Betreff
Anfrage der Erlanger Linke vom 17.07.14 an Oberbürgermeister Dr. Janik: Vermietung der Karl-Heinz-Hiersemannhalle an die HC Erlangen GmbH & Co. KG
Vorlage
52/027/2014
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der gefasste Beschluss der Vorlage 52/014/2014 „Förderung der Pro Handball Erlangen GmbH& Co. KG“ vom 08.07.2014 wird aufgehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, künftig alle Verträge mit der Pro Handball Erlangen GmbH& Co. KG über Nutzungszeiten in städtischen Sporthallen mit dem jeweils gültigen Vollkostensatz zu berechnen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufhebung des Beschlusses vom 08.07.14 „Förderung der Pro Handball Erlangen GmbH& Co. KG“ und somit Abschluß eines Vertrages mit der Pro Handball Erlangen GmbH& Co. KG zur Nutzung der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle zu Vollkostensätzen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vertreter der Erlanger Linken im Erlanger Stadtrat haben Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik in einem Anschreiben vom 17.07.2014 aufgefordert, den Beschluss zur Förderung der HC Erlangen GmbH zu beanstanden und den Vollzug auszusetzen. Nach Gesprächen mit Amt 30 hat sich ergeben, dass eine Förderung einer Firma mit der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Rahmen der Sportförderung rechtlich nicht unbedenklich ist, da die Teilnahme an der Ersten Handball-Bundesliga als wirtschaftliche Betätigung gesehen werden könnte.

 

Eine Ausnahmeregelung über den angegebenen Passus der Sportförderrichtlinien, die besagt,  dass eine Förderung im Einzelfall durch den Sportausschuss entschieden werden könne, greift in diesem Fall nicht.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Beschluss vom 08.07.2014 wurde bislang noch nicht vollzogen. Somit wird für die Nutzung der Karl –Heinz –Hiersemann -Halle durch die Pro Handball Erlangen GmbH& Co. KG ein Vertrag durch die Sportverwaltung abgeschlossen, der nicht die geförderten Sätze für förderfähige Sportvereine als Grundlage hat, sondern mit den jeweils gültigen Vollkostensätzen berechnet wird.

Weiterhin ist die Förderung des HC Erlangen e.V. gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Erlangen, soweit die Fördervoraussetzung erfüllt sind, unbenommen. Zwischen der Stadt Erlangen und dem HC Erlangen e.V. wird ein Nutzungsvertrag mit den geförderten Nutzungsentgelten durch die Sportverwaltung abgeschlossen. Der HC Erlangen e. V. wurde über diese Vorgehensweise informiert.