Betreff
Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
Vorlage
30-R/015/2014
Aktenzeichen
III/30-R; VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS), (Entwurf vom 21.10.2014, Anlage) wird beschlossen.


Die Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen ist das wesentliche Instrument zur Bemessung des notwendigen Stellplatzbedarfs von Vorhaben im Sinne des Art. 47 Bayerische Bauordnung (BayBO). Die Satzung ist am 31.05.2010 erlassen worden und wurde letztmalig durch die Änderungssatzung vom 02.07.2013 angepasst. Die der Stellplatzsatzung angehängte Richtzahlenliste legt fest, wie viele Stellplätze bei den jeweiligen Vorhabensarten erforderlich sind.

 

Diese Richtzahlenliste hat sich in der Praxis bewährt und es wird empfohlen, sie in dieser Form beizubehalten. Eine Ergänzung wird jedoch im Bereich der Wohnnutzungen vorgeschlagen, um dem Problem der sehr eingeschränkten Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken:

 

Die Richtzahlenliste soll um die Ziffer 1.10 „geförderte Mietwohnungen“ erweitert werden. Der Schlüssel beträgt hier 0,5 Stellplätze je Wohneinheit und ist somit, verglichen mit den nicht geförderten Wohnungen, um 50 % gemindert. Durch diesen vergünstigten Stellplatzschlüssel sollen die Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Mietwohnungen deutlich verbessert werden.

 


Anlagen:       Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahr-
                         zeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen vom 21.10.2014