Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Konzeption und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Verwaltung prüft, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten 2015 möglich sind und stellt ggf. entsprechende Anträge.
Sachbericht:
Der Übergang
Schule - Beruf ist komplex und nicht immer gelingt dieser Übergang problemlos.
Insbesondere Jugendliche mit schwachen Schulleistungen und/ oder
Migrationshintergrund, sowie Jugendliche aus sozial belasteten Familienverhältnissen haben in diesem für das weitere Leben
wichtigen Schritt teilweise erhebliche Probleme. Gelingt aber dieser Übergang
im jungen Erwachsenenalter nicht, so drohen diesen Menschen im weiteren Verlauf
ihres Erwerbsleben immer wieder Brüche mit längeren Perioden von
Arbeitslosigkeit bis hin zum Status eines Langzeitarbeitslosen mit den
bekannten Auswirkungen im familiären Bereich, aber auch für die Leistungen im
Transfersystem. Umso wichtiger ist hier ein gelingender Übergang, auch für
junge Menschen, die ungünstige Startchancen haben. Diese jungen Menschen
brauchen eine intensive Begleitung und häufig auch eine Nachschulung/
Nachqualifizierung in den schulischen Fertigkeiten und in sozialen Kompetenzen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht aus einer Studie
2014 zur Thematik Jobs für Geringqualifizierte die Schlussfolgerung: "Die gravierenden
Beschäftigungsprobleme der Geringqualifizierten lassen sich nur langfristig
lösen", heißt es in der Studie. "Dabei ist die Anhebung des
Bildungsniveaus zentral." Hierzu gehören vor allem präventive Maßnahmen,
wie die Vermeidung von Schul- und Ausbildungsabbrüchen, eine bessere
Berufsorientierung sowie die gezielte Fort- und Weiterbildung (zitiert aus
Spiegel online). Große Teile der angesprochenen Maßnahmen geht das Projekt
JoA-Plus offensiv an.
Vorgeschichte
Der Bereich
Übergang Schule - Erwerbsleben wurde im Jugendhilfeausschuss am 7.3.2013 und am
21.11.2013 beschlussmäßig mit Aufträgen an die Verwaltung behandelt. Der Jugendhilfeausschuss
am 7.3.2013 beauftragte die Verwaltung, „Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer
Verbesserung des Übergangs Schule/ Beruf führen und die Zahl der Abbrüche bei
Ausbildungsverhältnissen reduziert“. Die Verwaltung hat sich entschieden,
diesen Auftrag in unterteilten Unterprojekten anzugehen, die dem
Gesamtprojekt untergeordnet sind und als
ein gesamtes Ganzes ihre volle Wirkung entfalten.
Kompetenzagentur
Zunächst wurde
die bewährte Einrichtung der Kompetenzagentur, die sich schwerpunktmäßig an
alle besonders benachteiligten Jugendlichen in der Stadt, die nach der Schule
den Übergang mit Unterstützung der bestehenden Unterstützungssysteme nicht
erreichten oder den Zugang zu diesen Unterstützungssystemen aus eigenen Antrieb
nicht schafften, richtet, in ihrer Existenz gesichert. Die Kompetenzagentur
konnte aufgrund der Fortsetzung ihrer Arbeit den Einsatzbereich erweitern, sie kann nun auch Jugendliche
deren Fortsetzung ihrer Ausbildung gefährdet ist, offensiv angehen und
umgehende Unterstützung anbieten. Diese Form der Unterstützung findet an der Berufsschule in
enger Abstimmung mit der Berufsschule und der Jugendsozialarbeit an Schulen
statt. So ist es in Einzelfällen gelungen, den Abbruch des
Ausbildungsverhältnisses zu verhindern. Weiter wurde die Zusammenarbeit mit dem
Allgemeinen Sozialdienst, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe intensiviert. In geeigneten
Einzelfällen wurde arbeitsteilig vorgegangen. So konnte in einigen Fällen der
Umfang der Hilfe zur Erziehung reduziert werden bzw. wurde eine Hilfe zur
Erziehung gar nicht erforderlich.
Ampel-Konzept
Mit den
Mittelschulen, JAZ e.V., der GGFA und dem Jugendamt wurde parallel das sogenannte
„Ampel-Konzept“ zur frühzeitigen Erfassung von ggf. ungeklärten Situationen
nach Schulabschluss entwickelt (vgl. Jugendhilfeausschuss vom 7.3.2014). Dieses
Konzept wurde inzwischen nach dem diesjährigen Zwischenzeugnis erstmalig in die
Praxis umgesetzt und von allen Beteiligten, u.a. war die Arbeitsagentur dabei,
als ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept im Bereich des Übergangs Schule -
Ausbildung bezeichnet. Jugendlichen deren Aussicht auf einen Ausbildungsplatz zum
Zwischenzeugnis als ungünstig bewertet wurde
wurden Unterstützung und Begleitung durch die Kompetenzagentur
angeboten. An den Auswertungsgesprächen nahm auch das strategische
Übergangsmanagement auf informatorischer Basis teil.
