Betreff
Sachstand "Gefährdungsbeurteilung" bei der Stadt Erlangen
Vorlage
11/033/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 5f. des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) nachgekommen und hat  bereits eine flächendeckende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dies wird in einem kontinuierlichen Prozess fortgeschrieben.

 

Der rechtliche Hintergrund für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist in §§ 5 f.  ArbSchG geregelt. Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen und das Ergebnis in der Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren.

 

Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es die Beschäftigten sowohl vor körperlichen, wie auch vor psychischen Belastungen frühzeitig im Sinne der Prävention zu schützen.

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen liegt beim Arbeitgeber. Bei der Stadt Erlangen sind aufgrund der Delegation in der „Dienstanweisung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ vom 1. Januar 2004 die Amts-, Schul- und  Werkleitungen dafür zuständig.

 

Seit 1996 werden bei der Stadt Erlangen Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchgeführt. Die Dienststellen werden dabei vom Betriebsärztlichen Dienst und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch das Personal- und Organisationsamt unterstützt.

 

Aufgrund der starken Zunahme psychischer Erkrankungen hat der Gesetzgeber im Oktober 2013 in der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes den Aspekt der psychischen Belastungen als einen eigenständigen Punkt in der Gefährdungsbeurteilung hinzugenommen.

 

Mit dieser Neuerung wurden die Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor eine neue Herausforderung gestellt. Zumal es derzeit noch kein allgemein verbindliches Verfahren oder klare Grenzwerte für psychische Belastungen bei der Arbeit gibt und auch auf absehbare Zeit nicht geben wird.

 

Wie bereits im HFPA berichtet, hat die Stadt Erlangen bereits im Jahr 2012 im Rahmen des Projektes „Gesund alt werden bei der Stadt Erlangen“ eine Befragung aller Beschäftigten durchgeführt. Ziel war es ein umfassendes Bild auch über die psychischen Belastungen zu erhalten. Die Ergebnisse aus dieser Befragung wurden allen Dienststellen zur Verfügung gestellt.

 

Die von der Stadt Erlangen durchgeführte Befragung ist ein anerkanntes Screening-Verfahren welches die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG erfüllt.

 

Im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht für die Stadt Erlangen der präventive Gedanke des Arbeitsschutzgesetzes im Vordergrund. Mit Ausnahme der Pilot-ämter, die bereits am Projekt „Gesund alt werden bei der Stadt Erlangen“ teilgenommen haben, sind seit April 2014 alle Dienststellen aufgefordert, die Ergebnisse aus der Befragung vertieft für ihre Bereiche auszuwerten.

 

Die Dienststellen werden bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilung auch weiterhin vom Betriebsärztlichen Dienst und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und in gewohnter Weise durch die Sicherheitsbegehungen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützt.

 

Um die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren, werden in kleineren Dienststellen Interviews und in größeren Dienststellen Workshop vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement angeboten. Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig und erfolgt bereichsbezogen.

 

Die Ergebnisse werden jeweils mit den Schul-, Werks- und Amtsleitungen besprochen. Auf dieser Ebene werden die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes geplant und die Vereinbarungen dokumentiert.

 

Die Evaluation der dort erstellten Gefährdungsbeurteilung erfolgt danach in der Arbeitsgruppe Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).  In der BGF sind Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der Betriebsarzt, der Vorsitzende des Personalrates und Amtsleiter des Personal- und Organisationsamtes vertreten.