1. Nach personeller Besetzung der neu zu schaffenden Erlangen Pass-Stelle im Sozialamt wird für bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen ein Erlangen Pass ausgegeben. Dadurch soll den begünstigten Personen eine leichtere Inanspruchnahme von Vergünstigungen, sowie eine leichtere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden.
2. Äußere Gestaltung des Erlangen Passes und begünstigter Personenkreis: wie im Sachbericht dargestellt
3. Der Erlangen Pass bündelt bestehende Vergünstigungen bei der Benutzung städtischer Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen. Dies gilt auch hinsichtlich der von der Stadt Erlangen bezuschussten ÖPNV-Tickets. Es wird Aufgabe der künftigen Erlangen Pass-Stelle sein diese Angebote im Gespräch mit den städtischen Ämtern auszuweiten und darüber hinaus im Verhandlungswege weitere Vergünstigungen für Erlangen Pass-Inhaber bei Geschäften und bei Privatveranstaltern zu erreichen. Über weitere Vergünstigungen und Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber seitens der Stadt, bzw. zu Lasten des städtischen Haushalts entscheidet der Stadtrat.
4. Es wird weiter Aufgabe der neuen Erlangen Pass-Stelle sein, sich durch entsprechende Werbemaßnahmen um eine möglichst intensive Nutzung und Inanspruchnahme des Erlangen Passes zu bemühen, sowie übersichtliches Informationsmaterial über die, durch den Erlangen Pass vermittelbaren Ermäßigungen und Vergünstigungen bereitzustellen.
5. Ein weiteres Ziel ist neben dem Sozialtarif für ÖPNV-Abonnements mit dem Erlangen Pass auch einen Sozialtarif für Einzelfahrkarten in Zusammenarbeit mit den ESTW zu ermöglichen.
6. Über die erforderlichen Personalressourcen von zwei Planstellen (1-mal A9, 1-mal A7) und
den Sachmitteln (20.000 Euro) wird im Zuge der Haushaltsberatungen entschieden.
Die Anträge werden von der Verwaltung in die Beratungen eingebracht.
- Bisherige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung
in Erlangen
Die bisherigen
Bemühungen der Stadt zur Armutsbekämpfung umfassten folgende Maßnahmen und sind
vor allem auf den Erwerb von Qualifikationen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt
erleichtern, ausgerichtet. (freiwillige Schulbeihilfe seit 2007, kostenloses
Mittagessen in Schulen und Kita´s seit 2008, Gründung des Sonderfonds gegen
Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen seit 2010, organisieren einer besonders
intensiven Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen seit 2011,
Modellversuch Lernförderung seit 2012, ÖPNV-Ermäßigung seit 2013)
- Einführung des Erlangen Passes
Der Erlangen Pass
ergänzt diese Leistungen und ist auf die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen
Leben der Stadt ausgerichtet. Die Ausgabe eines Erlangen Passes soll zum einen
den Nachweis der Berechtigung erleichtern, bestimmte Ermäßigungen und Vergünstigungen
in Anspruch nehmen zu können. Das Vorzeigen eines handlichen Erlangen Passes
ist einfacher in der Handhabung, als den jeweiligen Sozialleistungsbescheid
vorzeigen zu müssen. Zum anderen ist mit der Ausgabe eines Erlangen Passes zu
erwarten, dass gerade wegen dieser erleichterten Handhabung die entsprechenden
Vergünstigungen häufiger als bisher von den berechtigten Personen in Anspruch
genommen werden. Dadurch wird bedürftigen Personen in der Stadt Erlangen eine
intensivere Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
sportlichen Leben in der Stadt ermöglicht.
- Berechtigte Personengruppen
Zum Erhalt eines
Erlangen Passes sollten folgende Personengruppen berechtigt sein:
- ALG II
Bezieher (ca. 4.600 Personen)
- Empfänger
von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII
(derzeit ca. 550 Personen)
- Empfänger
von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII (derzeit ca.
70 Personen)
- Wohngeldempfänger
(derzeit ca. 600 Personen)
- Empfänger
von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (überwiegend gleichzeitig Wohngeldempfänger)
- Asylbewerber
(derzeit ca. 600 bis 700 Personen)
- Empfänger
von Kriegsopferfürsorge (derzeit 1 Person)
- Gestaltung des Erlangen Passes
Nach dem Vorschlag
der Verwaltung – und in Anlehnung an Format und Gestaltung der in den
Nachbarstädten gebräuchlichen Nürnberg Pässe und Fürth Pässe – sollte auch der
Erlangen Pass ein kleines, handliches Format haben und auf Karton gedruckt sein
(ein Gestaltungsvorschlag in Originalgröße ist als Anlage beigefügt). Vor der
Ausgabe ist durch die Erlangen Pass-Stelle Name, Anschrift, Geburtsdatum und
Geltungsdauer auf dem Erlangen Pass einzutragen. Da der Erlangen Pass kein
Passbild enthalten soll, ist er generell nur zusammen mit einem gültigen
Ausweisdokument nutzbar. Die Gültigkeitsdauer des Erlangen Passes sollte
generell mit der Geltungsdauer des jeweiligen, zu Grunde liegenden Sozialleistungsbescheides
übereinstimmen – max. jedoch ein Jahr. Die Ausgabe des Erlangen Passes erfolgt
generell kostenfrei. Eine Ausstellung eines Zweitexemplars, z.B. bei Verlust, erfolgt
nicht.
- Notwendigkeit einer zentralen Erlangen
Pass-Ausgabestelle
Um einer
Mehrfachausgabe oder um Missbrauch vorzubeugen, ist es notwendig die Ausgabe
sämtlicher Erlangen Pässe zentral zu registrieren.
Darüber hinaus ist
mit dem Konzept des Erlangen Passes die Notwendigkeit umfangreicher Aktivitäten
zur Bewerbung des Erlangen Passes, zur Akquirierung neuer und zusätzlicher
Ermäßigungen und Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern, zur
Erstellung von umfangreichem Informationsmaterial über die bestehenden
Ermäßigungen und Vergünstigungen, zur haushaltstechnischen Verbuchung
anfallender Kosten, zur Erstellung von Statistiken sowie zur Berichterstattung
über Umfang und Entwicklung der Inanspruchnahme des Erlangen Passes für die
städtischen Gremien verbunden.
Dies alles ist nur
leistbar, wenn eine neue, zentrale Erlangen Pass-Stelle eingerichtet und mit
dem notwendigen Personal ausgestattet wird.
- Erforderliche Ressourcen
Nach Auffassung der
Verwaltung erfordert eine solche zentrale Passausgabestelle die Einrichtung von
zwei Planstellen (1-mal A9, 1-mal A7), die Einrichtung von zwei Arbeitsplätzen
sowie angemessene Sachkosten (geschätzt: 20.000 €). Für die bereits bisher
bestehenden Ermäßigungen und Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen und
städtischen Veranstaltungen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel
erforderlich, da diese bereits bisher von den jeweiligen Amtsbudgets getragen
werden. Neue Ermäßigungen und Angebote werden auch zunächst aus den jeweiligen
Ämterbudgets getragen. Die bereits bisher geltenden ÖPNV Ermäßigungen sind
durch das bestehende Amtsbudget des Sozialamtes abgedeckt.
Anlagen: 1. Muster Erlangen-Pass
2. Auflistung der bisherigen Vergünstigungen für bedürftige Personen bei städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen