Betreff
Fraktionsanträge Erlanger Linke Nrn. 68/2014 und 144/2014 –
10 Jahres Moratorium für Gewerbegebiete
Vorlage
611/020/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Fraktionsanträge der Erlanger Linke Nr. 68/2014 vom 29. April 2014 und Nr. 144/2014 vom 13. Oktober 2014 sind damit abschließend bearbeitet.


Sachbericht

Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar, d.h. einschließlich bestehender und geplanter Gewerblicher Bauflächen. 

Mit der Zielsetzung, den Wirtschaftsstandort Erlangen zu sichern, wurden diese Darstellungen getroffen, um technologischen und wirtschaftlichen Strukturveränderungen begegnen zu können.

Angesichts sich abzeichnender grundlegender struktureller Veränderungen (Stichwort: Siemens Campus, Universität), deren Auswirkungen sich in letzter Konsequenz heute nicht absehen lassen, ist es erforderlich, für in Erlangen ansässige Unternehmen Rahmenbedingungen und Standortfaktoren zu gewährleisten, die eine Entfaltung und auch ein Wachstum am Standort ermöglichen.

Dies setzt ein ausreichend qualifiziertes Angebot an gewerblichen Baugrundstücken voraus, das hinsichtlich Lage, Größe, Zuschnitt und Branche den jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird.

Über die mehr als angespannte Situation der am Markt verfügbaren gewerblichen Baugrundstücke hat die Verwaltung im UVPA und HFPA zuletzt mit den Vorlagen 611/007/2014 im Juli 2014 sowie II/285/2014 im Januar bzw. Februar 2014 berichtet.

Die mit den Vorbereitenden Untersuchungen angestoßene Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Gewerbegebiet Tennenlohe“ wird hierzu als Maßnahme der Innenentwicklung einen Beitrag leisten. Es ist jedoch schon heute erkennbar, dass allein Maßnahmen der Innenentwicklung nicht ausreichen werden.

Aus Sicht der Verwaltung läuft das beantragte Moratorium, in den nächsten 10 Jahren keine Gewerbegebiete in Erlangen auszuweisen, der o.g. Zielsetzung zuwider und ist daher abzulehnen.

 

 


Anlagen:

1. Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 68/2014

2. Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 144/2014