Der Bericht des Revisionsamtes vom 27.08.2014 über die Prüfung im Amt für Gebäudemanagement - Submissionsstelle (Nr. 13/2014) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes für Gebäudemanagement vom 09.09.2014 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Amt für Gebäudemanagement umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes für Gebäudemanagement.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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