Betreff
StUB - Aktueller Sachstand Juli 2014 und weitere Vorgehensweise
Vorlage
613/010/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Sachstand: Gründung eines kommunalen Zweckverbandes StUB

Am 18.06.2014 fanden Spitzengespräche von OB Dr. Maly, OB Dr. Janik und LR Tritthart sowie anschließend mit Staatsminister Herrmann zur weiteren Vorgehensweise statt. Erörtert wurde das weitere Vorgehen zur Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn. Dabei müssen die gemeinsamen, aber auch die unterschiedlich gelagerten Belange des Landkreises und der beiden kreisfreien Städte berücksichtigt und dessen in Satzung und Funktionsbeschreibung aufgenommen werden.

 

Ein erster Satzungsentwurf für den Zweckverband befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den juristischen Experten der Aufgabenträger sowie der Reg. v. Mfr. als zuständiger Aufsichtsbehörde. Aufgrund steuerrechtlicher Belange (d.h. Vermeidung der Vorsteuer) ist davon auszugehen, dass dem Zweckverband StUB die Aufgaben Planung, Bau und Betrieb zu übertragen sind. Klärungsbedarf besteht insbesondere noch für folgende Themen:

-       Klärung der Ausstiegsmöglichkeit aus dem Projekt

-       Klärung der jeweiligen Mittelbereitstellung

-       Funktion des Zweckverbandes

-       Gremien

Mit Gründung des Zweckverbandes werden diesem sämtliche Aufgaben übertragen. Hierfür sind auch die notwendigen Personalressourcen sowie die Schnittstellen zwischen Zweckverband und Fachdienststellen in einer ergänzenden Funktionsbeschreibung noch zu definieren.

 

Die Behandlung des Themas Zweckverband in den beiden Stadträten und im Kreistag soll möglichst zeitgleich und im gleichen Wortlaut voraussichtlich September 2014 erfolgen.

 

 

Sachstand: Verbesserte Förderbedingungen

Im Rahmenantrag zur Aufnahme in das GVFG-Programm des Bundes vom Oktober 2012 ergab sich für die Stadt Erlangen, unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Förderbedingungen, ein Eigenanteil an Fahrweg und Planung (s. Anlage 1) in Höhe von 92.116 T. €. Dies entspricht 56,7 % der Gesamtkosten.

 

Von den drei Projektpartnern war bereits mehrfach gegenüber den Zuschussgebern gefordert worden, diese Förderbedingungen zu verbessern. Dies betrifft zum einen die generelle Erhöhung der Förderquote von 80 auf 90 %, zum anderen auch die Förderung von straßenbündigem Bahnkörper. Nach den hierzu bereits erfolgten Abstimmungen mit den Zuschussgebern muss davon ausgegangen werden, dass eine Änderung der bundesweit geltenden und im Jahr 2019 auslaufenden Förderbedingungen im Rahmen der Verhandlungen über das GVFG beraten werden. Unabhängig davon wäre eine Anpassung der Landesförderung aber zulässig.

 

Ein Szenario, das die Forderungen der drei Projektpartner aufgreifen würde, könnte daher eine Erhöhung der Landesförderung von 20 auf 30 % sein, die auch die Streckenabschnitte mit straßenbündigem Bahnkörper beinhalten würde. Gemäß dieser in Anlage 2 dargestellten Berechnung ergäben sich im Rahmenantrag für das Gesamtprojekt zusätzliche Fördermittel in Höhe von 45.188 T. €, der Eigenanteil der Stadt Erlangen würde um 25.994 T. € auf 66.122 T. € reduziert. Ziel sollte aber sein, die Förderhöhe von insgesamt 90 % auch auf den straßenbündigen Bahnkörper zu erweitern. Der Eigenanteil der Stadtanteil könnte hierdurch weiter auf 50.228 T. € reduziert werden (s. Szenario 2).

 

Die Förderbedingungen waren auch Gegenstand des o.g. Spitzengespräches mit Staatsminister Herrmann am 18.06.2014.

 

 

Sachstand: Vorbereitende Planungen zur Erstellung des Zuschussantrages

Die vertiefte Untersuchung von 19 in der Standardisierten Bewertung genannten Ingenieurbauwerken auf Machbarkeit und Kosten durch die drei Projektpartner Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen und LKR Erlangen-Höchstadt ist weitgehend fertiggestellt. Hierbei wurden bisher keine kritischen Ergebnisse festgestellt.

 

Die Unterführung des Erlanger Hauptbahnhofes durch die StUB wird bekanntlich seit 2014 durch ein externes Ingenieurbüro vertieft auf technische Durchführung, Kosten und Auswirkungen im umliegenden Straßenraum untersucht. Basierend auf den ersten Zwischenergebnissen erscheint die Unterführung im kalkulierten Kostenrahmen machbar. Die vollständigen Ergebnisse der Untersuchung sollen nach der Sommerpause vorliegen.

 

Für die Verwendung der 2014 vom Stadtrat genehmigten Planungsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro läuft derzeit das Vergabeverfahren zum Einsatz eines externen Vergabemanagers. Mit dessen Hilfe sollen die europaweit durchzuführenden Vergabeverfahren gemäß HOAI so durchgeführt werden, dass die Vergabe noch 2014 möglich ist. Diese Planungen sind Bestandteil des formalen Zuschussantrages und beinhalten die StUB-Trassierung von der Stadtgrenze (Tennenlohe) bis zum Zentrum (Arcaden) gemäß Standardisierter Bewertung. Ergänzend soll eine alternative Streckenführung unter Berücksichtigung des Siemens-Campus als Machbarkeitsstudie untersucht werden.

 

Vom Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde die Prüfung einer möglichen Linienverlängerung des Westastes von Herzogenaurach in den westlichen Landkreis Richtung Höchstadt/Aisch für sinnvoll gehalten. Im o.g. Spitzengespräch sowie mit der VGN GmbH wurde vereinbart, hierfür eine Sensitivitätsuntersuchung zu beauftragen; die Finanzierung soll – analog zur Sensitivitätsuntersuchung S-Bahn – durch die drei Gebietskörperschaften und den ZVGN erfolgen. Diese Untersuchung ist unabhängig vom derzeit laufenden Zuschussverfahren.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 - Finanzierungsplan StUB gemäss Rahmenantrag 2012

Anlage 2 - Finanzierungsplan StUB mit veränderten Förderbedingungen