Betreff
Zwischenbericht des Amtes 40; Auswirkungen der Haushaltssperre/ Budget und Arbeitsprogramm 2014 - Stand 31.05.2014
Vorlage
40/008/2014
Aktenzeichen
IV/40
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen zu den Auswirkungen der Haushaltssperre auf das Budget werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Entwicklung des Budgets und Arbeitsprogramms 2014 – Stand 31.05.2014 – einschließlich der unter Punkt 3.3 und 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Konsolidierungsvorschläge / Vor-schläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms können der Anlage entnommen werden. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zum Haushaltsjahr 2012 wurde das Sachkostenbudget auf Basis des Rechnungsergebnisses 2011 „nullgestellt“. Seither wurden lediglich für die steigenden Ausgaben für Schülerwertmarken (Preiserhöhungen VGN) Erhöhungen vorgenommen. Gleichzeitig wurde jedoch eine Kürzung um 20.000,- € als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung akzeptiert. Für zusätzliche Aufgaben aufgrund von Beschlüssen des Schulausschusses (gezielter Ausbau der Ganztags- und Mittagsbetreuung – aktueller Mehrbedarf 55.000,- €) wurden zudem keine zusätzlichen Mittel gewährt. Bereits ohne zusätzliche Haushaltssperre ist die Einhaltung des Budgets daher 2014 gefährdet und nur mit erheblichen Anstrengungen erreichbar.

 

Durch Amt 40 werden überwiegend Pflichtaufgaben wahrgenommen und vertragliche Verpflichtungen erfüllt. Große Ausgabepositionen wie beispielsweise die Gastschulbeiträge unterliegen nicht beeinflussbaren Schwankungen und machen damit das Budgetergebnis schwer kalkulierbar. Bei anderen Ausgaben handelt es sich lediglich um die Verwaltung durchlaufender staatlicher Gelder, die ebenfalls keine Steuerung zulassen.
Aus diesem Grund ist ein Einhalten des Budgets unter Berücksichtigung der Mittelsperre in Höhe von 320.400,- € voraussichtlich nicht mehr möglich.

 

Die Ausgabepositionen des Sachkostenbudgets können der Anlage 1 entnommen werden.

Eine mögliche Einsparungsmaßnahme aus Sicht des Amtes 40 wird aufgezeigt (Einsparung der freiwilligen Zuschüsse an Privatschulen – s. Konsolidierungsvorschläge Punkt 3.3 der Anlage “Budget und Arbeitsprogramm 31 05 2014“). Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Betrag von 5.000 €, der an die Waldorfschule und die Montessorischule ohne Anerkennung einer Rechtspflicht  als echter Zuschuss zum Sachaufwand dieser Schulen ausbezahlt wird. Die weiteren Zuschüsse an diese Schulen (Übernahme des Erbbauzinses bzw. Förderung der Ganztagsschule) bleiben unberührt.

Weitere nennenswerte planbare Einsparpotentiale sind aus Sicht des Amtes nicht gegeben.


Anlagen:             Budget und Arbeitsprogramm 2014 – Stand 31.05.2014 des Amtes 40