Betreff
Sachstandsbericht des Sozialamts zur SGB II Umsetzung in der Stadt Erlangen
Vorlage
50/008/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Der aktuelle Sachstandsbericht des Sozialamts zur SGB II Umsetzung in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.


1.    Aktuelle Zahlenentwicklung

Bei der Anzahl der SGB II Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Erlangen hat sich seit dem letzten Sachstandsbericht eine geringfügige Verringerung der Fallzahl ergeben, sodass in etwa wieder der Stand vom Januar 2014 erreicht ist. Dagegen gab es – verglichen mit den Januar-Zahlen – leichte Anstiege bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (+32), bei den Sozialgeldempfängern (+32) und bei der Gesamtzahl der SGB II beziehenden Personen in Erlangen (+64).

Bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Erlangen setzt sich die seit Jahresbeginn feststellbare gegenläufige Entwicklung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III unvermindert fort. Während die Anzahl der Arbeitslosen SGB II Empfänger seit Januar konstant angestiegen ist (bis Mai 2014 um 45 Personen, bis Juni sogar um 93 Personen), ist die Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB III im Zeitraum Januar bis Mai 2014 konstant um 150 Personen gesunken. Bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist im Rechtskreis SGB II sicherlich das schwierigere Klientel zu betreuen – trotzdem sollte diese Entwicklung Anlass zur Sorge geben.

 

2.    Problematik der vorläufigen Haushaltsführung

Noch ist derzeit nicht bekannt, wann in Berlin der Bundeshaushalt 2014 beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Bis dahin gelten für den Einsatz von Bundesmitteln im Bereich des SGB II die sog. Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Danach sind seit Jahresanfang nicht nur für die Erbringung von Eingliederungsleistungen durch die GGFA, sondern auch für die Finanzierung der Verwaltungskosten des Jobcenters insgesamt lediglich 45 % der eingeplanten Haushaltsansätze zur Bewirtschaftung freigegeben (obwohl es sich bei den Verwaltungskosten überwiegend um gesetzliche, bzw. vertragliche Pflichtleistungen handelt).

Da von vorneherein absehbar war, dass spätestens im Juni dieser freigegebene Anteil von 45 % nicht mehr zur Begleichung aller laufenden Kosten des Jobcenters ausreichen würde und damit die Notwendigkeit einer kommunalen Vorfinanzierung drohte, wurde von Seiten der kommunalen Spitzenverbände im Laufe des Mai 2014 ein Vorstoß unternommen um eine Abhilfe durch das BMAS zu erreichen. Diesem Wunsch ist das BMAS jedoch nicht nachgekommen. Vielmehr wurde in einem Schreiben vom Juni 2014 vom BMAS darauf verwiesen, dass die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt zu beachten seien. Es wurde lediglich die Möglichkeit eröffnet vorzeitig Umschichtungen von Haushaltsmitteln aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Jobcenter Erlangen Gebrauch gemacht, um eine Vorfinanzierung über den städtischen Haushalt vermeiden zu können.

 

3.    Sonstige Entwicklungen im Jobcenter Erlangen

Im Übrigen hat es seit der letzten Sachstandsberichterstattung vom 04.06.2014 im Jobcenter Erlangen keine nennenswerten neuen Entwicklungen gegeben.

·         Auf die eingereichte Klage der Stadt Erlangen zum Landessozialgericht Bayern gegen den Bund wegen der im Dezember 2013 verweigerten Auszahlung von ca. 170.000 € laufender Betriebsmittel für das Jobcenter ist bisher noch keine Klageerwiderung durch den Bund eingegangen

·         Um den bereits eingetretenen, bzw. unmittelbar bevorstehenden personellen Engpass in der Sachbearbeitung für die nächsten Monate zu überbrücken, wurde das Sachbearbeiterpersonal um 2 Mitarbeiterinnen verstärkt, die eigentlich mit anderen Aufgaben betraut sind. Darüber hinaus wurde ein Sachbearbeiter-Zimmer mit 2 Arbeitsplätzen geschlossen – die entsprechenden Fälle wurden auf alle übrigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zusätzlich aufgeteilt. Durch diese nicht besetzten Sachbearbeiter-Arbeitsplätze wird sich im finanziellen Ergebnis des Jobcenters ein spürbares Defizit ergeben, weil zwar ein Großteil der Sachkosten (z.B. Miete an das Gebäudemanagement) weiterläuft, vom Bund aber für unbesetzte Arbeitsplätze keinerlei Sachkostenerstattung geleistet wird.

·         Auch bei der Prüfung der Jahresabrechnungen hat sich seit dem letzten Sachstandsbericht keine neue Entwicklung ergeben. Die Abrechnung für 2012 befindet sich nach wie vor in der Prüfung durch das BMAS. Die Abrechnung für 2013 konnte zwischenzeitlich – nach Abschluss der Vorprüfung durch das städtische Revisionsamt – ebenfalls in Berlin eingereicht werden.

 


Anlagen:        1. Eckwerte

                        2. Mittelverbrauch

                        3. Sachstandsbericht GGFA