als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen
ab dem 01.01.2015
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlage Nr. 43/010/2014 (Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen im Schuljahr 2014/15) werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2015
• der kw-Vermerk bei PlSt.- Nr. 4300048 (10 Stunden VzÄ EG 13 TVöD bzw. Stundensperrung von 9,5 Stunden/Woche) für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in ab dem 01.01.2016 ohne Termin verlängert,
• der kw-Vermerk bei PlSt.- Nr. 4300095 (0,13 VzÄ EG 05 TVöD bzw. 5 Stunden/Woche) für eine Verwaltungskraft ab dem 01.01.2016 ohne Termin verlängert,
• zusätzlich 6,5 Stunden ab dem 01.01.2015 mit Stellenwert EG 13 (für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in) ohne Termin auf der 0,5-PlSt. 4300048 gewährt, so dass die Stundensperrung nur noch bei 3 Stunden liegt und
• zusätzlich 3,0 Stunden ab dem 01.01.2015 mit Stellenwert A 7 BayBesG bzw. EG 05 TVöD (für eine Verwaltungskraft) ohne Termin auf der 0,5-Planstelle 4300095 gewährt, so dass die Stun-densperrung nur noch bei 11,5 Stunden liegt
und ab dem 01.01.2015 zur Besetzung mit kw-Vermerk ohne Termin freigegeben.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 wird die Verwaltungskostenpauschale von Amt 43/vhs herangezogen und vom Sachkostenbudget der vhs jährlich an das zentrale Personalkostenbudget übertragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Vorlage Nr. 11/131/2013 wurde mit StR-Beschluss vom 25.07.2013 zum Stellenplan 2014
Personalressourcen für die Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen ab dem Schuljahr 2013/14, befristet für zwei Schuljahre (0,5 Planstellen mit Stellenwert EG 13 (für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in) mit Stundensperrung für das Schuljahr 2013/14 in Höhe von 9,5 Stunden (= 10 Stunden) und 0,5 Planstellen mit Stellenwert A 7 BayBesG bzw. EG 06 TVöD (für eine Verwaltungskraft) mit Stundensperrung für das Schuljahr 2013/14 in Höhe von 14,5 Stunden (= 5 Stunden)
geschaffen. Die Stellenanteile wurden ab dem 01.09.2013 zur befristeten Besetzung bis zum 31.12.2015 freigegeben.
Die Volkshochschule wird in die Lage versetzt, ab dem 01.01.2015 die Lernförderung für die aktuell über Amt 50 einbezogenen Erlanger Schulen mit zusätzlichen Wochenstunden pädagogisch zu planen und zu organisieren sowie die Dozenten und Bildungsangebote zu verwalten. Dies gilt so lange, wie die Volkshochschule als Kooperationspartner für die o.g. Schulen ausgewählt wird. Es wird daher an den o.g. Stellen ein kw-Vermerk ohne Termin angebracht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die unter I. Antrag benötigten und von der Volkshochschule beantragten Planstellen(anteile) sollen beschlossen und besetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Da die erhöhten Personalressourcen zur Vorbereitung und Durchführung der optimierten Lernförderung an Erlanger Schulen bereits seit September 2014 gebraucht werden, bedarf es eines vorgezogenen Stellenplanbeschlusses (Eilbedürftigkeit).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die vhs Erlangen hat zur
pädagogischen und verwaltungsmäßigen Planung und Organisation der optimierten
Lernförderung ab dem Schuljahr 2014/15 einen zusätzlichen Personalbedarf von 6,5 Std. pädagogische/r Mitarbeiter/in
(HPM) und 3,0 Std.
Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM) wöchentlich.
Die Personaldurchschnittskosten (basierend auf Zahlen von 2014) wurden von der Volkshochschule in der og. Vorlage bereits dargestellt.
Danach verbleibt ein zusätzlicher (schul-)jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 16.130,00 EUR (mit Beihilfe und Versorgungskosten). Dieser kommt zum bisherigen (schul-) jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 26.300,00 EUR noch hinzu (Zahlen aus 2013).
Das Personalkostenbudget ist daher ab dem 01.01.2015 auf Dauer zu erhöhen. Von Januar bis August 2015 um ca. 10.753,00 EUR Personalkosten (zzgl. evtl. tariflicher bzw. beamtenrechtlicher Anpassungen).
Die zusätzlichen Personalkosten von September bis Dezember 2014 i. H. v. ca. 5.377,00 EUR sind aus dem Sachkostenbudget des Amtes 43/vhs zu begleichen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 besteht eine
jährliche Refinanzierungsmöglichkeit in Höhe von 10% der Fördermittel (Betrag
abhängig von der Zahl der Förderanträge, ca. 19.600,00 € für 2014/15), die Amt
43/vhs als Verwaltungskostenpauschale vereinnahmt und die vom
Sachkostenbudget der vhs jährlich an das zentrale Personalkostenbudget
übertragen werden (19:600,00€ :12 x 8
= ca. 13.067,00 € für Schj. 2014/15; ab Schj. 2015/16 12/12) siehe auch
Vorlage Nr. 43/049/2013, Ziff. II/4. Ressourcen).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
belasten
ab Januar 2015 das zentrale Personalkostanbudget,
Refinanzierung 09 – 12/2014 vollständig durch Sachkostenbudget von Amt 43 und
ab 2015 anteilig wie oben beschrieben.
Anlagen: