Vogelherd 13, Gemarkung Tennenlohe, Fl.-Nr. 528/14;
Az.: 2014-1078-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
T236 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines
Wohngebiet (WA) |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
a)
Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen
durch das Wohnhaus im Westen, Norden und Süden sowie durch das Carport im
Norden; b) Überschreitung der zulässigen traufseitigen Wandhöhe des
Wohnhauses und des Carports; c) geänderte Ausführung der Dachform und
Dachneigung; d) Überschreitung der Baugrenze im Westen durch den
Fahrradunterstand. |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die Errichtung eines erdgeschossigen Einfamilienwohnhauses mit flachgeneigtem Pultdach bzw. Flachdach, die Errichtung eines Fahrradunterstandes an der Westseite sowie eines grenznahen Carports an der Nordseite. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird das Grundstück auf die Länge des geplanten Carports um ca. 0,40 m aufgefüllt.
Die Befreiungen für die a) Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch das Wohnhaus an der Westseite um ca.1,50 m, an der Nordseite um ca.1,0 m und an der Südseite um ca.4,65 m ; b) Überschreitung der zulässigen traufseitigen Wandhöhe des Wohnhauses von 3,60 m auf 3,80 m an der Nordseite sowie des Carports von zulässig 2,40 m auf 2,60 m; c) geänderte Dachform des Wohngebäudes als Pultdach mit 6° Dachneigung bzw. Flachdach anstatt eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 18° – 25° sind städtebaulich vertretbar und werden befürwortet. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
Um die Vorgartenzone freizuhalten, wird der d) Überschreitung der Baugrenze im Westen durch den geplanten Fahrradunterstand nur unter der Voraussetzung zugestimmt, den Fahrradunterstand mind. um 1,50 m von der Grundstückstücksgrenze abzurücken und zu begrünen.
Für die Fällung von zwei Kiefern und einer Linde wird eine Befreiung vom Beseitigungsverbot der Baumschutzverordnung unter der Auflage erteilt, gemäß der Darstellung im Freiflächenplan drei Hochstamm-Laubbäume mit mind. 20 -25 cm Stammumfang und kegelförmiger Krone neu zu pflanzen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: wurde durchgeführt, die Zustimmung des nördlichen Nachbarn wurde nicht erteilt.
Anlage: Lageplan