Betreff
Neubau Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße und Neumarkierung Sieboldstraße
Vorlage
613/007/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Werner-von-Siemens-Straße von Hofmannstraße bis Mozartstraße wird gemäß Anlage 1 neu gebaut.

 

Die Sieboldstraße von Henkestraße bis Hofmannstraße wird gemäß Anlage 2 neu markiert.

 

Mit den vorliegenden Planungen (Anlagen 1 – 2) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen.


1.   Anlass

Die Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße befindet sich in einem baulich mangelhaften Zustand und muss grundlegend erneuert werden. Eine bloße Sanierung der Fahrbahndecke ist nicht mehr möglich. Ausführliche Informationen hierzu sind UVPA-Beschluss 613/143/2013 vom 12.11.2013 zu entnehmen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Werner-von-Siemens-Straße

 

Die Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße soll gemäß Anlage 1 neugebaut werden.

 

Die bestehende Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Hofmannstraße ist seit vielen Jahren unfallauffällig und seit mehreren Jahren Unfallhäufungsstelle. Gemäß UVPA-Beschluss 613/143/2013 vom 12.11.2013 soll der Unfallschwerpunkt aufgelöst werden, indem die Kreuzung als Große Mittelinsel ohne Signalisierung umgebaut wird. Demnach wird eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet, die nicht von Kfz überfahren werden kann. Für Pkw wird eine Wendefahrbahn eingerichtet, weiterhin ist ein Wenden an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße/ Mozartstraße möglich. Die kritischen Verkehrsströme werden somit an der Unfallhäufungsstelle entflochten. Ausführliche Informationen hierzu sind dem vorgenannten UVPA-Beschluss zu entnehmen.

 

Im 2. Bürgergespräch war der mehrheitliche Wunsch, die Wendefahrbahn südlich der Querungshilfe anzuordnen. Nach eingehender Prüfung konnte dem Wunsch entsprochen werden, da diese Lage vorteilhafter ist: Damit wird vermieden, dass wendende Fahrzeuge die Querungshilfe zweimal passieren. Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Hofmannstraße wird wirksam unterbunden. Für Pkw aus der Theodor-von-Zahn-Straße als auch aus der Tankstelle (südliche Ausfahrt über Theodor-von-Zahn-Straße) ist weiterhin ein Wenden möglich. Alternativ besteht für Pkw die Möglichkeit, an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße/ Henkestraße zu wenden.

 

Im Bestand sind entlang der Werner-von-Siemens-Straße von Nürnberger Straße bis Siebold-/ Zeppelinstraße Zweirichtungs-Radwege vorhanden. Von Siebold-/ Zeppelinstraße bis Henkestraße sind einzelne, wechselnde Abschnitte als Zweirichtungs-Radwege ausgewiesen, andere als Einrichtungs-Radwege.

Wie bereits schon jetzt zu beobachten ist, fahren Radfahrer entlang der Werner-von-Siemens-Straße beidseits in beide Richtungen – auch auf Einrichtungs-Radwegen. Dies ist der Trennwirkung dieser großen Straße geschuldet.

Ziel soll sein, dass entlang der Werner-von-Siemens-Straße eine einheitliche, begreifbare Radverkehrsführung geschaffen wird. Dies war auch Wunsch der Stadträte beim letzten Ortstermin hierzu.

Deshalb wurde in einem verkehrlichen Abstimmungsgespräch hierzu (aus Verwaltung, Polizei, ADFC) dafür gestimmt, einheitlich beidseitig Zweirichtungs-Radwege auf der Werner-von-Siemens-Straße von Siebold-/ Zeppelinstraße bis Henkestraße einzurichten. Einzige Ausnahme: Der Einrichtungs-Radweg auf der Werner-von-Siemens-Straße Ostseite zw. Hofmannstr. und Henkestraße bleibt wegen zu geringer Breite erhalten.

 

Bei der Planung „Neubau Werner-von-Siemens-Straße zw. Hofmann- und Mozartstraße“ sind die baulichen Vorraussetzungen für beidseitige Zweirichtungs-Radwege enthalten: Auf Neubauabschnitten ist der Radweg mit einer Regelbreite von 2,50 m vorgesehen, bei Bestandsabschnitten ist das Mindestmaß von 2,00 m vorhanden.

Auf dem Grünstreifen vor der Tankstelle, der sich in städtischem Besitz befindet, soll eine Baumreihe angelegt werden, um den vorhandenen Alleecharakter fortzuführen. Insgesamt sind 9 neue Bäume vorgesehen.

 

Entsprechend des UVPA-Beschlusses 613/095/2012 vom 17.04.2012 zum verkehrlichen Konzept für den Bereich Werner-von-Siemens-Straße/ Langemarckplatz/ Sieboldstraße/ Mozartstraße sollen die Buslinien 286/287 dauerhaft von der Mozart-/Sieboldstraße in die Henkestraße/Werner-von-Siemens-Straße verlegt werden. Ausführliche Informationen hierzu sind dem vorgenannten UVPA-Beschluss zu entnehmen.

 

Gemäß des vorgenannten UVPA-Beschlusses werden in der Werner-von-Siemens-Straße ein Bus-Sonderfahrstreifen sowie zwei Haltestellen angelegt. Die beiden neuen Haltestellen „Siemens Verwaltung“, welche die gleichnamigen Haltestellen in der Mozartstraße ersetzen, sind mit zwei Fahrgastunterständen sowie barrierefrei ausgestattet.

 

 

Sieboldstraße

 

Demzufolge ist die bestehende Busspur in der Sieboldstraße ohne Verwendung. Die Sieboldstraße zwischen Henkestraße und Hofmannstraße soll daher gemäß Anlage 2 neu markiert werden. Dabei ist beidseitiges Parken vorgesehen und es werden ca. 25 Parkstände geschaffen. Somit wird dem hohen Parkdruck begegnet und Parken auf dem Gehweg vermieden. Weiterhin wird die Fahrbahn eingeengt, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten zu erreichen. Der Begegnungsfall Lkw-Pkw ist weiterhin möglich.

 

Da in diesem Bereich mittelfristig eine Tempo-30-Zone vorgesehen ist, sind separate Radverkehrsanlagen nicht notwendig. Der Radverkehr wird gemäß den aktuellen Richtlinien (RASt 06 und StVO: „Fahrbahnbenutzungsgebot“) wegen der höheren Sicherheit auf der Fahrbahn geführt. Alternativ kann der Weg des nebenliegenden Parks am Langemarckplatz benutzt werden. Ausführliche Informationen hierzu sind dem vorgenannten UVPA-Beschluss zu entnehmen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen

Nachdem die Planung vom UVPA beschlossen wurde, muss der Zuwendungsantrag für die Neubaumaßnahme bei der Regierung von Mittelfranken bis spätestens 01. Sept. 2014 gestellt sein. Mit einer Förderung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet. Der Neubau der Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmannstraße und Mozartstraße soll in 2015 erfolgen.

Aufgrund einer groben und überschlägigen Schätzung belaufen sich die Kosten derzeit auf ca. 620.000,- €.

Nach Beschlussfassung durch den UVPA wird von der Verwaltung die Entwurfsplanung durchgeführt, auf deren Basis dann auch die Kostenberechnung erfolgt.

Für den Ausbaubereich sind KAG-Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.

 

4.   Ressourcen

Investitionskosten:

620.000 €

bei IPNr.: 541.409

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

1.000 €/a

für Grünflächenunterhalt, Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              sind in Höhe von 495.000 € im Investitionsprogramm 2013 -2017 zum HH 2014 bei IP-Nr. 541.409 „Ausbau W.-v.-Siemens-Straße zw. Hofmannstraße und Mozartstraße für das Jahr 2015 vorgesehen.

                  Weitere HH-Mittel in Höhe von 125.000 € waren im HH 2014 bei IP-Nr. 541.614 „Bushaltestelle W.-v.-Siemens-Straße, Neubau“ bereit gestellt, wurden aber mit dem Hinweis als HH-Rest eingezogen, dass die gesamten Investitionsmittel in Höhe von 620.000,- € bei IP-Nr. 541.409 zum HH 2015 bereit gestellt werden sollten.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Neubau Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße

Anlage 2 – Neumarkierung Sieboldstraße zwischen Henke- und Hofmannstraße