Betreff
Mittelbereitstellung für die IvP-Nr. 545.602
"Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Henri-Dunant-Straße"
Vorlage
66/018/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 545.602

Neuerstellung (ohne Erschließungsstr.)

Kostenstelle [660090]

Allgemeine Kostenstelle Amt 66

Produkt 5452

Leistungen für Straßenbeleuchtung

25.000 € für

Sachkonto 048702
Zugänge Straßenbeleuchtung

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

IP-Nr. [545.602 EP]
Kostenbeteiligung Dritter

Kostenstelle [660090]

Allgemeine Kostenstelle Amt 66

in Höhe von

25.000 € bei

Produkt 5452
Leistungen für Straßenbeleuchtung

Sachkonto 231272
Zugänge Sonderposten aus Zuschüssen v. priv. Unternehmen

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

     

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)   

15.000,00 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

37.555,07 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

52.555,07 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)       

77.555,07 €

 

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2014

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung        

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Queren der Henri-Dunant-Straße soll gemäß UVPA Beschluss vom 01.07.2014 ein neuer Fußgängerüberweg (FGÜ) errichtet werden. Die Firma Areva hat sich bereit erklärt, der Stadt Erlangen die nachgewiesenen Herstellungskosten für die Errichtung des FGÜ in Höhe von 25.000,- € sowie die kapitalisierten Ablösungskosten in Höhe von 10.000,- € zu erstatten.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bauliche Umsetzung des Projektes erfolgt durch die Stadt Erlangen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Erlangen mit den Herstellungskosten für dieses Projekt in Vorleistung gehen muss und nach Abschluss der Maßnahme die Refinanzierung durch Einnahmen in Höhe der verausgabten Projektkosten erfolgen wird. Um die Realisierung der weiteren geplanten Projekte dieser IvP-Nr. nicht zu gefährden(z.B. Beleuchtung Verbindungsweg Staudtstraße – Schenkstraße), werden die zusätzlichen Mittel (25.000,- €), welche in voller Höhe durch korrespondierende Einnahmen von der Fa. Areva refinanziert sind, als zusätzliche Mittel für 2014 benötigt.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Sicherstellung der Finanzierung durch die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel wird die Maßnahme ausgeschrieben und soll anschließend im Sommer/Herbst 2014 realisiert werden. Die Abrechnung mit der Fa. Areva wird zeitnah nach Abschluss der Maßnahme möglichst noch 2014 erfolgen.

 

 


Anlagen:        Lageplan