Betreff
a) Neuwahl der externen Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Erlangen
b) Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH
Vorlage
II/007/2014
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

a)    Die Aufsichts- und Verwaltungsratsbesetzung in Beteiligungsunternehmen der Stadt Erlangen gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.05.2014 wird folgendermaßen ergänzt:

 

1.    GGFA AöR, Verwaltungsrat:                   Mitglieder:                           Namentliche Vertreter:

Stimmberechtigte VWR-Mitglieder:

     Vertreter des DGB:                                   Wolfgang Niclas                 Manuel Michniok

     Vertreter des DGB:                                   Frank Riegler                     Karl Heinz Stammberger

     Vertreter des IHK-Gremiums:                  Kurt Greiner                      Wolfgang Geus

     Vertreter der Kreishandwerkerschaft:      Siegfried Beck                    Wolfgang Mevenkamp

 

     Fehlende Vertretungsregelung:                 Dr. Elisabeth Preuß              Otto Vierheilig

 

Nicht-stimmberechtigte VWR-Mitglieder:

     Lebenshilfe:                                               Müller Stefan                    

     Diakonisches Werk:                                  Tereick Wolfgang             

     Personalrat der GGFA:                             Massaro Nicola                  

                                                                       Hintergräber Tanja          

     Amtsleiter Sozialamt                                 Vierheilig Otto

 

2.    GEWOBAU GmbH, Aufsichtsrat:

Vertreter der Sparkasse Erlangen:            Walter Paulus-Rohmer

 

3.    Erlangen AG, Aufsichtsrat:

Vertreter der Stadt Erlangen:                    OBM Dr. Florian Janik,

                                                                  gleichzeitig Abberufung von Dr. Siegfried Balleis

 

 

b)   Zur Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg - Fürth - Erlangen GmbH wird Wirtschaftsreferent Herr Konrad Beugel bestellt. Er wird im Verhinderungsfall von Herrn Dieter Beck, Abt. Wirtschaftsförderung und Arbeit, vertreten.


 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die mit externen Sachverständigen bzw. dem Oberbürgermeister zu besetzenden Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmandate sind vom Stadtrat namentlich zu bestellen. Das gleiche gilt für die Vertretung der Stadt in Gesellschafterversammlungen, soweit sie nicht vom Oberbürgermeister wahrgenommen wird.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu a1.: GGFA AöR, Verwaltungsrat:

4 Sitze sollen lt. Stadtratsbeschluss vom 05.05.2014 an externe Experten vergeben werden. Lt. Satzung steht dem DGB, Kreis Erlangen, in Abstimmung mit dem Verein „Manufaktur e.V.“ das Benennungsrecht für zwei Sitze zu.

Für Frau Dr. Elisabeth Preuß ist gemäß Satzung für den Verhinderungsfall noch eine Vertretung zu bestellen.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung kann der Stadtrat bestimmen, dass der Verwaltungsrat um beratende, nicht-stimmberechtigte Mitglieder erweitert wird.

 

Zu a2.: GEWOBAU GmbH, Aufsichtsrat:

Lt. Satzung muss jeder Gesellschafter mit mindestens einem Aufsichtsratssitz vertreten sein. Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen schlägt vor, Herrn Walter Paulus-Rohmer, Vorstandsmitglied der Sparkasse und seit 01.02.2009 Aufsichtsrat bei der GEWOBAU, erneut zu bestellen.

Der Oberbürgermeister benötigt für seine Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Stadtrats.

 

Zu a3.: Erlangen AG, Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat der Erlangen AG besteht zur Zeit aus drei Mitgliedern: Herrn Dr. Siegfried Balleis (Vorsitz), Herrn Heinz Brenner (Siemens AG) sowie Herrn Prof. Karl-Dieter Grüske (FAU Erlangen-Nürnberg). Herr Dr. Siegfried Balleis soll abberufen werden und an seiner Stelle Herr OB Dr. Florian Janik bis zum Ende der Amtszeit des Aufsichtsrats (Hauptversammlung 2017) in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Oberbürgermeister benötigt für seine Stimmabgabe in der Hauptversammlung die Zustimmung des Stadtrats.

 

Zu b: Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH:

Nach Art. 93 Abs. 1 BayGO wird die Stadt Erlangen in Haupt- und Gesellschafterversammlungen grundsätzlich vom ersten Bürgermeister vertreten. Bei Zustimmung des ersten und der weiteren Bürgermeister kann der Stadtrat an seiner Stelle eine andere Person widerruflich zur Vertretung bestellen. Von dieser Möglichkeit wurde bei der IGZ GmbH seit 2005 durch die Bestellung des Wirtschaftsreferenten, Herrn Konrad Beugel, zum Vertreter in der Gesellschafterversammlung Gebrauch gemacht. Im Verhinderungsfall wurden bislang Einzelvollmachten für Herrn Dieter Beck, Abt. Wirtschaftsförderung und Arbeit, erteilt.

Da der Stadtrat seit der Bestellung bereits zweimal neugewählt wurde, empfiehlt das Revisionsamt eine erneute Beschlussfassung, aus Gründen der Vereinfachung einschließlich Vertretungsregelung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschlussfassung gemäß § 2 Nr. 17 bzw. § 3 Nr. 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats bzw. gemäß Art. 93 Abs. 1 S. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung.

 

 

 


Anlagen: