1. Die Verwaltung wird beauftragt:
- Die im wirksamen FNP 2003 dargestellte Wohnbaufläche in Steudach Süd-West zu entwickeln. Hierbei ist ein Anteil an Geschosswohnungsbau von ca. 10-15 % zugrunde zu legen.
- Einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.
- In geeigneter Weise alternative Bebauungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung, Gutachterverfahren, usw.) erarbeiten zu lassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die am südwestlichen Ortsrand
Steudachs befindliche, im Flächennutzungsplan
2003 als Wohnbaufläche dargestellte Fläche wird entwickelt. Bei einer
Bruttobaufläche von 2,9 ha bietet sie ein Wohnraumpotential für ca. 200
Einwohner. Die Eigentumsverhältnisse innerhalb dieses Bereichs gestalten sich
wie folgt:
- Stadt Erlangen (0,4 ha)
- Ein Bauträger (0,8 ha)
- Private Eigentümer (1,7 ha), hiervon eine Eigentümergemeinschaft und zwei Einzeleigentümer
Die Umsetzung des wirksamen Flächennutzungsplans und die damit verbundene Ortsteilentwicklung in Steudach stehen in Einklang mit dem am 16.04.2013 vom UVPA beschlossenen Strategiepapier „Entwicklung von neuem Wohnungsbau in Erlangen“. Zur Schaffung von Baurecht ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer
Ein Bauträger strebt eine Entwicklung der Fläche an. Seitens der privaten Eigentümer wurde vorab eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft signalisiert. Im Hinblick auf die bauliche Entwicklung klärt die Verwaltung in konkreten Gesprächen die Mitwirkungsbereitschaft der einzelnen Eigentümer und stimmt die weitere Vorgehensweise ab. Es wird eine Entwicklung der Gesamtfläche beabsichtigt, wobei in geeigneter Weise eine Bebauung und Marktzuführung der geschaffenen Baugrundstücke sichergestellt werden soll.
Ziele der Planung
Zum derzeitigen Sachstand werden die Planungsziele für die geplante Wohnbaufläche wie folgt definiert:
· Es soll eine Wohnbebauung mit vorwiegend Einfamilienhäusern in Form von Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern entstehen
· Der Anteil an Geschosswohnungsbau soll ca. zwischen 10 und 15 % liegen
· Die Maßstäblichkeit der Neubebauung soll sich in den Bestand einfügen
· Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Eingriffs sollen innerhalb des Gebiets erfolgen
Vorgehensweise
In geeigneter Weise sollen alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet und eine qualitative planerische Lösung zur Bebauung des Gebiets gefunden werden. Dies kann in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs, eines Gutachterverfahrens oder einer Mehrfachbeauftragung erfolgen. Die Verwaltung wird frühzeitig den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit beteiligen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Ausschnitt FNP – Wohnbauflächen Steudach
2. Lageplan – zu entwickelnde Wohnbaufläche