Betreff
Antrag zum StR am 27.11.2014 "Gründung eines Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg - Erlangen - Erlangen-Höchstadt"
Vorlage
III/006/2014
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

 

1.                     Der Sachbericht zur Gründung des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn wird zur Kenntnis genommen.

2.         Der Fraktionsantrag Nr. 266/2014 der CSU (Anlage 1) vom 25.11.2014 ist damit abschlie-

            ßend bearbeitet.


 

Zu den Fragen des CSU-Fraktionsantrags kann folgendes mitgeteilt werden:

 

1.    Maßgebliche Grundlage für die Einschätzung der Finanzierbarkeit des Projekts Stadt-Umland-Bahn ist die Folgekostenrechnung des Büros Intraplan mit Stand 29. März 2012 (siehe Anlage 2). Die Berechnung geht von einer Inflationsrate von 2,5 % aus, die bei sämtlichen in der Zukunft liegenden Ausgaben eingerechnet ist (vgl. Spalte „Inflator“). Der Spalte „Ausgleichszahlungen an VAG/EStW/Regionalbusverkehr“ sind die voraussichtlichen Betriebskosten zu entnehmen. In der Zeile „Barwert“ ist derjenige Betrag angegeben, der erforderlich wäre, um das Vorhaben bereits zu Beginn der Planungsphase vollständig auszufinanzieren, für die Betriebskosten wäre hier ein Betrag von ca. 32 Mio. EUR erforderlich. Zwar sind die zugrunde gelegten Zeitpunkte für Planungsbeginn, Baubeginn und Inbetriebnahme aus heutiger Sicht nicht mehr realisierbar, eine Anpassung ist aber unschwer anhand des Inflators möglich.

 

Diese Folgekostenrechnung zugrunde gelegt ergeben sich Baukosten in Höhe von ca. 320 Mio. EUR und Planungskosten in Höhe von ca. 45 Mio. EUR, insgesamt also ca. 365 Mio. EUR. Nach Abzug der derzeit zugesagten Förderung verbleibt ein Kommunalanteil in Höhe von ca. 138 Mio. EUR, mit dem ausgehandelten Umlageschlüssel verbliebe für Erlangen ein Anteil von 82 Mio. EUR. Diesen Zahlen liegt die derzeitige Situation zugrunde, dass für Trassen ohne eigenen Gleiskörper keine Förderung möglich ist. Der Freistaat Bayern hat jedoch zugesagt, sich auch diesbezüglich für eine verbesserte Förderung einzusetzen. Dann könnte sich die Kostenlast für Erlangen wie folgt verändern:

 

Fall 1: 90% Förderung und 0% für Trasse ohne eigenen Gleiskörper

Kommunalanteil: 138 Mio. EUR

Erlanger Anteil: 82 Mio. EUR

 

Fall 2: 90%/30%

Kommunalanteil: 117 Mio. EUR

Erlanger Anteil: 70 Mio. EUR

Fall 3: 90%/90%

Kommunalanteil: 78 Mio. EUR

Erlanger Anteil: 47 Mio. EUR

 

2.    Die Gründungsmitglieder des Zweckverbands haben im Satzungsentwurf klar zum Ausdruck gebracht, dass die Mitglieder des Verbandsausschusses im Falle ihrer Verhinderung durch den Vertreter bzw. die Vertreterin im Hauptamt vertreten werden sollen (§ 12 Abs. 1 S. 3 der Verbandssatzung). Dies ist rechtlich nur möglich, wenn der Vertreter bzw. die Vertreterin im Hauptamt auch der Verbandsversammlung angehört. Dies macht die Bestellung der Bürgermeisterin Lender-Cassens neben dem Oberbürgermeister und dem Bau- und Planungsreferenten erforderlich. Der Oberbürgermeister wird darauf hinwirken, dass die stellvertretenden Verbandsräte ein Teilnahmerecht an der Verbandsversammlung erhalten.

 

3.    Nach der geltenden Rechtslage ist eine Beteiligung des Stadtrates bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und mit erheblichen Auswirkungen auf die Stadt ohnehin vorgesehen und Stadtratsentscheidungen sind für Verbandsräte bindend. Bei laufenden Angelegenheiten im Sinne des Art. 37 der bayerischen Gemeindeordnung hingegen ist eine Stadtratsentscheidung mit Weisung nicht zulässig. Laufende Angelegenheiten liegen in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.

 

4.    In der ergänzenden Vereinbarung ist geregelt, dass im Fall des Austritts die Planungskosten bis LPh 4 dennoch anteilig an den Zweckverband zu leisten sind. Ein einseitiger Austritt in der Planungsphase zur Vermeidung jeglicher Kostenbelastung ist somit nicht möglich. Im Übrigen bedürfte ein Austritt aus dem Zweckverband der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken. Es besteht eine Vereinbarung zwischen den Verbandskommunen, dass bis zur Entscheidung über die Fortführung und den Umfang der GFVG-Förderung über die bereits beabsichtigten Planungen hinaus keine weiteren Planungsmittel aufgenommen werden.

 


Anlagen:        - Antrag Nr. 266/2014 zum Stadtrat am 27.11.2014, „Gründung eines Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Erlangen-Höchstadt (Anlage 1)

                        - Folgekostenrechnung für den Zweckverband StUB (Anlage 2)