Betreff
Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
30-R/012/2014
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbe-dingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 15.10.2014, Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

    Erhöhung des Grundpreises von 3,00 Euro auf 3,40 Euro,

    Erhöhung des Fahrpreises für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von 1,50 Euro auf 1,75 Euro,

    Erhöhung der Zonenzuschläge

-        Zone II von 5 auf 6 Euro

-        Zone III von 10 auf 12 Euro

-        Zone IV von 15 auf 18 Euro

-        Zone V von 20 auf 24 Euro

-        Zone VI von 25 auf 30 Euro

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 18.08.2014 beantragte die Taxi Erlangen eG die Änderung des örtlichen Taxitarifs zum Jahresende 2014. Es wurden Änderungen im o.g. Umfang beantragt. Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt den beantragten Änderungen zu.

 

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg bestehen keine Einwendungen gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen an die bevorstehenden erheblichen Kostensteigerungen. Die wirtschaftliche Lage der Taxibetriebe in Erlangen ist im Vorjahresvergleich durch praktisch gleichbleibende Sachkosten, bei leicht rückläufiger Nachfrage, gekennzeichnet. Durch den Gesetzgeber werden aber erhebliche Steigerungen im Bereich der Personalkosten ab dem 1.1.2015 durch Einführung des Mindestlohnes eintreten. Die Erhöhung des bisherigen Stundenlohnes von etwa 6,99 Euro auf 8,50 Euro pro Stunde bedeutet eine Steigerungsrate von 22 %.

 

Bezogen auf die klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und eine verkehrsbedingte Wartezeit von 4 Minuten), ergibt der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von 10,45 % gegenüber dem seit Januar 2014 geltenden Taxitarif. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Fahrt über 5 km mit 10,45 % die höchste Steigerungsrate aller denkbaren Fahrstrecken aufweist. Im Durchschnitt aller Fahrpreise zwischen 1 km und 5 km liegt eine Steigerung bei 8,29 %, bei allen Fahrten zwischen 6 km und 10 km bei 7,93 % und bei allen Fahrten zwischen 1 km und 10 km bei 8,11 %.

 

Die beantragte Taxitariferhöhung ist auch im Vergleich mit der Fahrpreisentwicklung der VAG als moderat anzusehen. Bei der VAG sollen die Entgelte zum Jahreswechsel 2014/2015 um 3 % angehoben werden. Sowohl im Vergleich zum Jahr 2002 als auch 1990 wurde der Taxitarif in geringerem Umfang angehoben als die Fahrpreise der VAG.

 

Die IHK weist weiter darauf hin, dass eine vollständige Weitergabe der Kostensteigerungen an die Kunden im Augenblick nicht denkbar ist, da zunächst die Marktentwicklung und die Kundenakzeptanz abgewartet werden müssen. Insofern wird durch den beantragten Taxitarif nur ein Teil der durch das Mindestlohngesetz auf das Erlanger Taxigewerbe zukommenden Belastungen aufgefangen.

 

Von Seiten der IHK wird begrüßt, dass von der Taxigenossenschaft in Nürnberg ein nahezu gleichlautender Tarifantrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt wurde. Die Taxigenossenschaft in Fürth will zunächst die weitere Entwicklung abwarten.

 

Seitens des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. ging keine Stellungnahme ein.

 

 

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

 

1.      Die letzte Erhöhung des Taxitarifs trat im Januar 2014 in Kraft. Die beantragte Tariferhöhung ist auf Grund der gesetzlichen Einführung des Mindestlohnes ab dem 1.1.2015 nachvollziehbar und geeignet, die steigenden Kosten des Taxibetriebs zumindest teilweise aufzufangen. Die beantragte Erhöhung wird seitens der Verwaltung als moderat eingestuft. Es wird besonders begrüßt, dass nicht versucht wird, die gesamte Kostensteigerung an die Fahrgäste weiter zu geben.

 

2.      Nach Mitteilung der Stadt Nürnberg vom 14.10.2014 wurde in der dortigen Taxikommission festgelegt, dem nahezu gleichlautenden Antrag der Taxigenossenschaft Nürnberg zu entsprechen. Der Beschluss in den Gremien der Stadt Nürnberg ist nach Auskunft des Nürnberger Ordnungsamtes nur noch eine Formsache.

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Entwurf der Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung