Betreff
Konzept JoA-plus (JoA = Jugend ohne Arbeit oder auch Jungarbeiterklasse)
Vorlage
511/004/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Konzeption und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Verwaltung prüft, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten 2015 möglich sind und stellt ggf. entsprechende Anträge. 


Sachbericht:

Der Übergang Schule - Beruf ist komplex und nicht immer gelingt dieser Übergang problemlos. Insbesondere Jugendliche mit schwachen Schulleistungen und/ oder Migrationshintergrund, sowie Jugendliche aus sozial belasteten Familienverhältnissen haben in diesem für das weitere Leben wichtigen Schritt teilweise erhebliche Probleme. Gelingt aber dieser Übergang im jungen Erwachsenenalter nicht, so drohen diesen Menschen im weiteren Verlauf ihres Erwerbsleben immer wieder Brüche mit längeren Perioden von Arbeitslosigkeit bis hin zum Status eines Langzeitarbeitslosen mit den bekannten Auswirkungen im familiären Bereich, aber auch für die Leistungen im Transfersystem. Umso wichtiger ist hier ein gelingender Übergang, auch für junge Menschen, die ungünstige Startchancen haben. Diese jungen Menschen brauchen eine intensive Begleitung und häufig auch eine Nachschulung/ Nachqualifizierung in den schulischen Fertigkeiten und in sozialen Kompetenzen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht aus einer Studie 2014 zur Thematik Jobs für Geringqualifizierte die Schlussfolgerung: "Die gravierenden Beschäftigungsprobleme der Geringqualifizierten lassen sich nur langfristig lösen", heißt es in der Studie. "Dabei ist die Anhebung des Bildungsniveaus zentral." Hierzu gehören vor allem präventive Maßnahmen, wie die Vermeidung von Schul- und Ausbildungsabbrüchen, eine bessere Berufsorientierung sowie die gezielte Fort- und Weiterbildung (zitiert aus Spiegel online). Große Teile der angesprochenen Maßnahmen geht das Projekt JoA-Plus offensiv an.

 

Vorgeschichte

Der Bereich Übergang Schule - Erwerbsleben wurde im Jugendhilfeausschuss am 7.3.2013 und am 21.11.2013 beschlussmäßig mit Aufträgen an die Verwaltung behandelt. Der Jugendhilfeausschuss am 7.3.2013 beauftragte die Verwaltung, „Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer Verbesserung des Übergangs Schule/ Beruf führen und die Zahl der Abbrüche bei Ausbildungsverhältnissen reduziert“. Die Verwaltung hat sich entschieden, diesen Auftrag in unterteilten Unterprojekten anzugehen, die dem Gesamtprojekt  untergeordnet sind und als ein gesamtes Ganzes ihre volle Wirkung entfalten.

 

 

 

Kompetenzagentur

Zunächst wurde die bewährte Einrichtung der Kompetenzagentur, die sich schwerpunktmäßig an alle besonders benachteiligten Jugendlichen in der Stadt, die nach der Schule den Übergang mit Unterstützung der bestehenden Unterstützungssysteme nicht erreichten oder den Zugang zu diesen Unterstützungssystemen aus eigenen Antrieb nicht schafften, richtet, in ihrer Existenz gesichert. Die Kompetenzagentur konnte aufgrund der Fortsetzung ihrer Arbeit den Einsatzbereich  erweitern, sie kann nun auch Jugendliche deren Fortsetzung ihrer Ausbildung gefährdet ist, offensiv angehen und umgehende Unterstützung anbieten. Diese Form der Unterstützung findet an der Berufsschule in enger Abstimmung mit der Berufsschule und der Jugendsozialarbeit an Schulen statt. So ist es in Einzelfällen gelungen, den Abbruch des Ausbildungsverhältnisses zu verhindern. Weiter wurde die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe intensiviert. In geeigneten Einzelfällen wurde arbeitsteilig vorgegangen. So konnte in einigen Fällen der Umfang der Hilfe zur Erziehung reduziert werden bzw. wurde eine Hilfe zur Erziehung gar nicht erforderlich.

 

Ampel-Konzept

Mit den Mittelschulen, JAZ e.V., der GGFA und dem Jugendamt wurde parallel das sogenannte „Ampel-Konzept“ zur frühzeitigen Erfassung von ggf. ungeklärten Situationen nach Schulabschluss entwickelt (vgl. Jugendhilfeausschuss vom 7.3.2014). Dieses Konzept wurde inzwischen nach dem diesjährigen Zwischenzeugnis erstmalig in die Praxis umgesetzt und von allen Beteiligten, u.a. war die Arbeitsagentur dabei, als ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept im Bereich des Übergangs Schule - Ausbildung bezeichnet. Jugendlichen deren Aussicht auf einen Ausbildungsplatz zum Zwischenzeugnis als ungünstig bewertet wurde  wurden Unterstützung und Begleitung durch die Kompetenzagentur angeboten. An den Auswertungsgesprächen nahm auch das strategische Übergangsmanagement auf informatorischer Basis teil.

 

Konzept JoA-Plus (JoA = Jugend ohne Arbeit oder auch Jungarbeiterklasse)

Trotz der inzwischen auch in Erlangen erheblichen Verbesserung auf dem Lehrstellenmarkt ist festzustellen, dass zu Beginn des Schuljahrs 2013/14  36 Jugendliche in die JoA-Klasse eingeschult wurden. Im Laufe des Jahres stieg diese Zahl, meist weil das Ausbildungsverhältnis aufgelöst wurde auf 88 junge Menschen. (Hier sind auch die 19 jungen Menschen, die das BVJ besuchen, beinhaltet). Die Gründe für die Beendigung der Ausbildungsverhältnisse lagen schwerpunktmäßig im Bereich soziale Defizite, Fehlverhalten, mangelnde schulischen Fertigkeiten, falsche Vorstellungen über den Beruf bei Antritt der Lehrstelle. Es gab aber auch andere Gründe, die nicht bei den Auszubildenden lagen.

Der überwiegende Teil der jungen Menschen in der JoA - Klasse hat folgende Problemkonstellation(en):

  teilweise keinen Schulabschluss, teilweise Abgang vor der 9. Klasse

  Schulabschluss mit unterdurchschnittlichen Noten

   noch nicht berufs-/ ausbildungsreif

   haben keine berufliche Orientierung

   keinen Ausbildungsplatz gefunden

   Ausbildungsabbruch (verschuldet und unverschuldet) während der Probezeit

   oft keine Unterstützung im sozialen Umfeld

   soziale Belastungsfaktoren im sozialen Umfeld

 

Eine Arbeitsgemeinschaft an der staatlichen Berufsschule bestehend aus: Herrn Schreiner (stellvertretender Schulleiter der Berufsschule), Herrn Bilke (Klassenleiter der JoA-Klasse), Frau Mehl (Jugendsozialarbeiterin an der Berufsschule), Herrn Strößenreuther (Sachgebietsleiter der Jugendsozialarbeit an Schulen) und Herrn Maisch (Leiter der Jugendprojekte GGFA AöR) entwickelte das Projekt JoA-plus. Das strategische Übergangsmanagement wurde informiert.

Berufsschulpflichtige junge Menschen ohne Ausbildung werden bisher wöchentlich an einem Tag in der Berufsschule beschult (Jugend ohne Ausbildung = JoA-Klasse). Bei den vielfältigen Bedarfslagen (siehe oben) dieser jungen Menschen ist dies bei weitem nicht ausreichend, um sie zügig und nachhaltig (wieder) in eine Ausbildungsstelle vermitteln zu können. Es wurde daher eine Konzeption entwickelt, die die Klärung des Förderbedarfs zentral an den Beginn weiterer Aktivitäten stellt. Der daraus resultierende individuelle Förderplan wird in Abstimmung mit dem Fachteam an der Berufsschule und dem Teilnehmer erstellt. Bei Jugendlichen, die bereits das Ampel-Konzept durchlaufen haben, können diese Ergebnisse zu der Gesamtaufnahme zusätzlich heran gezogen werden. Die Diagnose ist Grundlage des Förderplans, der weitere Schritte in einem aus einzelnen Modulen bestehenden Vorgehen zusammengefasst. Mögliche Module, die die Konzeption JoA-Plus vorsieht sind: Entwicklung beruflich relevanter Sozialkompetenzen, sozialpädagogische Begleitung, Lotsenfunktion ins kommunale Hilfesystem, Berufsfelderkundung und Berufsorientierung, intensive Bewerbungsunterstützung, gecoachte betriebliche Praktika und Vorbereitung auf den externen Mittelschulabschluss.

 

Die zentralen Elemente der Konzeption sind:

       Enge und abgestimmte Kooperation aller Aktivitäten zwischen Berufsschule, Jugendhilfe (JaS), Agentur für Arbeit, GGFA Kompetenzagentur und SGB II-Träger.

       Koordination, Weiterentwicklung und Evaluation im Rahmen einer regelmäßig tagenden Steuerungsgruppe aus den oben genannten Akteuren und geplanter Teilnahme der Stabsstelle strategisches Übergangsmanagement der Stadt Erlangen.

       Modular konzipierte Förderangebote, die auf der Grundlage einer gemeinsam abgestimmten Förderplanung (Partizipation des Jugendlichen) durch die oben genannten Akteure und deren Fachkräfte angeboten werden.

