Der aktuelle Sachstandsbericht des Sozialamts zur SGB II Umsetzung in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
1.
Aktuelle
Zahlenentwicklung
Bei der Anzahl der SGB II
Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Erlangen hat sich seit dem letzten
Sachstandsbericht eine geringfügige Verringerung der Fallzahl ergeben, sodass
in etwa wieder der Stand vom Januar 2014 erreicht ist. Dagegen gab es –
verglichen mit den Januar-Zahlen – leichte Anstiege bei den erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen (+32), bei den Sozialgeldempfängern (+32) und bei der
Gesamtzahl der SGB II beziehenden Personen in Erlangen (+64).
Bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in
Erlangen setzt sich die seit Jahresbeginn feststellbare gegenläufige
Entwicklung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III unvermindert fort. Während
die Anzahl der Arbeitslosen SGB II Empfänger seit Januar konstant angestiegen
ist (bis Mai 2014 um 45 Personen, bis Juni sogar um 93 Personen), ist die
Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB III im Zeitraum Januar bis Mai 2014
konstant um 150 Personen gesunken. Bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist
im Rechtskreis SGB II sicherlich das schwierigere Klientel zu betreuen –
trotzdem sollte diese Entwicklung Anlass zur Sorge geben.
2.
Problematik
der vorläufigen Haushaltsführung
Noch ist derzeit nicht bekannt, wann in
Berlin der Bundeshaushalt 2014 beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Bis dahin
gelten für den Einsatz von Bundesmitteln im Bereich des SGB II die sog. Regeln
der vorläufigen Haushaltsführung. Danach sind seit Jahresanfang nicht nur für
die Erbringung von Eingliederungsleistungen durch die GGFA, sondern auch für
die Finanzierung der Verwaltungskosten des Jobcenters insgesamt lediglich 45 %
der eingeplanten Haushaltsansätze zur Bewirtschaftung freigegeben (obwohl es
sich bei den Verwaltungskosten überwiegend um gesetzliche, bzw. vertragliche
Pflichtleistungen handelt).
Da von vorneherein absehbar war, dass
spätestens im Juni dieser freigegebene Anteil von 45 % nicht mehr zur
Begleichung aller laufenden Kosten des Jobcenters ausreichen würde und damit
die Notwendigkeit einer kommunalen Vorfinanzierung drohte, wurde von Seiten der
kommunalen Spitzenverbände im Laufe des Mai 2014 ein Vorstoß unternommen um
eine Abhilfe durch das BMAS zu erreichen. Diesem Wunsch ist das BMAS jedoch
nicht nachgekommen. Vielmehr wurde in einem Schreiben vom Juni 2014 vom BMAS
darauf verwiesen, dass die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt
zu beachten seien. Es wurde lediglich die Möglichkeit eröffnet vorzeitig
Umschichtungen von Haushaltsmitteln aus dem Eingliederungstitel in den
Verwaltungstitel zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Jobcenter
Erlangen Gebrauch gemacht, um eine Vorfinanzierung über den städtischen
Haushalt vermeiden zu können.
3.
Sonstige
Entwicklungen im Jobcenter Erlangen
Im Übrigen hat es seit der letzten
Sachstandsberichterstattung vom 04.06.2014 im Jobcenter Erlangen keine
nennenswerten neuen Entwicklungen gegeben.
·
Auf die
eingereichte Klage der Stadt Erlangen zum Landessozialgericht Bayern gegen den
Bund wegen der im Dezember 2013 verweigerten Auszahlung von ca. 170.000 €
laufender Betriebsmittel für das Jobcenter ist bisher noch keine Klageerwiderung
durch den Bund eingegangen
·
Um den
bereits eingetretenen, bzw. unmittelbar bevorstehenden personellen Engpass in
der Sachbearbeitung für die nächsten Monate zu überbrücken, wurde das
Sachbearbeiterpersonal um 2 Mitarbeiterinnen verstärkt, die eigentlich mit anderen
Aufgaben betraut sind. Darüber hinaus wurde ein Sachbearbeiter-Zimmer mit 2 Arbeitsplätzen
geschlossen – die entsprechenden Fälle wurden auf alle übrigen Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter zusätzlich aufgeteilt. Durch diese nicht besetzten Sachbearbeiter-Arbeitsplätze
wird sich im finanziellen Ergebnis des Jobcenters ein spürbares Defizit
ergeben, weil zwar ein Großteil der Sachkosten (z.B. Miete an das
Gebäudemanagement) weiterläuft, vom Bund aber für unbesetzte Arbeitsplätze keinerlei
Sachkostenerstattung geleistet wird.
·
Auch bei
der Prüfung der Jahresabrechnungen hat sich seit dem letzten Sachstandsbericht
keine neue Entwicklung ergeben. Die Abrechnung für 2012 befindet sich nach wie
vor in der Prüfung durch das BMAS. Die Abrechnung für 2013 konnte zwischenzeitlich
– nach Abschluss der Vorprüfung durch das städtische Revisionsamt – ebenfalls
in Berlin eingereicht werden.
Anlagen: 1. Eckwerte
2. Mittelverbrauch
3. Sachstandsbericht GGFA