Betreff
Entwurfsplanung BP F393 "Graf-Zeppelin-Straße"
Vorlage
66/016/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Erschließung/Erweiterung des Baugebietes BP F393 –Graf-Zeppelin-Straße Nord-

 

1 Lageplan                               M: 1:200                       Plan-Nr. 2-1307.1
1 Höhenplan                             M: 1:500/50                  Plan-Nr. 2-1307.3.1
5 Regelquerschnitte                  M: 1:50                        Plan-Nr. 2-1307.4.1, bis 4.5

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Baugebiet BP F 393 – Graf-Zeppelin-Straße Nord - soll verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. F 393 mit integriertem Grünordnungsplan und in Abstimmung mit den beteiligten städtischen Dienststellen wurde durch das vom Vorhabensträger beauftragte Ing.-Büro Keß, Schwabach die Entwurfsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.

Für die Straßenbeleuchtung im Baugebiet sind Mastaufsatzleuchten mit energieeffizienten Natrium-dampf-Hochdrucklampen auf 10m-Masten vorgesehen

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Lt. Angaben des von der Vorhabensträgerin beauftragten Ing.-Büros, sollen die Erschließungsarbeiten in der Zeit von August `14 bis Oktober `14 durchgeführt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Kostenberechnung des Ing.-Büro Keß ergibt folgende Kostengrößen:
- Straßen- und Wegebau                                        ca. 140.000,- €
- Beleuchtung                                                        ca.   18.500,- €
- Bepflanzung/Ausstattung Parkanlage                    ca.    7.000,- €
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabensträgerin (SEGRO Achte Grundbesitz GmbH, c/o SEGRO Germany GmbH, Königsallee 61 40215 Düsseldorf) zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:
Jährliche Unterhaltskosten:
Straßenbau:
Beleuchtung:
Begrünung:    



ca.       2.100,- €
ca.          600,- €
ca.          500,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          03.07.2014, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Übersichtslageplan – Anlage 1
                        Lageplan – Anlage 2