Konzept
JoA-Plus (JoA = Jugend
ohne Arbeit oder auch Jungarbeiterklasse)
Trotz der
inzwischen auch in Erlangen erheblichen Verbesserung auf dem Lehrstellenmarkt
ist festzustellen, dass zu Beginn des Schuljahrs 2013/14 36 Jugendliche in die JoA-Klasse eingeschult
wurden. Im Laufe des Jahres stieg diese Zahl, meist weil das Ausbildungsverhältnis
aufgelöst wurde auf 88 junge Menschen. (Hier sind auch die 19 jungen Menschen,
die das BVJ besuchen, beinhaltet). Die Gründe für die Beendigung der
Ausbildungsverhältnisse lagen schwerpunktmäßig im Bereich soziale Defizite,
Fehlverhalten, mangelnde schulischen Fertigkeiten, falsche Vorstellungen über
den Beruf bei Antritt der Lehrstelle. Es gab aber auch andere Gründe, die nicht
bei den Auszubildenden lagen.
Der überwiegende
Teil der jungen Menschen in der JoA - Klasse hat folgende Problemkonstellation(en):
• teilweise keinen Schulabschluss,
teilweise Abgang vor der 9. Klasse
• Schulabschluss mit
unterdurchschnittlichen Noten
• noch nicht berufs-/ ausbildungsreif
• haben keine berufliche Orientierung
• keinen Ausbildungsplatz gefunden
•
Ausbildungsabbruch (verschuldet und unverschuldet) während
der Probezeit
• oft keine Unterstützung im sozialen
Umfeld
•
soziale Belastungsfaktoren im sozialen Umfeld
Eine
Arbeitsgemeinschaft an der staatlichen Berufsschule bestehend aus: Herrn
Schreiner (stellvertretender Schulleiter der Berufsschule), Herrn Bilke
(Klassenleiter der JoA-Klasse), Frau Mehl (Jugendsozialarbeiterin an der
Berufsschule), Herrn Strößenreuther (Sachgebietsleiter der Jugendsozialarbeit
an Schulen) und Herrn Maisch (Leiter der Jugendprojekte GGFA AöR) entwickelte
das Projekt JoA-plus. Das strategische Übergangsmanagement wurde informiert.
Berufsschulpflichtige junge Menschen ohne
Ausbildung werden bisher wöchentlich an einem Tag in der Berufsschule beschult
(Jugend ohne Ausbildung = JoA-Klasse). Bei den vielfältigen Bedarfslagen (siehe
oben) dieser jungen Menschen ist dies bei weitem nicht ausreichend, um sie
zügig und nachhaltig (wieder) in eine Ausbildungsstelle vermitteln zu können.
Es wurde daher eine Konzeption entwickelt, die die Klärung des Förderbedarfs
zentral an den Beginn weiterer Aktivitäten stellt. Der daraus resultierende
individuelle Förderplan wird in Abstimmung mit dem Fachteam an der Berufsschule
und dem Teilnehmer erstellt. Bei Jugendlichen, die bereits das Ampel-Konzept
durchlaufen haben, können diese Ergebnisse zu der Gesamtaufnahme zusätzlich
heran gezogen werden. Die Diagnose ist Grundlage des Förderplans, der weitere
Schritte in einem aus einzelnen Modulen bestehenden Vorgehen zusammengefasst.
Mögliche Module, die die Konzeption JoA-Plus vorsieht sind: Entwicklung
beruflich relevanter Sozialkompetenzen, sozialpädagogische Begleitung,
Lotsenfunktion ins kommunale Hilfesystem, Berufsfelderkundung und
Berufsorientierung, intensive Bewerbungsunterstützung, gecoachte betriebliche
Praktika und Vorbereitung auf den externen Mittelschulabschluss.
Die zentralen Elemente der Konzeption sind:
•
Enge
und abgestimmte Kooperation aller Aktivitäten zwischen Berufsschule, Jugendhilfe
(JaS), Agentur für Arbeit, GGFA Kompetenzagentur und SGB II-Träger.
•
Koordination,
Weiterentwicklung und Evaluation im Rahmen einer regelmäßig tagenden
Steuerungsgruppe aus den oben genannten Akteuren und geplanter Teilnahme der
Stabsstelle strategisches Übergangsmanagement der Stadt Erlangen.
•
Modular
konzipierte Förderangebote, die auf der Grundlage einer gemeinsam abgestimmten
Förderplanung (Partizipation des Jugendlichen) durch die oben genannten Akteure
und deren Fachkräfte angeboten werden.
•
Die
Konzeption wurde entlang den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI)
„Gelingende Übergänge im Jugendalter) entwickelt.
