Fraktionsantrag Nr. 76/2014 vom 12. Mai 2014
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Sieglitzhofer
Straße ggü. der Einmündung Rennesstraße ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Fraktionsantrag Nr. 76/2014 vom 12. Mai 2014 ist damit abschließend
bearbeitet.
Mit Schreiben - eingegangen am 15.5.2014 -
beantragt die CSU-Stadtratsfraktion die Anbringung eines Verkehrsspiegels im
Einmündungsbereich Rennesstraße / Sieglitzhofer Straße. Begründet wird der
Antrag mit der eingeschränkten Sicht nach links beim Herausfahren aus der
Rennesstraße.
Sachverhalt
Im
Rahmen eines Fraktionsantrages zur Durchführung von verschiedenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Sieglitzhofer Straße zwischen
Anderlohr- und Rennesstraße wurde auch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels -
wie jetzt erneut beantragt - geprüft und im UVPA am 11.6.2013 zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die damaligen Ausführungen zum Verkehrsspiegel
lauteten wie folgt:
" Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass für ein sicheres
Einbiegen aus der Rennesstraße sowohl die von rechts als auch von links
kommenden Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden können. Der Verkehr von
rechts konnte aufgrund von rechtswidrig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen
nicht eingesehen werden. Die Sicht auf den Verkehr von links wurde durch legal
parkende Fahrzeuge verdeckt. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels war dennoch
nicht angezeigt, weil ein Verkehrsspiegel gewisse Gefahren birgt. Entfernungen
Heranfahrender werden auf Grund der Verzerrungen falsch eingeschätzt. Außerdem
sind Verkehrsspiegel insbesondere während der kalten Jahreszeit oft beschlagen.
Auch bei Regen ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich.
Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Sofortmaßnahme die Ausweitung des absoluten Haltverbots an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße in beide Richtungen angeordnet. Das Haltverbot südlich der Rennesstraße kann mit Errichtung der Gehwegnase wieder aufgelassen werden. Mit Ausnahme von 2 Parkflächen steht den Bürgern der ursprüngliche Parkraum zur Verfügung.
Zur besseren Orientierung und Verdeutlichung des Fahrbahnrandes wurde in der Rennesstraße zudem das Aufbringen von Furtenmarkierungen festgelegt."
Einstimmig wurde u. a. beschlossen, die Errichtung eines Verkehrsspiegels nicht
weiter zu verfolgen.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation vor Ort sowohl für den querenden
Fußgängerverkehr als auch im Hinblick auf die Sichtverhältnisse beim Einbiegen
aus der Rennesstraße in die Sieglitzhofer Straße wesentlich verbessert. In
Fahrtrichtung Norden wurde dem Parken an der Ostseite der Sieglitzhofer Straße
bis an den Einmündungsbereich Rennesstraße durch das Ausweisen eines absoluten
Haltverbots entgegen gewirkt. Durch den Einbau einer Gehwegnase ebenfalls an
der Ostseite der Sieglitzhofer Straße südlich Rennesstraße und durch das
Markieren einer Sperrfläche - die weder befahren noch beparkt werden darf - im
Anschluss an die Gehwegnase wurden die Sichtverhältnisse nach links so
erweitert, dass sie als verkehrsüblich und ausreichend einzustufen sind (vgl.
Anlage 2).
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Sichtverhältnisse beim
Verlassen der Rennesstraße kein Gefährdungspotential (mehr) darstellen. Der
beantragten Anbringung eines Verkehrsspiegels kann deshalb, aber auch im
Hinblick auf die o. g. Gefahren, die ein Spiegel birgt, nicht entsprochen
werden.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 76/2014
Foto vom 2.7.2014
Sichtverhältnisse Rennesstraße