Betreff
Neues Bewohnerparkgebiet im Bereich der Bissingerstraße
Vorlage
613/011/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, dass neue Parkraumkonzept den betroffenen Bürgern in einer Informationsveranstaltung vorzustellen und anschließend umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Wie in der MzK Nr. 613/121/2012 vom 23.10.2012 angekündigt, wurden im Bereich Bissingerstraße sowie anschließend an das bestehende Bewohnerparkgebiet „Am Röthelheim“ Kennzeichenerfassungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Auf dieser Basis soll überprüft werden, ob die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu einer Entspannung des Parkdrucks führen kann. Die Daten der entsprechenden Erhebung „Am Röthelheim“ befinden sich derzeit in der Auswertung und das Ergebnis wird dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.

Auch zukünftig sollen weitere Gebiete, aus denen bereits Beschwerden über einen zu hohen Parkdruck vorliegen, durch Kennzeichenerfassungen überprüft werden.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung sowie seitens der Feuerwehr bzw. EB77 wurde zuerst im Bereich der Bissingerstraße/Jaminstraße eine mögliche Neuordnung des Parkraums überprüft. Das Gebiet, das zwischen der Nürnberger-, der Paul-Gossen-, der Stintzing- sowie der Koldestraße gelegen ist, leidet aufgrund der Nähe zum Arbeitsplatzschwerpunkt Forschungszentrum unter einem sehr hohen Parkdruck.

Durch das beidseitige Parken entlang der Fahrbahn wird diese in vielen Bereichen so stark verengt, dass vor allem Lastkraftwägen Probleme haben, dieses Gebiet zu durchfahren. Bei mehreren verwaltungsinternen Ortsterminen wurde die Brisanz dieser Situation deutlich.

Sowohl bei Müllabfuhr als auch bei Straßenreinigung bzw. Winterdienst wird der reibungslose Arbeitsablauf durch zum Teil illegal geparkte Fahrzeuge am Straßenrand stark beeinträchtigt. Die gleiche Problematik ergibt sich für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.

Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung deshalb eine Neuordnung des Parkraums in diesem Bereich, um zukünftig Fahrbahnbreiten von mindestens 3,50 m bzw. im unmittelbaren Kreuzungsbereich von 5 m gewährleisten zu können. Diese Werte entsprechen den vorgeschriebenen Mindestmaßen.

Auf Basis einer im vergangenen Herbst durchgeführten Kennzeichenerfassung der im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeuge konnte herausgefunden werden, dass im gesamten Untersuchungsgebiet tagsüber der Anteil an Fremdparkern sehr hoch ist.

Als Fremdparker werden Fahrzeuge bezeichnet, die lediglich tagsüber, jedoch nicht frühmorgens oder spätabends im Gebiet abgestellt sind. Es handelt sich dabei vermutlich vor allem um Arbeitnehmer aus dem nahegelegenen Forschungsgelände, welche ihren PKW tagsüber im Wohngebiet abstellen.

Beispielsweise in der Jaminstraße, welche parallel zur Paul-Gossen-Straße verläuft, ist der Anteil der Fremdparker während der typischen Arbeitszeiten von 8 Uhr bis 18 Uhr mit 55 - 65 % sehr hoch.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um das geforderte Mindestmaß für die Fahrbahnbreite zu realisieren, ist in einem Großteil des Gebiets das beidseitige Parken am Straßenrand zukünftig nicht mehr zulässig.

Das Aufparken auf dem Gehsteig ist aus Sicht der Verwaltung auch in Zukunft keine Option. Die im Oktober 2013 eingebrachte MzK zur Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit sieht vor, dass das Aufparken auf Gehwegen künftig nur noch dann zugelassen werden kann, wenn eine durchgehende Restgehwegbreite von mind. 1,80 m verbleibt. Diese Vorgabe kann im Gebiet rund um die Bissingerstraße nicht eingehalten werden.

Insgesamt verringert sich dadurch in der Planung die Anzahl der verfügbaren Stellplätze im öffentlichen Raum voraussichtlich um ca. 25 % ausgehend von derzeit etwa 400 Parkmöglichkeiten. Diese Maßnahme ist trotz der erheblichen Auswirkungen zwingend notwendig, um das Gebiet für Rettungsdienste und Feuerwehr gut zugänglich zu machen.

Zur Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge der Bewohner soll in dem betroffenen Areal ein neues Bewohnerparkgebiet ausgewiesen werden (siehe Anlage 1). Dabei soll der maximal mögliche Anteil an Bewohnerparkplätzen umgesetzt werden, sodass zukünftig 50% der verfügbaren, legalen Stellplätze lediglich von Bewohnern genutzt werden dürfen (siehe Anlage 2). Laut Nr. X der VwV zu § 45 StVO darf tagsüber nicht mehr als die Hälfte der Stellplätze für Bewohner reserviert werden.

Die Verwaltung weist ausdrücklich daraufhin, dass dieser Eingriff zur Umstrukturierung des Parkraums aus Gründen der Sicherheit nur dann erfolgreich ist, wenn seitens ZKVÜ eine konsequente Kontrolle des ruhenden Verkehrs gewährleistet werden kann.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ehe es zu einer Umsetzung des neuen Parkraumkonzepts kommt, sollen die betroffenen Bürger über die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen informiert werden. Dabei sollen die Bewohner ihre Fragen und Wünsche rund um das Bewohnerparken an die Verwaltung richten können. Auch Wünsche und Anregung bezüglich der Detailplanung werden in diesem Zusammenhang gerne entgegengenommen. Allerdings soll bei dieser Veranstaltung nicht die Maßnahme an sich in Frage gestellt werden, sondern es soll die Möglichkeit zur Diskussion über die Art der Umsetzung bestehen.

Anschließend wird das vorgesehene Konzept umgesetzt und bedarf ab diesem Zeitpunkt einer regelmäßigen Kontrolle durch den ZKVÜ.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Übersichtsplan zur Neuordnung des öffentlichen Parkraums

Anlage 2 – Geplante Anzahl der Bewohnerstellplätze