Um dieses Konzept zu realisieren, bedarf es
neben der oben dargestellten Kooperation zusätzlicher personeller Ressourcen im
Umfang von 20 Stunden einer sozialpädagogischen Fachkraft.
Die sozialpädagogische Fachkraft ist für
folgende Aufgaben zuständig:
•
Steuerung
und Koordination des Ablauf des
Konzeptes in enger Abstimmung mit der Steuergruppe
•
Fachliche
Begleitung und Entwicklungsplanung der Teilnehmer am Konzept
•
Sozialpädagogische
Teilbegleitung und Einzelcoaching in Kooperation mit Jugendsozialarbeit an
Schulen, soweit erforderlich auch nachgehende Arbeit
•
Mitwirkung
am Eingangsdiagnoseverfahren, Erstellung und ggf. Fortschreibung des
Förderplans
•
Steuerung
und Operationalisierung der gecoachten betrieblichen Praktika und Bewerbungsaktivitäten
Die Kooperationspartner sind für
folgende Modulbeiträge in der Umsetzung zuständig:
• Die GGFA-AöR für Koordination und
sozialpädagogische Begleitung von JoA-Plus, Training beruflicher Kompetenzen,
Lotsenfunktion ins kommunale Hilfssystem, gecoachte betriebliche Praktika und
Vorbereitung auf den externen Mittelschulabschluss.
• JAZ e.V. begleitet den Übergang der
Schüler aus den Mittelschulen in die Berufsschule, individuelle Zusammenarbeit
in der Fortführung.
• Die Agentur für Arbeit führt die
Module Berufsberatung, Berufsfelderkundung und Berufsorientierung durch und
macht Vorschläge für Ausbildungsfirmen und Aufnahme der Einstiegsqualifikation.
• Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
unterstützt junge Menschen bei persönlichen Krisen und schwierigen Lebenslagen
und kooperiert mit anderen sozialen Einrichtungen. Weiter werden die Module
sozialpädagogische Beratung und Gesprächsangebote, sowie themenspezifische
Workshops abgedeckt.
• Die Berufsschule stellt die
Räumlichkeiten und die notwendigen technischen Voraussetzungen.
Rechtlicher Rahmen und Finanzierung
Rechtsgrundlage
für das vorgestellte Konzept JoA plus ist § 13 SGB VIII. Die Pflichtaufgabe
regelt, dass jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder
zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische
Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung,
Eingliederung in die Arbeitswelt fördern.
Bei
der Entwicklung des Konzeptes gab es die begründete Annahme, dass eine solche
Maßnahme aus dem Europäischen Sozialfond Bayern unterstützt werden könnte. Bis
heute sind allerdings die Förderkriterien für 2014 noch nicht veröffentlicht,
so dass eine Beantragung auch nicht möglich ist. Interne Nachfragen beim Bayrischen
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, haben
ergeben, dass eine Förderung des Projekts in 2014 (voraussichtlich) nicht
möglich ist. Es wurde uns
empfohlen, im Rahmen der nächsten Förderperiode erneut zu versuchen, eine
Förderanfrage zu stellen.
In
2014 sind die finanziellen Mittel im Budget des Jugendamtes vorhanden. Für 2015
sind entsprechende Förderanträge für Fördermittel aus dem europäischen
Sozialfond Bund und Bayern zu stellen. Die Eigenmittel sind im Rahmen des
Haushalts 2015 an zu melden.
Bei
20 Teilnehmern errechnen sich monatliche Kosten in Höhe von etwa 270 € pro
Teilnehmer. Ein Betrag, der im Vergleich zu ambulanten Hilfen zur Erziehung als
sehr günstig angesehen werden muss. Bei stationären Hilfen mit integrierter
beruflichen Ausbildung kostet ein Tag im Berufsbildungswerk etwa 70 € alleine
für die Ausbildung. Es kommen hier für den Regelfall für die internatsmäßige
Unterbringung etwa 50 € pro Tag dazu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vermittlung der Teilnehmer in eine reguläre betriebliche Ausbildungsstelle
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Förderung
und Vorbereitung der Teilnehmer auf eine Ausbildung mit Durchführung der
modularen Angebote, u.a. mit Klärung des Förderbedarfs, Aufstellung eines
individuellen Förderplans und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Berufsschule,
Jugendsozialarbeit an Schulen, Agentur für Arbeit und GGFA erbringen in
Abstimmung die Leistungen. Der erste Durchlauf soll im Schuljahr 2014/ 2015
erfolgen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten:
in 2014 |
€
13.500 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Die Gesamtkosten für ein Jahr betragen ca. 54.000,00 €, in 2014 werden
13.500,00 € benötigt. Die Kosten für 2015 in Höhe von 40.500,00 € müssen für
den HH 2015 angemeldet werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: