Betreff
Einführung eines Erlangen Passes
Vorlage
50/013/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1. Nach personeller Besetzung der neu zu schaffenden Erlangen Pass-Stelle im Sozialamt wird für bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen ein Erlangen Pass ausgegeben. Dadurch soll den begünstigten Personen eine leichtere Inanspruchnahme von Vergünstigungen, sowie eine leichtere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden.

 

2. Äußere Gestaltung des Erlangen Passes und begünstigter Personenkreis: wie im Sachbericht dargestellt

 

3. Der Erlangen Pass bündelt bestehende Vergünstigungen bei der Benutzung städtischer Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen. Dies gilt auch hinsichtlich der von der Stadt Erlangen bezuschussten ÖPNV-Tickets. Es wird Aufgabe der künftigen Erlangen Pass-Stelle sein diese Angebote im Gespräch mit den städtischen Ämtern auszuweiten und darüber hinaus im Verhandlungswege weitere Vergünstigungen für Erlangen Pass-Inhaber bei Geschäften und bei Privatveranstaltern zu erreichen. Über weitere Vergünstigungen und Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber seitens der Stadt, bzw. zu Lasten des städtischen Haushalts entscheidet der Stadtrat.

 

4. Es wird weiter Aufgabe der neuen Erlangen Pass-Stelle sein, sich durch entsprechende Werbemaßnahmen um eine möglichst intensive Nutzung und Inanspruchnahme des Erlangen Passes zu bemühen, sowie übersichtliches Informationsmaterial über die, durch den Erlangen Pass vermittelbaren Ermäßigungen und Vergünstigungen bereitzustellen.

 

5. Ein weiteres Ziel ist neben dem Sozialtarif für ÖPNV-Abonnements mit dem Erlangen Pass auch einen Sozialtarif für Einzelfahrkarten in Zusammenarbeit mit den ESTW zu ermöglichen.

 

6. Über die erforderlichen Personalressourcen von zwei Planstellen (1-mal A9, 1-mal A7) und den Sachmitteln (20.000 Euro) wird im Zuge der Haushaltsberatungen entschieden. Die Anträge werden von der Verwaltung in die Beratungen eingebracht.


 

 


  1. Bisherige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in Erlangen

Die bisherigen Bemühungen der Stadt zur Armutsbekämpfung umfassten folgende Maßnahmen und sind vor allem auf den Erwerb von Qualifikationen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, ausgerichtet. (freiwillige Schulbeihilfe seit 2007, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kita´s seit 2008, Gründung des Sonderfonds gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen seit 2010, organisieren einer besonders intensiven Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen seit 2011, Modellversuch Lernförderung seit 2012, ÖPNV-Ermäßigung seit 2013)

 

  1. Einführung des Erlangen Passes

Der Erlangen Pass ergänzt diese Leistungen und ist auf die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben der Stadt ausgerichtet. Die Ausgabe eines Erlangen Passes soll zum einen den Nachweis der Berechtigung erleichtern, bestimmte Ermäßigungen und Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Das Vorzeigen eines handlichen Erlangen Passes ist einfacher in der Handhabung, als den jeweiligen Sozialleistungsbescheid vorzeigen zu müssen. Zum anderen ist mit der Ausgabe eines Erlangen Passes zu erwarten, dass gerade wegen dieser erleichterten Handhabung die entsprechenden Vergünstigungen häufiger als bisher von den berechtigten Personen in Anspruch genommen werden. Dadurch wird bedürftigen Personen in der Stadt Erlangen eine intensivere Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben in der Stadt ermöglicht.

 

  1. Berechtigte Personengruppen

Zum Erhalt eines Erlangen Passes sollten folgende Personengruppen berechtigt sein:

  • ALG II Bezieher (ca. 4.600 Personen)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII (derzeit ca. 550 Personen)
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII (derzeit ca. 70 Personen)
  • Wohngeldempfänger (derzeit ca. 600 Personen)
  • Empfänger von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (überwiegend gleichzeitig Wohngeldempfänger)
  • Asylbewerber (derzeit ca. 600 bis 700 Personen)
  • Empfänger von Kriegsopferfürsorge (derzeit 1 Person)

 

  1. Gestaltung des Erlangen Passes

Nach dem Vorschlag der Verwaltung – und in Anlehnung an Format und Gestaltung der in den Nachbarstädten gebräuchlichen Nürnberg Pässe und Fürth Pässe – sollte auch der Erlangen Pass ein kleines, handliches Format haben und auf Karton gedruckt sein (ein Gestaltungsvorschlag in Originalgröße ist als Anlage beigefügt). Vor der Ausgabe ist durch die Erlangen Pass-Stelle Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geltungsdauer auf dem Erlangen Pass einzutragen. Da der Erlangen Pass kein Passbild enthalten soll, ist er generell nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument nutzbar. Die Gültigkeitsdauer des Erlangen Passes sollte generell mit der Geltungsdauer des jeweiligen, zu Grunde liegenden Sozialleistungsbescheides übereinstimmen – max. jedoch ein Jahr. Die Ausgabe des Erlangen Passes erfolgt generell kostenfrei. Eine Ausstellung eines Zweitexemplars, z.B. bei Verlust, erfolgt nicht.

 

 

 

 


 

  1. Notwendigkeit einer zentralen Erlangen Pass-Ausgabestelle

Um einer Mehrfachausgabe oder um Missbrauch vorzubeugen, ist es notwendig die Ausgabe sämtlicher Erlangen Pässe zentral zu registrieren.

Darüber hinaus ist mit dem Konzept des Erlangen Passes die Notwendigkeit umfangreicher Aktivitäten zur Bewerbung des Erlangen Passes, zur Akquirierung neuer und zusätzlicher Ermäßigungen und Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern, zur Erstellung von umfangreichem Informationsmaterial über die bestehenden Ermäßigungen und Vergünstigungen, zur haushaltstechnischen Verbuchung anfallender Kosten, zur Erstellung von Statistiken sowie zur Berichterstattung über Umfang und Entwicklung der Inanspruchnahme des Erlangen Passes für die städtischen Gremien verbunden.

Dies alles ist nur leistbar, wenn eine neue, zentrale Erlangen Pass-Stelle eingerichtet und mit dem notwendigen Personal ausgestattet wird.

 

  1. Erforderliche Ressourcen

Nach Auffassung der Verwaltung erfordert eine solche zentrale Passausgabestelle die Einrichtung von zwei Planstellen (1-mal A9, 1-mal A7), die Einrichtung von zwei Arbeitsplätzen sowie angemessene Sachkosten (geschätzt: 20.000 €). Für die bereits bisher bestehenden Ermäßigungen und Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da diese bereits bisher von den jeweiligen Amtsbudgets getragen werden. Neue Ermäßigungen und Angebote werden auch zunächst aus den jeweiligen Ämterbudgets getragen. Die bereits bisher geltenden ÖPNV Ermäßigungen sind durch das bestehende Amtsbudget des Sozialamtes abgedeckt.

 


Anlagen:        1. Muster Erlangen-Pass

2. Auflistung der bisherigen Vergünstigungen für bedürftige Personen bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen