Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für das im Sachbericht beschriebene Projekt zu stellen.
Sofern die Stadt Erlangen im Frühjahr 2015 den Zuschlag erhält sind die notwendigen Haushaltsmittel für die Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen.
1. Sachbericht / Ergebnis / Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der kontinuierlichen Zuweisung von Flüchtlingen nach Erlangen wurde das Bürgermeister- und Presseamt/SG 13-4 von OBM beauftragt, einen Projektantrag in dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ende Oktober neu aufgelegten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds „AMIF“ zu stellen.
Der neue Fonds umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020 und
deckt mit seinen Schwerpunkten "Gemeinsames Europäisches Asylsystem",
"Integration von Drittstaatsangehörigen und legale
Migration" sowie "Rückkehr" im Wesentlichen die Bereiche ab, die
bisher durch den EFF, EIF und RF gefördert wurden.
Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der MP Plus GmbH für die „Nationale
Priorität 1 Aufnahme- und Asylsysteme“ und dem Maßnahmenbereich "Gewährung und Fortentwicklung der
angemessenen Aufnahme für Asylbewerber" für 36 Monate im Zeitraum 2015 – 2018.
Nach den Vorgaben des Fonds sollen die geplanten Maßnahmen folgende Punkte umfassen:
- Maßnahmen zur standardisierten Erstorientierung und Vermittlung einfacher deutscher Sprachkenntnisse
- Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientieren und standardisierten Beratungs- und Betreuungsprogramms
- Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz
Das Hauptanliegen des geplanten Projektes ist der Aufbau
einer koordinierten Betreuung und
Begleitung von Flüchtlingen, welches auf die Befähigung zur Eigenständigkeit
von Flüchtlingen und Integration in die städtische Gesellschaft abzielt. Dabei
sollen folgende Ziele verfolgt werden:
ZIEL 1: Aufbau eines „Netzwerkes Flüchtlingsarbeit“, d.h.
- Einbindung der unterschiedlichen Akteure in eine organsierte und abgestimmte Flüchtlingsarbeit bzw. optimierte Vernetzung mit den Organisationen der Flüchtlingsarbeit
- Herstellung von Transparenz, Vernetzung und Koordination der Aktivitäten und Angebote im Bereich der Flüchtlingsarbeit
ZIEL 2: Aufbau eines Beratungs- und Betreuungsprogramms, d.h.
- Stärkung und Unterstützung der unterschiedlichen Akteure in der Arbeit mit Flüchtlingen sowie Aufbau neuer Strukturen (z.B. Integrationslotsen)
ZIEL 3: Förderung der Selbstbefähigung von Flüchtlingen, d.h.
- Unterstützung der Eigenständigkeit und damit der selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe von Flüchtlingen
ZIEL 4: Förderung der öffentlichen Akzeptanz von Flüchtlingen, d.h.
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Bis zur Antragstellung werden verschiedene Netzwerkpartner zur Kooperation angefragt u.a.:
ASB, AWO-Flüchtlingsbetreuung, Amt 33, vhs Erlangen, GGFA, Bildung Evangelisch, Ehren-amtliche Flüchtlingsbetreuung in Erlangen E.F.I.E., Ausländer- und Integrationsbeirat.
Finanzierung:
Die Zuwendungen aus dem AMIF erfolgen grundsätzlich nur in
Höhe von 75 % der beantragten
Mittel. Die Stadt Erlangen muss eine Ko-Finanzierung in Höhe von 25 % gewährleisten, um eine positive
Begutachtung des Antrags zu ermöglichen. Dies bedeutet voraussichtlich einen
jährlichen Betrag in Höhe von mind. 50.000,- €, die ab 2015 als Sondermittel in
den HH eingestellt werden müssen.
Sollte die Stadt Erlangen den Zuschlag erhalten, ist geplant die notwendigen
Haushaltsmittel per Mittelbereitstellung zur Verfügung zu stellen.
Aktuell wird geprüft, ob Mietkosten, Arbeitsplätze und Stundenanteile von
Stammpersonal für die Ko-Finanzierung anrechenbar sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
50.000 € Kofinanzierung siehe Sachbericht. |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ----------