       Die Konzeption wurde entlang den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Gelingende Übergänge im Jugendalter) entwickelt.

Um dieses Konzept zu realisieren, bedarf es neben der oben dargestellten Kooperation zusätzlicher personeller Ressourcen im Umfang von 20 Stunden einer sozialpädagogischen Fachkraft.

Die sozialpädagogische Fachkraft ist für folgende Aufgaben zuständig:

       Steuerung und Koordination  des Ablauf des Konzeptes in enger Abstimmung mit der Steuergruppe

       Fachliche Begleitung und Entwicklungsplanung der Teilnehmer am Konzept

       Sozialpädagogische Teilbegleitung und Einzelcoaching in Kooperation mit Jugendsozialarbeit an Schulen, soweit erforderlich auch nachgehende Arbeit

       Mitwirkung am Eingangsdiagnoseverfahren, Erstellung und ggf. Fortschreibung des Förderplans

       Steuerung und Operationalisierung der gecoachten betrieblichen Praktika und Bewerbungsaktivitäten

Die Kooperationspartner sind für folgende Modulbeiträge in der Umsetzung zuständig:

    Die GGFA-AöR für Koordination und sozialpädagogische Begleitung von JoA-Plus, Training beruflicher Kompetenzen, Lotsenfunktion ins kommunale Hilfssystem, gecoachte betriebliche Praktika und Vorbereitung auf den externen Mittelschulabschluss.

    JAZ e.V. begleitet den Übergang der Schüler aus den Mittelschulen in die Berufsschule, individuelle Zusammenarbeit in der Fortführung.

    Die Agentur für Arbeit führt die Module Berufsberatung, Berufsfelderkundung und Berufsorientierung durch und macht Vorschläge für Ausbildungsfirmen und Aufnahme  der Einstiegsqualifikation.

    Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) unterstützt junge Menschen bei persönlichen Krisen und schwierigen Lebenslagen und kooperiert mit anderen sozialen Einrichtungen. Weiter werden die Module sozialpädagogische Beratung und Gesprächsangebote, sowie themenspezifische Workshops abgedeckt.

    Die Berufsschule stellt die Räumlichkeiten und die notwendigen technischen Voraussetzungen.

 

Rechtlicher Rahmen und Finanzierung

Rechtsgrundlage für das vorgestellte Konzept JoA plus ist § 13 SGB VIII. Die Pflichtaufgabe regelt, dass jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt fördern.

 

Bei der Entwicklung des Konzeptes gab es die begründete Annahme, dass eine solche Maßnahme aus dem Europäischen Sozialfond Bayern unterstützt werden könnte. Bis heute sind allerdings die Förderkriterien für 2014 noch nicht veröffentlicht, so dass eine Beantragung auch nicht möglich ist. Interne Nachfragen beim Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, haben ergeben, dass eine Förderung des Projekts in 2014 (voraussichtlich) nicht möglich ist. Es wurde uns empfohlen, im Rahmen der nächsten Förderperiode erneut zu versuchen, eine Förderanfrage zu stellen.

In 2014 sind die finanziellen Mittel im Budget des Jugendamtes vorhanden. Für 2015 sind entsprechende Förderanträge für Fördermittel aus dem europäischen Sozialfond Bund und Bayern zu stellen. Die Eigenmittel sind im Rahmen des Haushalts 2015 an zu melden.

Bei 20 Teilnehmern errechnen sich monatliche Kosten in Höhe von etwa 270 € pro Teilnehmer. Ein Betrag, der im Vergleich zu ambulanten Hilfen zur Erziehung als sehr günstig angesehen werden muss. Bei stationären Hilfen mit integrierter beruflichen Ausbildung kostet ein Tag im Berufsbildungswerk etwa 70 € alleine für die Ausbildung. Es kommen hier für den Regelfall für die internatsmäßige Unterbringung etwa 50 € pro Tag dazu.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vermittlung der Teilnehmer in eine reguläre betriebliche Ausbildungsstelle

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Förderung und Vorbereitung der Teilnehmer auf eine Ausbildung mit Durchführung der modularen Angebote, u.a. mit Klärung des Förderbedarfs, Aufstellung eines individuellen Förderplans und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Berufsschule, Jugendsozialarbeit an Schulen, Agentur für Arbeit und GGFA erbringen in Abstimmung die Leistungen. Der erste Durchlauf soll im Schuljahr 2014/ 2015 erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten: in 2014

€ 13.500

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Die Gesamtkosten für ein Jahr betragen ca. 54.000,00 €, in 2014 werden 13.500,00 € benötigt. Die Kosten für 2015 in Höhe von 40.500,00 € müssen für den HH 2015 angemeldet werden.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: