Der Bericht des Revisionsamtes vom 14.10.2014 über die
Prüfung des Jahresabschlusses des
EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2013 (Nr. 15/2014) wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 14.10.2014 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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