Östliche Stadtmauerstraße 2a, 2b, 2c; Fl.-Nr. 1094/5;
Az.: 2014-1043-VV
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt nach Art und Maß der baulichen Nutzung, insbesondere in Bezug auf Baukörpermasse, Höhenentwicklung und die Lage im Grundstück in die nähere Umgebung ein. Das Vorhaben wurde im Baukunstbeirat begutachtet, die Vorschläge und Hinweise wurden mit der vorliegenden Planung umgesetzt.
Geplant ist die Errichtung eines grenzständigen Mehrfamilienhauses mit 3 Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Es entstehen acht neue Wohneinheiten, die Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Erschließung erfolgt über die Östliche Stadtmauerstraße, die Balkone und Terrassen sind nach Osten zum ruhigen Innenhof orientiert.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Nachbarzustimmung des nördlichen Nachbarn sowie zusätzlich eine Abstandsflächenübernahme des östlichen Nachbarn liegen vor. Nach Süden gelten die Abstandsflächen als eingehalten, da es sich städtebaulich um eine geschlossene Bebauung handelt. Eine Beeinträchtigung für den betroffenen Nachbarn ist nicht gegeben.
Die Baugenehmigung kann nach Vorlage eines schallschutztechnischen Gutachtens erteilt werden.
Anlagen: Lageplan
Luftbild
Ansicht von Westen