahlrohrdurchlässe unter der Schallershofer Straße im Bereich der Kreuzung mit dem Kosbacher Damm sowie durch die Teilerneuerung des Stahlrohrdurch-lasses unter der Gundstraße und der Frauenauracher Straße wird bei den genannten Bauwerke die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit in den jeweiligen Bereichen wieder hergestellt. Auf Grund der vorhandenen Schädigungen sind diese Teilerneuerungen dringend erforderlich um Folgeschäden an der über den Durchlässen liegenden Verkehrsflächen dauerhaft auszuschließen, da durch die offenen Stellen und Schäden in der Struktur des Durchlasses die Gefahr von unkontrollierbarem Nachrutschen des Erdmaterials und in der Folge auch die Entstehung von Straßeneinbrüchen zu befürchten ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Bauwerke werden entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten individuellen Schäden teilerneuert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Leistungen werden gemäß VOB öffentlich ausgeschrieben.

Da es sich beim Steinforstgraben und beim Ritterbach jeweils um ein Gewässer III. Ordnung handelt, ergeben sich die internen Zuständigkeiten für die Gewässer je nach Lage der Verrohrungen. Unterhalb von gewidmeten Straßen und Wegen ist das Tiefbauamt und unterhalb aller anderen Flächen ist das Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Gewässerschutz unterhaltspflichtig. Ungeachtet der vorgenannten verwaltungsinternen Zuständigkeit sollten die Maßnahmen komplett jeweils in den genannten baulichen Abschnitten erstellt werden, da eine Trennung der Maßnahmen nach den Zuständigkeiten nicht wirtschaftlich ist, da sich dadurch erheblich mehr bauliche Abschnitte ergeben würden, die eine wesentliche Kostensteigerung nach sich ziehen.

 

BW 5.33 Rittersbachverrohrung

Die Verrohrung des Rittersbachs in der Grundstraße und der Frauenauracher Straße bis zur Mündung in die Bimbach besteht aus einem Stahlrohrdurchlass DN1800. Die Länge der Ver-rohrung ab Einlauf westlich der Grundstraße bis zur Einmündung in die Bimbach östlich der Frauenauracher Straße beträgt ca. 475m.

Dabei ist das Tiefbauamt ausschließlich für die Verrohrungen des Rittersbachs unterhalb der Grundstraße und der Frauenauracher Straße zuständig.

Das Bauwerk bzw. der Stahlrohrdurchlass wurden über die gesamte Länge gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand, d. h. die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit des Bauwerkes ist nur noch eingeschränkt vor-handen. Die gravierendsten baulichen Mängel befinden sich im Bereich Siemensparkplatz / Grundstraße bis zum Schachtbauwerk östlich der Frauenauracher Straße. In diesem Bereich sind überwiegend Stellen mit Rostbildung, offene Stellen, Risse und Ausbuchtungen vor-handen. Daher ist beabsichtigt, diesen Abschnitt zu erneuern.

Gemäß der mit Amt 31 abgestimmten Bemessungswassermenge ist es möglich, in den vor-handenen Stahlrohrdurchlass ein Rohr mit einem geringeren Durchmesser einzuziehen und den Zwischenraum kraftschlüssig zu verpressen (sog. „Relining“). Für den im beiliegenden Plan dargestellten Abschnitt ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme hierfür In-vestitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 530.000,- €. Durch diese besondere Sanierungsvariante lassen sich Eingriffe in den Straßenverkehr sowie tiefbautechnische Aufgraben ggü. einer konventionellen Erneuerung deutlich reduzieren.

 

BW 5.41 Steinforstgrabenverrohrung zwischen Sparkassenweiher und dem Alterlanger See

Die Verrohrung des Steinforstgrabens zwischen dem Sparkassenweiher westlich der
Schallershofer Straße und dem Alterlanger See besteht aus zwei parallel verlaufenden Stahlrohrdurchlässen. Ab dem Zulaufbauwerk wurden zwei Stahlrohrdurchlässe DN1800 jeweils mit einer Länge von ca. 260 m verlegt, daran wurden jeweils zwei Stahlrohre DN2000 mit einer Länge von ca. 113 m angeschlossen.

Das Tiefbauamt ist für die Verrohrungen des Steinforstgrabens unterhalb der Schallershofer Straße sowie unterhalb der Straße „An den Seelöchern“ (= ein beschränkt öffentlicher Weg) zuständig.

Das Bauwerk bzw. beide Stahlrohrdurchlässe wurden über ihre gesamte Länge gemäß

DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand, d. h. die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit der Stahlrohrdurchlässe sind nur noch eingeschränkt vorhanden. Ursächlich für die baulichen Mängel sind die durchgängig vorhandenen Sohlkorrosionen. Zusätzlich sind ab dem Zulaufbauwerk auf einer Länge von

ca. 86 m einige Stellen mit vollständigen Durchrostungen vorhanden.

Da die vorhandenen Profile nicht mehr produziert werden oder lieferbar sind, ist eine Sanierung durch den Austausch partieller Elemente nicht möglich.

Eine Reduzierung der Fließquerschnitte ist derzeit nicht möglich, so dass eine Sanierung mittels „Relining“ derzeit ausgeschlossen werden muss. Eine nochmalige Prüfung wurde veranlasst.

Um die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit der Durchlässe wieder herzustellen, ist deshalb vorgesehen, die Erneuerung in mehreren Teilabschnitten in offener Bauweise durchzuführen. Im ersten Abschnitt sollte die Erneuerung der Stahlrohrdurchlässe ab dem Zulaufbauwerk unterhalb der Schallershofer Straße auf einer Länge von ca. 86 m erfolgen. Damit ergeben sich gemäß einer Kostenannahme Investitionskosten einschließlich der Planungskosten in Höhe von ca. 750.000,- € brutto. Im Rahmen dieser Maßnahme soll auf Wunsch von Amt 31 auch der Einlaufbereich mit umgebaut werden. Dies wird bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt.

 

Die beiden Maßnahmen sollen im Jahr 2015 geplant und im Jahr 2016 baulich umgesetzt wer-den.

Leistungen werden gemäß VOB öffentlich ausgeschrieben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.280.000,- €

bei IPNr.: 541.815

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 522102

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                              14.01.2015, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Lageplan Steinforstgraben (Anlage 1)

                        Lageplan mittels Relining (Anlage 2)