Betreff
Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen an der "Südkreuzung" als Zwischenlösung
Vorlage
66/024/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt die vorliegende Ausführungsplanung gemäß DA Bau. Amt 66 wird beauftragt, die Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2015 abzustimmen und durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit sowie Gewährleistung und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht mit mittelfristiger Nachhaltigkeit bis zur Realisierung der StUB.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Temporäre Sanierung der Kreuzung Paul-Gossen-Straße / Gebbertstraße / Äußere Nürnberger Straße / Hammerbacher Straße („Südkreuzung“) mittels einer Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme. Dabei wird die Fahrbahndecke in einer Stärke von 4,0 cm erneuert, punktuelle und partielle Ausbesserungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen an Trag- und Binderschicht durchgeführt sowie Asphaltarmierungsgitter zur Bewehrung und Stabilisierung des Unterbaus eingesetzt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Sanierungsvorschlag des Tiefbauamtes, basierend auf dem Prüfbericht TPA GmbH, umfasst einen Straßengesamtumgriff von ca. 8.800 m² und eine Kostengröße von ca. 430.000,-€.

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme vorzubereiten, abzustimmen und im Rahmen und mit Mitteln des Fahrbahndeckenerneuerungsprogrammes 2015 durchzuführen.

Mit einer staatlichen Förderung kann hierbei nicht gerechnet werden.

 

Sachbericht

Aufgrund des vorliegenden, stark ausgeprägten Schadensbildes (Zustandsklasse 5) der Südkreuzung - resultierend aus gravierenden, massiven Oberflächenschäden wie Verdrückungen, allgemeinen Unebenheiten sowie Einbrüchen und netzartigen Rissebildern – bedarf der in der Anlage 1 dargestellte Kreuzungsbereich einer sofortigen Erhaltungsmaßnahme.

Grundsätzlich müsste bei dem gesamten Kreuzungsbereich eine grundhafte Straßenerneuerungsmaßnahme vollzogen werden, da die vorhandene Belastungsklasse nicht für die aktuelle und erst recht nicht für eine zukünftige Verkehrsbelastung ausreichend ist. Aufgrund der derzeitigen aktuellen Planungen für die StUB und des Campus und der offenen Fragen zur zukünftigen Kreuzungsgestaltung ist diese momentan jedoch nicht realisierbar.

Aus diesem Grund wurde die TPA GmbH -Gesellschaft zur Optimierung von Technischen Prozessen, Arbeitssicherheit und Qualität- vom Tiefbauamt beauftragt,  zum einen zu bewerten und zu beurteilen, in wie weit die beabsichtigte Bauweise mit den seitens der Verwaltung geplanten Fahrbahninstandsetzungsarbeiten die zweckdienliche und richtige Erhaltungsmaßnahme darstellt  und zum anderen, in wie weit die hierfür ermittelten Baukosten (Anlage 2) auskömmlich sind.

Basierend auf der Begutachtung und Untersuchung der aus den Schadensbereichen entnommenen Bohrkernen und aufgrund des vorgefundenen optischen Erscheinungsbildes der Straße (Anlage 3), kam die TPA zu dem Gutachten, dass die o. g. Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ihren temporären Zweck als Zwischenlösung mit mittelfristiger Nachhaltigkeit zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Gebrauchsfähigkeit erfüllen.

Die im vergangenen Zeitraum stets wiederkehrend aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen wurden mit erheblichem Sach- und Personalaufwand durchgeführt. Auf Grund des beschriebenen ungenügenden Straßenaufbaus haben die Schäden mittlerweile jedoch eine Flächendimension und ein Ausmaß angenommen, die mit derlei Maßnahmen nicht bis zum Realisierungszeitraum der StUB bewältigt werden können. Kleinteilige Unterhaltsmaßnahmen sind technisch und wirtschaftlich hinsichtlich der Eingriffe in den Verkehr weder sinnvoll noch vertretbar.

Angesichts der Verkehrsbedeutung und –belastung der Kreuzung ist der Aufwand (s.Anlage 2) angemessen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

430.000,-- €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Verminderung des Unterhaltsaufwandes

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290/54121066/522102

                   sind nicht vorhanden


 

Anlagen:        Übersichts- und Zustandsplan (Stand 2011) (Anlage 1)
                        Kostenschätzung (Anlage 2)
                        Bilder (Anlage 3)