Betreff
Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Sieglitzhofer Straße ggü. der Einmündung Rennesstraße;
Fraktionsantrag Nr. 76/2014 vom 12. Mai 2014
Vorlage
321/007/2014
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Sieglitzhofer Straße ggü. der Einmündung Rennesstraße ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Fraktionsantrag Nr. 76/2014 vom 12. Mai 2014 ist damit abschließend bearbeitet.

 


Mit Schreiben - eingegangen am 15.5.2014 - beantragt die CSU-Stadtratsfraktion die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Rennesstraße / Sieglitzhofer Straße. Begründet wird der Antrag mit der eingeschränkten Sicht nach links beim Herausfahren aus der Rennesstraße.

Sachverhalt

Im Rahmen eines Fraktionsantrages zur Durchführung von verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Sieglitzhofer Straße zwischen Anderlohr- und Rennesstraße wurde auch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels - wie jetzt erneut beantragt - geprüft und im UVPA am 11.6.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die damaligen Ausführungen zum Verkehrsspiegel lauteten wie folgt:


"
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass für ein sicheres Einbiegen aus der Rennesstraße sowohl die von rechts als auch von links kommenden Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden können. Der Verkehr von rechts konnte aufgrund von rechtswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen nicht eingesehen werden. Die Sicht auf den Verkehr von links wurde durch legal parkende Fahrzeuge verdeckt. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels war dennoch nicht angezeigt, weil ein Verkehrsspiegel gewisse Gefahren birgt. Entfernungen Heranfahrender werden auf Grund der Verzerrungen falsch eingeschätzt. Außerdem sind Verkehrsspiegel insbesondere während der kalten Jahreszeit oft beschlagen. Auch bei Regen ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich.

Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Sofortmaßnahme die Ausweitung des absoluten Haltverbots an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße  in beide Richtungen angeordnet. Das Haltverbot südlich der Rennesstraße kann mit Errichtung der Gehwegnase wieder aufgelassen werden. Mit Ausnahme von 2 Parkflächen steht den Bürgern der ursprüngliche Parkraum zur Verfügung.

Zur besseren Orientierung und Verdeutlichung des Fahrbahnrandes wurde in der Rennesstraße zudem das Aufbringen von Furtenmarkierungen festgelegt."


Einstimmig wurde u. a. beschlossen, die Errichtung eines Verkehrsspiegels nicht weiter zu verfolgen.


Zwischenzeitlich hat sich die Situation vor Ort sowohl für den querenden Fußgängerverkehr als auch im Hinblick auf die Sichtverhältnisse beim Einbiegen aus der Rennesstraße in die Sieglitzhofer Straße wesentlich verbessert. In Fahrtrichtung Norden wurde dem Parken an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße bis an den Einmündungsbereich Rennesstraße durch das Ausweisen eines absoluten Haltverbots entgegen gewirkt. Durch den Einbau einer Gehwegnase ebenfalls an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße südlich Rennesstraße und durch das Markieren einer Sperrfläche - die weder befahren noch beparkt werden darf - im Anschluss an die Gehwegnase wurden die Sichtverhältnisse nach links so erweitert, dass sie als verkehrsüblich und ausreichend einzustufen sind (vgl. Anlage 2).


Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Sichtverhältnisse beim Verlassen der Rennesstraße kein Gefährdungspotential (mehr) darstellen. Der beantragten Anbringung eines Verkehrsspiegels kann deshalb, aber auch im Hinblick auf die o. g. Gefahren, die ein Spiegel birgt, nicht entsprochen werden.


 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 76/2014
                        Foto vom 2.7.2014 Sichtverhältnisse Rennesstraße