Betreff
Offene Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII
hier: Bericht über die Situation im Treffpunkt Röthelheimpark
Vorlage
51/009/2014
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Wie in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. Mai 2014 angekündigt, werden nach dem Schwerpunkt „Ausbau der Kindertagesbetreuung“ in der letzten Legislaturperiode in der neuen Sitzungsperiode 2014-2020 wieder verstärkt andere Aufgaben der Jugendhilfe in den Fokus gestellt.

In der heutigen Sitzung wird die Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII Schwerpunkt sein. Sie ist neben der Förderung der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit eine tragende Säule der Jugendhilfe.

 

Der Auftrag der Jugendarbeit wird gemäß § 11 SGB VIII wie folgt beschrieben wird:

Jugendarbeit soll zur Förderung der Entwicklung junger Menschen dienen, an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Ziel ist es, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen, sie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sie zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.

Schwerpunkte sind außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die auch in Form von Sport, Spiel und Gesellschaft erfolgen kann. Sie findet stets im Bezug zur Lebenswelt der Jugendlichen (Familie, Schule, Arbeit) statt. Ebenfalls dazu gehören internationale Jugendbegegnung sowie Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung.

Die Kinder- und Jugendarbeit leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag, den Auftrag aus § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu verwirklichen, nämlich junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen. Sie ist eine wichtige präventive und integrative Maßnahme, die jungen Menschen eine optimale Entwicklung, insbes. ihrer persönlichen und sozialen Kompetenzen, ermöglicht. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen.

 

Kinder- und Jugendarbeit wird angeboten in offenen Angeboten der öffentlichen Jugendhilfe, von anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie von anderen Trägern der Jugendarbeit in Form von Offener Kinderarbeit (OKA), Offener Jugendarbeit (OJA), Jugendtreffs, etc. Sie sind heute wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten.

 

Das stadtweite Angebot der Jugendarbeit wird derzeit von der Jugendhilfeplanung im Auftrag des Jugendhilfeausschusses überprüft, da der letzte Teilplan zu dieser Thematik aus dem Jahre 1999 stammt. Unter Beteiligung der Zielgruppe und Experten wird die Jugendhilfeplanung den aktuellen Bedarf von Jugendarbeit in ihrem breiten Spektrum formulieren.

 

In Erlangen gibt es verschiedene Beispiele für gelungene Kinder und Jugendarbeit. Beispielhaft soll heute die „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ des Treffpunkts Röthelheimpark vorgestellt werden.

Die Entwicklung dieser Erfolgsgeschichte ist auf das besondere Engagement des Stadtjugendrings zusammen mit der Kirchengemeinde St. Matthäus zurückzuführen. Sowohl der Stadtrat, der Jugendhilfeausschuss sowie die Verwaltung des Jugendamts begleiten und unterstützen die Arbeit im Treffpunkt Röthelheimpark seit Jahren wohlwollend. Dies drückt sich u.a. in dem in den letzten Jahren gestiegenen Einsatz von Zuschussmitteln aus, den die Trägergemeinsaft überzeugend einfordert und durch regelmäßige Evaluation und Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss transparent darlegt.

 

Im Folgenden wird diese Entwicklung sowohl schriftlich mit Ausführungen zu Besucherzahlen, Bedarfslagen, Lösungsangeboten und Personalausstattung (s. Anlagen) als auch durch einen mündlichen Vortrag der Mitarbeiter/innen des Treffpunkts erläutert.

 

 


Anlagen: