Betreff
Bebauungsplan Nr. 306 A der Stadt Erlangen
- Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt -
Erlass einer Veränderungssperre
hier: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Vorlage
611/003/2014/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Referenzvorlage

Der nachfolgende Sachbericht dient dem Gremium zur Kenntnis.


 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.06.2014 die Änderung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 306 A beschlossen.

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde im UVPA am 03.06.2014 als Gutachten für den Stadtrat einstimmig beschlossen. Um die Fristen für die Bekanntmachung in den amtlichen Seiten einzuhalten, musste die Veränderungssperre per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters beschlossen werden. Die Satzung wurde am 20.06.2014 in den amtlichen Seiten veröffentlicht und trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre umfasst die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 306 A der Stadt Erlangen – Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt – (siehe Anlage 1).

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat am 11.06.2013 beschlossen, im Bereich der beiden Sanierungsgebiete einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 306 A wurde in der Sitzung des UVPA am 03.06.2014 geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Grundordnung in den unbeplanten Innenbereichen der historischen Altstadt sichergestellt und ein „Trading-down-Effekt“ verhindert werden. Dazu sollen im Bebauungsplan detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, getroffen werden.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes war ein Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden Ladens in ein Wettbüro, Innere Brucker Str. 11. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des UVPA vom 11.06.2013 zurückgestellt. Die Dauer der Zurückstellung endet am 01.07.2014.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung und der geplanten Regelungen zu Vergnügungsstätten wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele hat der Oberbürgermeister per Eilentscheidung den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1) für Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt nach den Vorschriften des BauGB beschlossen. Der Stadtrat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 


Anlagen:        Anlage 1: Satzung über die Veränderungssperre vom 20.06.2014