1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geforderte Testat des Revisionsamtes vom 26.05.2014 (Anlage 2 des Prüfungsberichtes). Der Prüfungsbericht und das Testat mussten fristgerecht bereits Ende Mai 2014 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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